Wo Steuerfreibetrag nach §3 Nr. 39 EstG geltend machen

  • Hallo zusammen,


    ich nehme an einem Aktienprogramm meines Arbeitgebers teil bei dem ich den Steuerfreibetrag nach §3 Nr. 39 EstG in Höhe von 360 Euro geltend machen. Mein Arbeitgeber wendet den Steuerfreibetrag allerdings nicht an und versteuert die gesamten Vergünstigungen (Differenz Tagesaktienpreis - Abgabepreis) als geldwerten Vorteil.
    Meine Frage ist nun: Wie und wo kann ich den Steuerfreibetrag in meiner Steuererklärung nachträglich eintragen und geltend machen?


    Ich hoffe, dass mir jemand helfen kann. Vielen Dank vorab,
    Gruss Peter

  • Hallo, ich habe genau die gleiche Frage. Ich muss die 360 Freibetrag irgendwo eintragen aber ich weiß nicht genau wo. Ich habe mir überlegt, von die Lohnsteuerbescheinigung es abzuziehen, aber ich weiß nicht ob das legal ist.


    Danke sehr!!

    • Offizieller Beitrag

    Wie schon oft in ähnlichen Fällen beschrieben, gibt es da den Bereich der Korrekturen zum Bruttoarbeitslohn. Entsprechende Eintragungen sind natürlich detailliert zu begründen und zu belegen. Zu Änderungen hinsichtlich der bereits abgeführten Sozialversicherungsbeiträge führt dies natürlich nicht.