Hamburgisches Ruhegeldgesetz (RGG-Beitrag)

  • Angesteller im öffentlichen Dienst der Hansestadt Hamburg


    die elektronische Lohnsteuersteuerbescheinigung zeigt in Zeile 37 den folgenden Eintrag bezüglich des Hamburgisches Ruhegeldgesetz (RGG-Beitrag):


    "RGG: -548,00" (also negativer Betrag)


    Wo muss man diesen Beitrag im WISO Sparbuch erfassen? Da er vom Netto abgeht und der Vorsorge dient, denke ich, er müsste eigentlich steuermindernd wirken und würde ihn daher nur ungerne weglassen.

    • Offizieller Beitrag

    Wer von uns soll das Gesetz denn kennen, wenn er nicht zufällig in dem Bundesgebiet wohnt bzw. arbeitet?


    Du solltest doch eigentlich wissen, was für Dich bzw. von Dir bezahlt wird. Vielleicht steuerfreie belassene Beiträge zur Zusatzversorgung?

  • Alle unbefristet Angestellten im Öffentlichen Dienst der Hansestadt Hamburg müssten diesen RGG-Betrag haben und ich finde nicht, dass die Chance so schlecht ist, dass es hier jemanden gibt, der das weiß. So klein ist Hamburg ja nun nicht. Natürlich müsste WISO Sparbuch auch Bundesland-spezifische Einträge der Lohnsteuerkarte berücksichtigen können.


    Ich werde die Hotline fragen, wenn hier so unfreundlich geantwortet wird. Manchmal kann man nur den Kopf schütteln. Es war eine nette und sinnvolle Frage.


    Noch mal zum Inhalt meiner Frage: Der Betrag wird offensichtlich vom Netto abgezogen und dient der Altersvorsorge. Wo muss man ihn in der Einkommensteuererklärung erfassen?

  • Dann würde ich ihn auch dort eintragen - bei den Aufwendungen zur Altersvorsorge. Eine Bescheinigung der Stadt Hamburg müsste dir ja vorliegen.

    • Offizieller Beitrag

    Dann würde ich ihn auch dort eintragen - bei den Aufwendungen zur Altersvorsorge.

    Warum?


    Ich habe ja nicht ohne Grund nachegfragt hinsichtlich evtl. § 3 Nr. 63 EStG.

    Vielleicht steuerfreie belassene Beiträge zur Zusatzversorgung?