Insolvenzgeld-Lohnabrechnungen

  • Hallo liebe Forumsgemeinde,


    wir haben als Arbeitgeber folgendes Problem:


    Unseren Arbeitnehmer wurde 3 Monate lang Insolvenzgeld durch das Arbeitsamt gezahlt.
    Die Insolvenz wurde mangels Masse abgewiesen. Nun geht es um die Erstellung der Lohnzettel.
    Wir müssen den Betrag (ich glaube auch mit dazugehörigen Lohnsteuer-/u. Sozialversicherungsbeiträgen) auf Grund der Abweisung zurück zahlen.
    Dem Arbeitnehmer wurde der Nettolohn ausgezahlt.


    Was schreibe ich auf die Lohnzettel?
    Trage ich dort lediglich den Wert 0 ein und gebe eine Unterbrechnung ein?


    Und wenn das so ist, trage ich die Zahlung der Beiträge für die Lohnsteuer und SV allein?


    Wie nutzen den WISO Kaufmann 2014.


    Für Hilfe wäre ich sehr dankbar, da mir leider google nicht wirklich etwas brauchbares hergibt.



    Schönes Wochenende an alle und beste Grüße,




    Steffi :)

  • Hallo Steffi,
    wenn Du 0,00EUR abrechnest geht es nur mit einer Lohnart fuer Unterbrechnung


    Betrag mit dazugehörigen Sozialversicherungsbeiträgen auf Grund der Abweisung zurück zahlen.
    Lohnsteuer traegt allein der AN.
    Wuerde auch einmal den Insolvenzverwalter fragen, denn der musste ja eine Insolvenzgeldbescheinigung ausstellen.