Differenz zwischen FA und Wiso bei Steuer nach § 32 d ESTG 6704 zu 93 €

  • Hallo wiso-Team,


    es handelt sich sicher um einen Eingabefehler bei der Kap-Erträgen, aber welcher? Nach Wiso sollte die Günstigerprüfung zu einer sehr viel höheren Nachzahlung führen, deshalb habe ich dort ein Nein angeklickt. Nun liegt der Bescheid vor und ich finde bei der Berechnung der Einkommensteuer eine hohe Differenz zu meinem Ungunsten. Anbei ein screenshot, ich hoffe er hilft bei der Beantwortung. Auf screenshots der Eintragung bei den Kap-Erträgen habe ich jetzt verzichtet, weil mir mit snipping tool von W 7 immer nur kleine Ausschnitte gelingen.


    Deshalb noch ein paar Infos: Die Kap-Erträge mussten erklärt werden, weil eine Bank keine Kirchensteuer abgezogen hat.


    Weitere Fragen wurden so beantwortet: "Sollen die Werte der St-Bescheinigung überprüft und korrigiert werden" - Ja, formularbasiert


    Wird die Überprüfung des Steuereinbehalts dem Grunde nach oder der Höhe nach beantragt - Nein.


    Ich hoffe, das sind jetzt die notwendigen Infos für eine Antwort.


    Vielen Dank im Voraus

    • Offizieller Beitrag

    Die Zahlen laut Überschrift kann ich dem Screen nicht entnehmen, auch nicht rechnerisch. Wobei ich auch nicht weiß, was Zahlen in einer informierenden Überschrift zu suchen haben.


    Fakt ist, dass FA bezieht meines Wissens Kapitalerträge, auch die der Agltungssteuer unterliegenden, in die Bemessungsgrundlage i.S. § 32d EStG fiktiv ein, wogegen das Steuerprogramm dies nicht tut. Es ist meines Wissens nach höchstrichterlich noch nicht abschließend geklärt. Von daher müsste man in Deinem Fall mal schauen, was Dir Dein Programm diesbezüglich an bisher unentdeckten Infos liefert.


    Progressionsvorbehalt und Kapitaleinkünfte - Info Deloitte Steuerberater


    Wenn es um höhere Geldbeträge geht, sollte man ggf. einen Angehörigen der steuerberatenden Berufe zu Rate ziehen.