Hallo!
Ich war 2013 6 Monate als Psychotherapeutin angestellt, dann 6 Monate arbeitslos. In der Zeit der Arbeitslosigkeit hatte ich bereits Ausgaben (Miete, Möbel etc) für meine eigene Praxis, die ich aber erst 2014 eröffnet habe. Wo kann ich diese Kosten in der Einkommenssteuererklärung eintragen? Bei den Werbungskosten? Als außerhäusliches Arbeitszimmer oder Arbeitsmittel? Oder ganz wo anders?
Vielen Dank!