Hi Leute. Gibt helft mir, ist meine erste Steuererklärung und ich fange mit keinem leichten Fall an, denke ich. Aber hey, was ist schon leicht im Steuerrecht.
Ende letzten Jahres habe ich mein Studium abgeschlossen. Vor dem Studium habe ich eine Ausbildung absolviert, somit bin ich in der Lage, Kosten für mein Studium als Werbungskosten (laut http://www.studis-online.de/St…sten-absetzen.php?seite=2 ) anzugeben, auch bis zu 4 Jahre rückwirkend.
Ist es richtig, dass ich nur noch die Studiumskosten von 2010 per Verlustvortrag geltend machen kann? Wenn ja, muss ich dann eine komplette Einkommenssteuererklärung für 2010 abgeben? Bis wann muss diese das FA erreichen? Ich habe sonst ggf. vor, das FA per Brief um eine Fristverlängerung für die Abgabe der Erklärung bis Ende Juli oder so zu bitten, falls ich bis Ende Mai die Erklärung hätte abgeben müssen.
Finanziert habe ich mein Studium durch Bafög und Unterstützung durch die Eltern. Bafög soll wohl beim Einkommen nicht angerechnet werden, weil es für den allgemeinen Lebensunterhalt verwendet werden soll und nicht nur zur Finanzierung des Studiums, stimmt das?
atürlich habe ich meine laufenden Kosten decken müssen (Miete etc.), somit war ich prinzipiell immer im Plus auf dem Konto. Muss die Unterstützung durch die Eltern als Einkommen angegeben werden? Sie wurde ja ebenfalls nicht nur für das Studium, sonst auch viele andere Dinge verwendet.
Denn nur ohne diese Einkünfte hätte ich einen nennenswerten Verlust, den ich angeben kann.
Da ich leider ziemlich spät von der Möglichkeit des Verlustvortrages hörte und dass dort auch Fahrten in die Heimat abgesetzt werden können, habe ich leider keine alten Fahrkarten aufgehoben. Gibt es irgendeine Möglichkeit, trotzdem einen Teil dieser Kosten geltend zu machen oder brauche ich die Fahrkarten zwingend?
Abgesehen davon; welche Anlage müssen eigentlich ausgefüllt werden? Muss auf dem Hauptblatt Einkommenssteuer ausgewählt werden und/oder Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags?
Vielen Dank für eure Hilfe