Verlustvortrag von Studiumskosten

  • Hi Leute. Gibt helft mir, ist meine erste Steuererklärung und ich fange mit keinem leichten Fall an, denke ich. Aber hey, was ist schon leicht im Steuerrecht.


    Ende letzten Jahres habe ich mein Studium abgeschlossen. Vor dem Studium habe ich eine Ausbildung absolviert, somit bin ich in der Lage, Kosten für mein Studium als Werbungskosten (laut http://www.studis-online.de/St…sten-absetzen.php?seite=2 ) anzugeben, auch bis zu 4 Jahre rückwirkend.


    Ist es richtig, dass ich nur noch die Studiumskosten von 2010 per Verlustvortrag geltend machen kann? Wenn ja, muss ich dann eine komplette Einkommenssteuererklärung für 2010 abgeben? Bis wann muss diese das FA erreichen? Ich habe sonst ggf. vor, das FA per Brief um eine Fristverlängerung für die Abgabe der Erklärung bis Ende Juli oder so zu bitten, falls ich bis Ende Mai die Erklärung hätte abgeben müssen.


    Finanziert habe ich mein Studium durch Bafög und Unterstützung durch die Eltern. Bafög soll wohl beim Einkommen nicht angerechnet werden, weil es für den allgemeinen Lebensunterhalt verwendet werden soll und nicht nur zur Finanzierung des Studiums, stimmt das?
    atürlich habe ich meine laufenden Kosten decken müssen (Miete etc.), somit war ich prinzipiell immer im Plus auf dem Konto. Muss die Unterstützung durch die Eltern als Einkommen angegeben werden? Sie wurde ja ebenfalls nicht nur für das Studium, sonst auch viele andere Dinge verwendet.
    Denn nur ohne diese Einkünfte hätte ich einen nennenswerten Verlust, den ich angeben kann.


    Da ich leider ziemlich spät von der Möglichkeit des Verlustvortrages hörte und dass dort auch Fahrten in die Heimat abgesetzt werden können, habe ich leider keine alten Fahrkarten aufgehoben. Gibt es irgendeine Möglichkeit, trotzdem einen Teil dieser Kosten geltend zu machen oder brauche ich die Fahrkarten zwingend?


    Abgesehen davon; welche Anlage müssen eigentlich ausgefüllt werden? Muss auf dem Hauptblatt Einkommenssteuer ausgewählt werden und/oder Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags?


    Vielen Dank für eure Hilfe

  • Hast du schon einmal die Forumssuche genutzt? Zu diesem Thema gibt es schon einige Threads ..
    Darüber hinaus gibt es im Steuersparbuch einen Steuerratgeber, der zu dem Thema Studium und steuerliche Berücksichtigung seitenweise Hinweise gibt.
    Es gibt hier einige Punkte zu berücksichtigen - haben deine Eltern Kindergeld und/oder die Kinderfreibeträge während deines Studiums erhalten? Dann dürften einige der Zahlungen deiner Eltern schon abgegolten sein. Ohne Belege musst du Fahrtkosten glaubhaft machen (wann, wie oft, Kosten einer Bahnfahrt 2. Klasse z. B.). Dann ist wichtig, ob du bei deinen Eltern einen eigenen Hausstand hattest und dort weiterhin dein Lebensmittelpunkt war .....


    Sofern du keine anderen Einkünfte hattest, kannst du einen Steuererklärung machen, bist aber nicht dazu verpflichtet (auch hier Näheres im Steuerratgeber des Wiso Steuersparbuches). Dann ist die Abgabefrist länger .. genaueres bitte selber nachlesen.


    babuschka

  • Einkünfte hatte ich 2012/2013, dies waren jedoch nur geringfügige Beschäftigungen auf 400€ (bzw. geringer) Basis. Vom Finanzamt bekam ich keinen Bescheid zur Aufforderung, eine Est-Erklärung auszufüllen, daher gilt die Frist bis Ende Mai doch für mich nicht, korrekt? So hab ichs zumindest aus dem Steuer-Ratgeber PDF herausgelesen.


    Meine Eltern haben Kindergeld und soweit ich weiß Freibeträge für mich erhalten, da ich einen Hausstand bei ihnen hatte und in der Studiumsstadt eine eigene Wohnung besaß. Der Lebensmittelpunkt war weiterhin bei ihnen gewesen. Inwiefern wirkt sich das auf die Fortbildungskosten für mich aus? Und wo gebe ich im Programm diese dann an?

  • eigener Hausstand --> entweder abgeschlossene eigene Wohnung oder Beteiligung an den Kosten der Eltern.
    Lebensmittelpunkt ist wichtig für das Thema "Familienheimfahrten" wg. Fahrtkosten, geht nur, wenn eigener Hausstand bei den Eltern
    Der Termin Ende Mai gilt - soweit ich das aus deinen Schilderungen entnehmen kann - nicht. Du bist nicht zur Abgabe einer ESt-Erklärung verpflichtet, daher verlängerte Abgabefrist für freiwillige Erklärungen.


    Bevor du mit den "alten" Erklärungen anfängst, lies erst einmal etwas in den Unterlagen. Hier findest du m. E. nach Antworten auf deine Fragen. Steuerratgeber und Hilfefunktion im WISO Steuersparbuch sollten zuerst ausreichen, danach die Urteile - wenn dann noch Fragen offen sind, im Internet oder wieder hier.


    Viel Erfolg babuschka :thumbsup: