Pflegekosten für meine Mutter

  • Hallo Fachleute,
    Neben meiner Arbeit pflege ich seit 1 Jahr meine Mutter.
    Auf der REHA erlitt sie durch grob fahrlässiges Handeln des REHA-Personal bei einen Oberschenkelhalsbruch und hat nun Pflegestufe 2


    Wo buche ich die Pflegekosten in Mein Büro ?? Also alle notwendigen Ausgaben die die Kasse nicht trägt. und auch nicht in dem Pflegegeld von 400 Euro enthalten sind. ???
    Ich denke es ist 2280 Aussergewöhlichen Belastung oder ähnlich. ich finde keine Kategorie.


    Können Sie mir bitte auch hier helfen ???
    Wäre wirklich sehr nett. :S


    1handwerker mit Wiso mein Büro

  • Die Pflegekosten für Deine Mutter haben nichts mit Deinen betrieblichen Einnahmen zu tun. Wenn Du die Pflegekosten von Deinem Firmenkonto bezahlst, müssen diese als Privatentnahmen verbucht werden.
    Erst in der Einkommensteuererklärung (für die MB nicht zuständig ist) kannst Du diese ggf. geltend machen.

  • Verinnerliche dazu einfach, dass in MB nur geschäftliche Vorgänge gebucht werden. Alles, was nichts mit deiner selbstständigen Tätigkeit zu tun hat, ist folglich dein Privatvergnügen und hat in der Buchführung nichts zu suchen. Daher empfiehlt es sich, ein privates und ein Firmenkonto zu führen und private Ausgaben eben nicht übers Firmenkonto laufen zu lassen. Das ist zwar nicht zwingend erforderlich, macht das Leben aber etwas einfacher. ;)

  • Klar mit einem Einkommensteuerprogramm von WISO
    aber ich muss es doch auch in MB richtig eintragen, jedenfalls NICHT als private Kosten, denn Pflegekosten sind abzugsfähig.
    Grüße
    Josef der 1Handwerker mit WISO Mein Büro

  • Mit MeinBüro konnte noch nie eine Einkommensteuererklärung gemacht werden - MeinBüro ist für Gewerbe/Freiberufler etc. für die Erfüllung der steuerlichen (gewerblichen) Pflichten wie UStVA, USt-Erkl und Einreichung EÜR da. Alle weiteren steuerlichen Pflichten kannst du über das WISO Steuersparbuch machen (Importe möglich). Auch die Unternehmersuite bietet dir keine Steuererklärungen neben den in MeinBüro auch enthaltenen UStVAs, USt-Erkl und EÜR nebst AVEÜR.

  • Kann keiner sagen ob Pflegekosten für meine Mutter die ich habe weil ich der Amtlich bestätigte Pflegende bin und auch derjenige, der alle Geschäfte für meine Mutter erledigt.
    Es ist sozusagen eine berufliche Tätigkeit, für die ich entlohnt werde mit 400 Euro monatlich.
    Habe jedoch auch Ausgaben, die NICHT von der Kasse in den 400 Euro enthalten sind.
    Also anderweitige Ausgaben, die jedoch NICHT privat sind.
    Sind es nun die Aussergewöhnlichen Belastungen oder alle anderen voll abzugsfähigen Ausgaben ??? ODER Welcher Buchungssatz in MB2014 ??


    Wäre nett DANKE

  • Vielleicht hilft das weiter ...


    Gerichtskosten und die Kosten für
    Ihren Aufwand trägt der Staat, wenn Ihr Betreuter nicht über ein genügend hohes
    Einkommen oder Vermögen verfügt. Ist genügend Vermögen vorhanden, sind die die
    Gerichtskosten und die Entschädigung dem Vermögen zu entnehmen. Weitere
    Auskünfte hierzu erhalten Sie durch die Rechtspfleger Ihres
    Betreuungsgerichts.

    http://www.rechtlichebetreuung…ng_und_Gerichtskosten</a>


    Gruß Rainer

    Software: Wiso MB 2014, Auftrag+, Lager, Banking+, Marketing, Webshop. Rechner: AMD FX-8350 BE - 4,0 GHz, 256 SSD, Win 8.1 64bit, 32 GB RAM. WebServer: Intel® Core™ i7-4770, 2x240 GB SATA 6 Gb/s SSD, RAM 32 GB DDR3, Debian 7.

  • Es ist sozusagen eine berufliche Tätigkeit, für die ich entlohnt werde mit 400 Euro monatlich.


    Die Pflegekosten für Deine Mutter haben nichts mit Deinen betrieblichen Einnahmen zu tun. Wenn Du die Pflegekosten von Deinem Firmenkonto bezahlst, müssen diese als Privatentnahmen verbucht werden.
    Erst in der Einkommensteuererklärung (für die MB nicht zuständig ist) kannst Du diese ggf. geltend machen.


    Hast Du das gelesen?
    In MB haben private Einnahmen nix verloren. Die gehören in die private EKSt, wo du dann ggf. auch außergewöhnliche Belastungen geltend machen kannst.
    Bei den vielen Fragen und Unklarheiten würde ich an Deiner Stelle auf meine Steuererklärungen (USt und EKSt) einen Steuerberater schauen lassen. ;)