Altersentlastungsbetrag

  • Im Steuerbescheid für 2013 und 2012 hat das FA keinen Altersentlastungsbetrag (AEB) berücksichtigt. Bis 2011 wurde der AEB bei uns immer berücksichtigt: ER, 81 Jahre = Pensionär, Altersrentner, geringe Kap-Einkünfte, Sie, 70 Jahre= Betriebsrentner, Altersrentner, höhere Kap-Einkünfte. Auch Versorgungsfreibeträge wurden berücksichtigt.


    Frage: Hat sich da etwas verändert, dass jetzt nur noch die Versorgungspauschalen gewährt werden und nicht der AEB? Also nach den bisherigen Informationen, die ich hier im Forum gelesen habe, hätten wir ja früher den AEB gar nicht bekommen dürfen? An unseren Einkunftsarten hat sich seit Jahren nichts geändert. Außer, dass 2013 ein viel geringeres Steuer-Einkommen festgestellt wurde, aber ich sehr viel mehr Steuer bezahlen muss. Oder habe ich meinerseits Eingabefehler gemacht. Das ist immer das Schlimmste was passieren kann, denn im nachhinein kann ich das trotz der vielen Hilfen nicht klären.


    Für jede Hilfe dankbar.

    • Offizieller Beitrag

    Dann hatte ich Dir im letzten Jahr hinsichtlich ESt 2012 was zu geschrieben. So sich die Besteuerungsgrundlagen gegenüber 2012 in 2013 nicht geändert haben ist der Steuerbescheid doch schlüssig. ?(