Studienkosten als vorgezogene Betriebsausgaben deklarieren!

  • Sehr geehrte Mitglieder!
    Ich bin seit 5 Jahren selbständig tätig als Zimmerer (Reisegewerbe) und Ingenieur (B.Eng.). Nun habe ich ein Masterstudium drangehängt und würde gerne wissen, ob ich die Studienkosten (fällt unter Fortbildung, somit ist alles absetzbar) irgendwie über vorgezogene Betriebsausgaben verbuchen kann, will heissen die Kosten nicht in den Studienjahren als Betriebsausgaben deklarieren, (weil ich dort sowenig Einnahmen hatte, das sowieso keine Einkommensteuer anfällt, aber doch genug dass bei der EÜR kein Minus entsteht. Wenn das möglich sein sollte, unter welchen "Daten" muss ich diese verbuchen? Dazu muss man sagen, dass ich mit den Datenmasken arbeite, obwohl ich weiss, dass dies eher für Angestellte lohnend ist. Da ich mich aber über die Jahre damit abgefunden habe, dass es manche "Features" einfach nicht gibt werde ich das wohl auch weiterhin machen.
    Vielen Dank im Voraus

  • Vielen dank für die schnelle Antwort miwe4. Das Problem das ich vielleicht auch nicht ganz klar ausgedrückt habe war das ich letztes Jahr nur ca. 4000 € Einnahmen ( infolge meines Vollzeitstudiums) hatte und von meinen vorher Angesparten Rücklagen gelebt habe. Wenn ich nun die Kosten meines Studiums in diesem unproduktiven Jahr absetzten muss, dann habe ich steuerlich gesehen rein gar nichts davon, soweit ich nicht in einen Minuswert in der EÜR komme, denn ob ich nun 100, 4000 oder 6000€ Gewinn mache ist ja völlig egal. Da sich die absetzbaren Studienkosten mit genauster Auflistung der Entfernungen.... Genau in diesem Bereich von 4000€ bewegen habe ich also einfach Pech gehabt. Ich hoffte dies irgendwie ins nächste produktive Jahr mitnehmen zu können, habe aber begriffen, das wohl wirklich nur die jährlichen ausgaben mit den Einnahmen Aufgerechnet werden können. Ich hatte mir etwas gewünscht wie ein Investitionsabzugsbetrag im umkehrschluss für studienkosten. Trotzdem vielen Dank