Buchen von Geschenk an Kunden

  • Hallo,


    ich benutze neu WISO mein Büro.
    Ich muss ein Geschenk an ein Kunden verbuchen. Das Problem das ich habe ist dass ich noch MwSt. abführen muss.
    Wenn ich eine Rechnung mache nimmt es die Verkaufspreis, ich will aber den Einkaufspreis angeben. und die MwSt. muss ja auch noch ans Finanzamt.
    Das alles klappt irgend wie nicht.
    Hat jemand ein Tipp wie man sowas am besten verbucht?


    Vielen dank

    • Offizieller Beitrag

    Warum müssen Sie Mehrwertsteuer abführen?


    Verschenken Sie einen Artikel aus Ihrem Sortiment/ Ihrer Herstellung? Welchen Wert hat er Artikel? Wer ist der Beschenkte?

  • Das Problem das ich habe hat nur damit zu tun wie ich es eingebe. Ich habe ja keine Rechnung/ Zahlung die ich verbuchen kann. Wenn ich proforma eine Rechnung mache kann ich es nicht so verbuchen, dass es zum Einkaufspreis mit Zahlung ans Finanzamt verbucht wird.

  • Ähm... wenn ich mal meinen Kunden was gratis beilege, dann wird die Rechnung geschrieben und bei dem betreffenden Artikel der Listenpreis entweder manuell auf 0,00 € gesetzt, oder halt einen Rabatt von 100% eingeräumt. Wenn der Wein bei Dir der einzige Artikel auf der Rechnung ist, dann hast Du damit eben eine Rechnung über exakt Nullkommanull Euronen mit einem Umsatzsteueranteil von ebenfalls Nullkommanull Euronen. Dein Lagerabgang ist sauber dokumentiert und du hast in deinen Büchern für das Flascherl Wein halt Verlust gemacht. ;)

  • Hallo Heiko,


    ich muss MwSt. auf den Wein den ich verkaufe bezahlen, da MwSt. frei Importiert. Also ich brauche ein Weg, der es als Werbegeschenk /Promotion bucht aber nicht als Gewinn und MwSt ans Finanzamt abliefert.

  • Hallo Werner,


    wenn ich das richtig verstehe, hast Du den Wein als steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung bezogen, für die Du steuerpflichtigerweise hier die MwSt abführen musst und sofort als Vorsteuer wieder geltend machst. Ein Nullsummenspiel also. Welche MwSt meinst du also? Die vom Verkauf als kostenlose Musterlieferung?


    Oder gelten für Geschenke an Kunden andere Spielregeln? Davon hab ich keinen Plan, da ich nix verschenke. :)

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Heiko,


    ich muss MwSt. auf den Wein den ich verkaufe bezahlen, da MwSt. frei Importiert. Also ich brauche ein Weg, der es als Werbegeschenk /Promotion bucht aber nicht als Gewinn und MwSt ans Finanzamt abliefert.


    Mit dem von Heiko dargelegten Verfahren ist genau das passiert: die Ware ist ausgebucht ohne Erlös und löst dabei auch keine Umsatzsteuer mehr aus.


    Das Nullsummenspiel, auf das Heiko anspielt, haben Sie verstanden?

  • wenn ich das richtig verstehe, hast Du den Wein als steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung bezogen, für die Du steuerpflichtigerweise hier die MwSt abführen musst und sofort als Vorsteuer wieder geltend machst. Ein Nullsummenspiel also

    Bis hierher bin ich einig mit Ihnen. Ich muss aber dann für die Wahre die ich verkaufe, verschenke oder selber konsumiere MwSt. abliefern. Für mich ist der einzige Unterschied ob ich Ein- ober Verkaufspreis ansetze für die MwSt. Geschenke unterliegen noch einigen anderen steuerlichen Anforderungen, die aber für den Fall keine Rolle spielen. So sehe ich dass, lasse mich aber gerne belehren falls es anders ist. Bin im Deutschen Steuerrecht noch nicht sattelfest ;)

  • Der Wein hat für das Finanzamt einen Wert, mind. den Einkaufswert. Wenn ich die Weine auch verschenke will das Finanzamt diesen Wert versteuert haben. Oder habe ich das falsch verstanden. Können Sie auf Quellen verweissen, die Ihre Theorie stützen.

  • Buchführung Buchen von Geschenk an Kunden


    Mit dem von Heiko dargelegten Verfahren ist genau das passiert: die Ware ist ausgebucht ohne Erlös und löst dabei auch keine Umsatzsteuer mehr aus.


    und kann ich dann alle Weine die ich selber trinke MwSt. frei geniessen ;-). Würde den Genuss noch erhöhen :P


    Wenn du aber den Wein selbst austrinkst, dann ist das eine gaaanz andere Geschichte, denn dann wird daraus eine private Nutzung / Entnahme, für die Vater Staat natürlich die Vorsteuer zurückhaben will. Da müßtest Du dir dann den Wein zum Einkaufspreis zzgl. MwSt selbst verkaufen.
    Guckst Du hier: http://www.betriebsausgabe.de/…warenentnahmen-besteuert/

  • Ich muss aber dann für die Wahre die ich verkaufe, verschenke oder selber konsumiere MwSt. abliefern

    Wenn du aber den Wein selbst austrinkst, dann ist das eine gaaanz andere Geschichte, denn dann wird daraus eine private Nutzung / Entnahme, für die Vater Staat natürlich die Vorsteuer zurückhaben will. Da müßtest Du dir dann den Wein zum Einkaufspreis zzgl. MwSt selbst verkaufen.
    Guckst Du hier: http://www.betriebsausgabe.de/blog/2009/…hmen-besteuert/

    und genau so verhält es sich mit Geschenken, meiner Ansicht nach.

  • Dann entnimm den Wein aus deinem Geschäft, verbuche eine entsprechende Einnahme über diese Entnahme und schenke deinem Kunden den Wein eben privat. Wenn du denkst, dass das so richtig ist, dann mußt du das eben so tun. ;(

  • alles unter 35€ wird OHNE Steuerliche beachtung verschenkt, d.h. du darfst dem Kunden im Jahr maximal Sachen im Wert von 35€ zzgl MwSt schenken, dabei zählt der Einkaufspreis
    http://www.rechnungswesen-port…fo/Steuern/Geschenke.html


    genauer geht es nicht und das waren nicht mal 2 minuten Googlen
    aber wenn du anderer Meinung bist dann können wir das schlecht ändern, vielleicht solltest du dann einen STeuerberater konsultieren

    • Offizieller Beitrag

    Und eigentlich ist dafür nicht mal eine Rechnung oder Buchung vonnöten, Aufzeichnungen genügen völlig.


    Ich finde es allerdings sehr schick gelöst, wie Heiko es vorgeschlagen hat, weil die Nachweisführung somit erleichtert ist.


    Ansonsten lieber TE: glauben! Isso!


    Ein Blick ins Gesetz erleichtert übrigens wie so häufig die Rechtsfindung, damit dürfen als Quelle dienen:


    1.
    das Gesetz, hier Einkommensteuergesetz §4 (5) Nr.1 EStG (Erläuterung: Geschenke nicht abzugsfähig, wenn über 35 Euro => abzugsfähig wenn unter 35 Euro)


    2.
    das Gesetz, hier Umsatzsteuergesetz: § 15 (1) Nr. 1a UStG (Vorsteuerabzug nicht abzugsfähig für Geschenke, die nicht abzugsfähig sind => Geschenk abzugsfähig = Vorsteuer abzugsfähig)

  • Vielen Dank für die Antworten.
    Ich habe es schon auch selber nachgeschaut was das Gesetz sagt. Mein Steuerberater hat mal gesagt, dass es Steuerpflichtig ist und das hatte ich noch im Kopf. Kann aber sein, dass er es nur auf den Betrag über 35 Euro bezog.


    Viele Grüsse