Differenz zwischen Programmberechnung und elektronischem Bescheid bei Einzelveranlagung von Eheleuten

  • So, es ist vollbracht! Die neune Bescheide sind da; alles korrekt. Jetzt taucht auch die andere Hälfte der Sonderausgaben im Bescheid des Ehepartner auf. WISO hat (fast) bis auf den Cent genau gerechnet.

    • Offizieller Beitrag

    Vielen Dank für die Rückmeldung. ich habe das Thema dann mal als für Dich erledigt markiert (kannst Du übrigens auch selber machen).

  • Bei mir trat das gleiche Phänomen auf:


    Berechnung mit der Steuersoftware zu Hause: Gesamtrückerstattung 3482,31 EUR bei günstiger berechneter Einzelveranlagung.
    Ehegatte: Rückerstattung 3.836,91 EUR
    Ehegattin: Nachzahlung: 354,62 EUR


    Anträge ausgedruckt und abgesendet.
    Vorgestern Rücklauf vom FA: Gesamtrückerstattung: 655,91 EUR
    Ehegatte: Rückerstattung 1.760,69 EUR
    Ehegattin: Nachzahlung: 1.104,73 EUR


    Nach Auswertung von zwei threads in diesem Forum nochmal genau geprüft:


    Abziehbare Vorsorgeaufwendungen Ehegatte 1.215 EUR, im Rahmen der hälftigen Aufteilung bei Einzelveranlagung 608 EUR bei Ehegatte anerkannt, aber nicht bei Ehegattin.
    Abziehbare Vorsorgeaufwendungen Ehegattin 6.932 EUR, im Rahmen der
    hälftigen Aufteilung bei Einzelveranlagung 3.466 EUR bei Ehegattin
    anerkannt, aber nicht bei Ehegatte.
    Werde morgen gleich das FA kontaktieren... Herzlichen Dank!

  • Hallo, bei mir ist das o.g. Problem auch aufgetreten. Ich habe am 22.2.14 meine (und die meiner FRau) Steuerklärung abgegeben.
    Heute !!! (am 5.8.14) habe ich die Steuererklärung zurück.
    Wir beide sollten zusammengerechnet 1025,-€ zurückbekommen. Nun sollen wir zusammengerechnet fast 600,-€ nachzahlen!!!
    Bei uns wurden auch jeweils die Vorsorgeaufwändungen halbiert, nur beim jeweiligen Ehegatten nicht wieder dazugerechnet.
    Verrechnen kann ich mich, bzw. das Programm ja mal, aber nicht um 1600,-€.
    Dann muss ich wohl Widerspruch einlegen.

    • Offizieller Beitrag

    Bitte die Forenregeln beachten. Für die lange Bearbeitungsdauer ist Dein FA zuständig, nicht wir.

    Ich denke mal, dass diese Bemerkung eher der Information dienen sollte. ;)

  • Bei meiner und mir Frau ist anscheinend der gleiche Fehler passiert, die Hälfte der Vorsorgeaufwendungen wurden dem Ehepartner nicht zugeschlagen. Es scheint sich also um einen "Serienfehler" zu handeln. Wir sind beim Finanzamt Berlin-Spandau.
    Berechnung Wiso - Gesamterstattung 5.911,77€
    Berechnung Finanzamt- Gesamterstattung 1.602,01€
    Ein Anruf bei der Sachbearbeiterin hat ergeben, dass sie sich den Fehler nicht erklären kann. Die geänderten Steuerbescheide sollen heute raus gehen. Ich bin gespannt.

  • Hier in Frankfurt das gleiche, jeweils 50% der Vorsorgeaufwendungen "verschwunden". Ich telefoniere morgen auch mal...
    Melde mich wenn ich was habe...


    Dann viel Erfolg, unser Steuerbescheid war nach der Anpassung korrekt. Da hat sich wohl ein Serienfehler eingeschlichen.

  • Wie haben die günstigere Möglichkeit laut WISO der Einzelveranlagung gewählt. Leider sind bei dem Bescheid des Finanzamtes nur ca. 50 % der Vorsorgeaufwendungen abgezogen worden - WISO hatte noch zusätzlich die Hälfte der Aufwendungen des Ehepartners mit einberechnet. Im Einspruchsverfahren besteht die Sachbearbeiterin weiterhin auf die niedrigen abziehbaren Vorsogeaufwendungen in Höhe von ca. 1311,00 bei ca. 20.000 Einkommen beider Ehepartner. In den Vorjahren wurde etwa das Doppelte gewährt. Irgendwas stimmt sicher nicht. Wer weiß Rat.

  • Hallo zusammen,


    mein erster Eintrag :) Genau dasselbe Problem bei uns (FA Herbsruck, LK Nürnberger Land) auch: 50% verschwunden. Ich schicke noch heute den Einspruch weg und bin sehr gespannt. Bei uns sagt WISO insgesamt 800 Euro Rückerstattung und das FA sagt: 2700 (!) Euro Nachzahlung. Da habe ich seit gestern ech erhöhten Blutdruck...


    Drückt uns den Daumen bitte :)


    VG

  • Hallo zusammen -
    scheinbar betrifft das Problem nicht genügend Steuerzahler. Das gleiche Problem wie im Jahr 2014 beschrieben besteht offensichtlich immer noch auch für die Steuererklärung 2014 (Bescheid in 2016 erstellt) - Sonderausgaben nur hälftig (wie beantragt) angesetzt aber dem anderen Ehepartner nicht übertragen wodurch sich erhebliche Differenzen in der Erstattung ergeben. Das ist schon sehr traurig, dass das Finanzamt nicht in der Lage ist seine Software auf Grund eines wohl bekannten Fehlers zu berichtigen.
    Wer haftet eigentlich für die zusätzlichen Aufwendungen (z.B. Beratung bei Steuerberater, Einreichung Widerspruch usw.?) - weiß da jemand was?

    • Offizieller Beitrag

    Das ist schon sehr traurig, dass das Finanzamt nicht in der Lage ist seine Software auf Grund eines wohl bekannten Fehlers zu berichtigen.

    Es gibt auch menschliche/mechanische Versehen.

    Wer haftet eigentlich für die zusätzlichen Aufwendungen (z.B. Beratung bei Steuerberater, Einreichung Widerspruch usw.?) - weiß da jemand was?

    Wenn Du tatsächlich einen Steuerberater hast, dann weiß dieser, die "Mehrkosten" für seinen zusätzlichen Aufwand ggf. geltend zu machen. :)


    Wobei Dir das FA ja auch nicht in Rechnung stellt, wenn Du Kosten versehentlich nicht geltend gemacht hast und diese nachreichst. Da steht ja auf der Gegenseite auch Mehraufwand zu Buche.

  • Tja - das Problem ist hier wohl ein "Versehen" was jedem mal passieren kann - oder ein beim FiAmt bekannter Systemfehler in deren Software der möglicherweise einfach ignoriert wird. Das Ärgerliche ist doch ganz einfach, dass das Problem beim FiAmt bekannt sein muss und scheinbar nichts oder nicht genug dagegen unternommen wird und immer noch (ggf. wissentlich) falsche Bescheide erstellt werden.
    Das hat, glaube ich, nichts mehr mit einer vielleicht versehentlich gemachten falschen Eingabe wie Zahlendreher u. dgl. (egal ob vom Steuerpflichtigen oder FiAmt) zu tun.
    Nun wir werden sehen - ich berichte.

    • Offizieller Beitrag

    Ich wage zu behaupten, dass es nach mehr als einem Jahr in diesem Bereich keinen System-/Programmfehler mehr gibt, auch wenn jedes Bundesland mit seiner eigenen Software arbeitet. Aber es gibt Sachverhalte, die muss ein Bearbeiter erst zur Berechnung anstoßen. Und dies kann dann auch mal vergessen werden. Oder es sind verschiedene Bearbeiter zuständig und die anderen Zahlen liegen nicht vor, so dass der Bescheid insoweit für vorläufig i.S. § 165 AO erklärt wird (Erläuterungen).


    Hier die wissentlich (absichtlich) falsche Erstellung eines Steuerbescheides zu unterstellen, das ist schon echter Humbug. So eine unsachliche Herangehensweise wird Dir beim FA ggf. nur Probleme machen.

  • Hallo,


    auch bei uns ist eine abweichenden Differenz von meiner Steuerberechnung und dem Bescheid vom FA vom 10.03.2016 entstanden.
    Für uns sollte die Einzelveranlagung die günstigste Variante sein und laut Programm eine Nachzahlung von 569,00 EUR fällig werden.
    Mein Mann ist Arbeitnehmer und ich befinde mich in der Altersteilzeit, sodass eine Nachzahlung ohnehin unvermeidlich ist.
    Laut Steuerbescheid wurde uns eine Nachzahlung von 1.414,00 bescheinigt, auch mit dem Fehler der Aufteilung der abziehbaren Vorsorgeaufwendungen von 50%, die anderen 50% sind jedoch verschwunden.
    Ich werde noch heute den Einspruch vorbereiten und mich am Montag direkt ans Finanzamt wenden, da der schriftliche Bescheid erst gestern in der Post war.
    Ich kann nur sagen, dass es eine Frechheit ist, wenn solche Steuerbescheide, ungeprüft und nur der Software vertrauend, zugeschickt werden.
    Da wir schon seit drei Jahren nachzahlen müssen und immer in dem Bereich von 600,00 EUR lagen, wäre das die Krönung mit solch einer Forderung von 1414,00 EUR gewesen.
    Wer weiß, wie viele das klaglos hinnehmen. Schön für´s FA :)

    • Offizieller Beitrag

    Ich kann nur sagen, dass es eine Frechheit ist, wenn solche Steuerbescheide, ungeprüft und nur der Software vertrauend, zugeschickt werden.

    Da arbeiten auch nur Menschen. Du selber hast in Deinem Job noch nie einen Fehler gemacht?