Arbeitslosengeld 1

  • Hallo,


    ich habe folgendes Problem: Ich war im Jahr 2013 komplett leider arbeitslos und habe ALG I erhalten. Ich habe gelesen, dass ich ein leistungsnachweis vom Arbeitslosengeld I bekommen sollte. Was ich habe ist eine Zahl, was ich im Jahr 2013 an ALG I erhalten habe. Dieses habe ich jetzt unter Ersatzleistungen und Angaben bei Nichtbeschäftigung angegeben und auch den Grund ALG I. Ich gebe dann noch meine Bewerbungsgespräche, Fahrten dahin und Bewerbungen ein und es passiert in der Erstattung nix. Es bleibt bei 0€. Ist das richtig? Habe ich was vergessen einzugeben? Also ich habe ja jetzt zum Glück eine Arbeit gefunden und die Steuer wird wieder leichter, da man alles nur abtippen muss (Lohnstuerbescheinigung).


    Bitte doch um Hilfe, danke :)

  • Moin ...


    Das ALG I hast Du richtig eingegeben ...

    Ich gebe dann noch meine Bewerbungsgespräche, Fahrten dahin und Bewerbungen ein und es passiert in der Erstattung nix. Es bleibt bei 0€. Ist das richtig? Habe ich was vergessen einzugeben?

    Wo hast Du denn diese Kosten eingeben ... ?
    Werbungskosten ... ?


    Gruß Kuddel

    • Offizieller Beitrag

    Ich war im Jahr 2013 komplett leider arbeitslos und habe ALG I erhalten.

    Ich gebe dann noch meine Bewerbungsgespräche, Fahrten dahin und Bewerbungen ein und es passiert in der Erstattung nix. Es bleibt bei 0€. Ist das richtig?

    Wenn Du keine Steuer (Lohnsteuer, Kapitalertragsteuer, etc.) gezahlt hast, wie es nach Deiner Schilderung der Fall zu sein scheint, dann ja. Du kannst nichts erstattet bekommen, was Du gar nicht gezahlt hast.


    Die Erklärung mit Werbungskosten trotzdem erstellen wegen Möglichkeit des Verlustrück-/vortrags nach § 10d EStG.

  • Die Erklärung mit Werbungskosten trotzdem erstellen wegen Möglichkeit des Verlustrück-/vortrags nach § 10d EStG.

    Kannst du mir dieses erklären was es bedeutet?


    Die Erklärung mit Werbungskosten trotzdem erstellen wegen Möglichkeit des Verlustrück-/vortrags nach § 10d EStG.


    Zitat von »Tina13« Ich war im Jahr 2013 komplett leider arbeitslos und habe ALG I erhalten. Zitat von »Tina13« ch gebe dann noch meine Bewerbungsgespräche, Fahrten dahin und Bewerbungen ein und es passiert in der Erstattung nix. Es bleibt bei 0€. Ist das richtig? Wenn Du keine Steuer (Lohnsteuer, Kapitalertragsteuer, etc.) gezahlt hast, wie es nach Deiner Schilderung der Fall zu sein scheint, dann ja. Du kannst nichts erstattet bekommen, was Du gar nicht gezahlt hast.


    Wenn Du keine Steuer (Lohnsteuer, Kapitalertragsteuer, etc.) gezahlt hast, wie es nach Deiner Schilderung der Fall zu sein scheint, dann ja. Du kannst nichts erstattet bekommen, was Du gar nicht gezahlt hast.


    Die Erklärung mit Werbungskosten trotzdem erstellen wegen Möglichkeit des Verlustrück-/vortrags nach § 10d EStG.