Hallo,
weiß jemand, wie sich die Abhängigkeit zwischen Abrechnungszeitraum und Datum der Zählerablesung verhält.
Folgendes Szenario:
1. Ablesedatum: 30.06.2013
2. Ablesedatum: 30.06.2014
Abrechnungszeitraum: 01.07.2013 - 30.06.2014
Bei der Berechnung kommt folgender Fehler (sinngemäß): "Für den 01.07.2014 liegen keine gültigen Zählerwerte vor". Wenn ich den Abrechnungszeitraum auf 30.06.-30.06 ändere, wird die Abrechnung erstellt.
Bei Stadt-/Wasserwerken oder Stromanbietern ist gängige Praxis: es wird irgendwann im Dezember oder Juni abgelesen und die Abrechnung umfasst den Zeitraum 01.01.-31.12. oder 01.07.-30.06.
Beim aktuellen Vermieter 2014 ist das scheinbar nicht möglich. Würde heißen, ich müßte, wenn ich vom 01.07.-30.06. abrechnen wollte, immer am 01.07. ablesen oder meinen Abrechnungszeitraum am Ablesetag beginnen. In diesem Fall würde ich je nach Differenztagen zwischen den Ablesungen u. U. kein volles Jahr abrechnen.
Was ist denn da genau Sache?
Gruss, Jörg