Differenz zwischen Programmberechnung und elektronischem Bescheid bei Einzelveranlagung von Eheleuten

  • Gibt es zu dem Thema denn schon Neuigkeiten die Hand und Fuß haben?
    Bei meiner Einzelveranlagung mit hälftiger Aufteilung tauchen auch keine 50% von meiner Frau auf und umgekehrt...
    Ich habe Widerspruch mit der Begründnung "Vorsorgeaufwendung des Ehepartners nicht hälftig zugeschlagen" eingereicht
    und habe nun zwei neue Bescheide mit den gleichen Ergebnissen wie vorher hier liegen....


    Wie mache ich dem Finanzamt das den deutlich was Wiso mir sagt aber die nicht sehen....?!?!?

    • Offizieller Beitrag

    Gibt es zu dem Thema denn schon Neuigkeiten die Hand und Fuß haben?

    Was soll es da für diese Einzelfälle für Neuigkeiten geben? Wo Menschen arbeiten werden Fehler gemacht und das wird auch immer so bleiben (zum Glück).

    Ich habe Widerspruch mit der Begründung "Vorsorgeaufwendung des Ehepartners nicht hälftig zugeschlagen" eingereicht und habe nun zwei neue Bescheide mit den gleichen Ergebnissen wie vorher hier liegen....

    Kann ich mir eigentlich nicht vorstellen, da bei unveränderter Höhe der Steuerfestsetzung aufgrund der Regelung des § 156 Absatz 1 Abgabenordnung (AO) dann insoweit kein neuer Bescheid ergehen sollte.

    Wie mache ich dem Finanzamt das den deutlich was Wiso mir sagt aber die nicht sehen....?!?!?

    Genau so wie beim ersten Mal.

  • Hallo,

    die letzten Beitage zu diesem Thema sind zwar schon älter, aber ich hoffe, ich bekomme hier trotzdem Antwort.

    Wir sind verheiratet und haben in der Steuererklärung für 2017 auf Empfehlung von Wiso Sparbuch die Einzelveranlagung mit hälftiger Aufteilung der Ausgaben beantragt.

    Dann kamen die Bescheide und wir waren erstmal geschockt. Statt einer kleinen Erstattung eine riesige Nachzahlung!

    Die Überprüfung ergab, dass die jeweilige Hälfte der Sonderausgaben beim anderen Ehepartner nicht auftauchte. Beim Telefonat mit der Sachbearbeiterin erkannte sie den Fehler und versprach eine Neuberechnung.

    Soweit so gut.In den neuen Bescheiden gibt es zwar "abziehbare Vorsorgeaufwendungen von ihrem Ehegatten", aber nur ein Bruchteil der Hälfte.

    In den Erläuterungen vom Finanzamt heißt es dazu:"Der Höchstbetrag für für sonstige Vorsorgeaufwendungen wurde bereits durch die Berücksichtigung ihrer Beiträge zur Krankenversicherung (Basisabsicherung) und zur gesetzlichen Pflegeversicherung ausgeschöpft..."

    Zählen denn die Krankenversicherungsbeiträge des Ehepartners nicht zur Basisabsicherung? Dann würde aber die hälftige Aufteilung gar keinen Sinn machen!

    Und wenn alles so rechtens ist, kann man dann die Aufteilung wieder rückgängig machen?

    Im Voraus vielen Dank für Antworten

  • Wie sieht es denn in dem anderen Bescheid aus? Dort müsste ja die Hälfte der gesamten Basisabsicherungsbeiträge berücksichtigt sein. Wenn dies aber höher als der Pauschbetrag pro Person ist, wirken sich andere Beiträge nicht mehr aus. Und da Ihr Einzelveranlagung beantragt habt, ist die ansonsten anzusetzende Pauschale relativ rasch erreicht (wenn ich mich recht erinnere, sind es pro Person 2.700 Euro. Das würde bedeuten, schon bei einem Krankenversicherungsbeitrag in Höhe von 225 Euro wirken sich andere Beiträge ausser den Altersvorsorgebeiträgen nicht mehr aus).

    Es muss aber auch noch andere Gründe für die Einzelveranlagung gegeben haben.


    Vergleicht doch die Rechnung aus dem Sparbuch mit den beiden Bescheiden - so bekommt Ihr am schnellsten heraus, ob und wo die Differenzen liegen.

  • Hallo nesciens,

    Vielen Dank erstmal für die Antwort.

    In den Bescheiden beider Ehepartner sind die Aufwendungen für Altersvorsorge, Kranken- und Lebensversicherung zwar genauso berechnet, wie Wiso Sparbuch das ausgerechnet hat. Dann aber wurde bei jedem Ehepartner die Hälfte abgezogen, weil ja hälftige Aufteilung beantragt wurde. Aber die andere Hälfte ist dann in den ersten Bescheiden komplett verschwunden, in den neuen mit ca 100 € statt über 2000 @ berücksichtigt.

    Wiso hat in seiner Berechnung die getrennte Veranlagung empfohlen mit hälftiger Aufteilung. In der Steuerberechnung von Wiso werden auch die jeweils halben Beträge berechnet.

    Summe der abziehbaren Vorsorgeaufwendungen ......... 4429,-

    abziehbarer Anteil aufgrund der hälftigen Aufteilung............2215,-

    ab hälftiger Anteil vom Ehepartner .......................................2114,-

    und die Summe der beiden Anteile wird von den Einkünften abgezogen.

    Beim anderen Ehepartner entsprechend.

    Das Finanzamt zieht aber nur 2215,- ab plus (im letzten Bescheid) 117,- Vorsorgeaufwendungen von ihrem Ehegatten.

    Die Frage ist, was wir jetzt tun sollen. Einfache die Getrennte Veranlagung zurücknehmen, da der Bescheid ja noch nicht rechtsgültig ist, dann aber etwas nachzahlen oder versuchen die Wisoberechnung durchzusetzen.


    Viele Grüße aus dem heute noch warmen und sehr trockenen Berlin

  • Es werden aber doch die vollen 4.429 € berücksichtigt! Die Hälfte bei dir und die Hälfte bei dem Partner. Ich verstehe das Problem so nicht ganz. Der abziehbare Anteil wird bei dir berücksichtigt, du musst die Berechnung einmal nachvollziehen. Diese Aufstellung stellt die Aufteilung dar, nicht, dass alles bei dir abgezogen wird.

  • hallo babuschka,

    vielleicht hab ich mich nicht richtig ausgedrückt,
    Folgende Berechnung ist vom Wiso Sparbuch gemacht:


    Summe der abziehbaren Vorsorgeaufwendungen ......... 4429,-

    abziehbarer Anteil aufgrund der hälftigen Aufteilung............2215,-

    ab hälftiger Anteil vom Ehepartner .......................................2114,-

    und die Summe der beiden Anteile wird von den Einkünften abgezogen.

    Beim anderen Ehepartner entsprechend.


    Das Finanzamt hat im Bescheid aber

    nur 2215,- (also die Hälfte meiner Aufwendungen) berechnet,

    und 117,- Vorsorgeaufwendungen von ihrem Ehegatten.

    Fehlen also bei jedem Ehepartner ca. 2000,- Aufwendungen


    Gruß aus Berlin

  • Hallo nasuhi, gibt es zu deinem Fall Neuigkiten? Hast du es geschafft, dass das Finanzamt die Berechnung wie in Wiso berechnet korrigiert hat? Wir haben gerade exakt das gleiche Problem. Unsre abziehbaren Vorsorgeaufwendungen werden jeweils einfach nur halbiert, dem Partner dann aber nicht hinzugerechnet. In unserem Bescheid steht ebenfalls der Hinweis, das der Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen bereits ausgeschöpft sei. Aber das müsste das Wiso Programm ja dann wissen und den Hälftigen Betrag nicht mehr dem Partner zurechnen.


    Grüße aus München