Hallo,
ich habe bis Ende Juni im Außendienst gearbeitet und ein Fahrtenbuch genutzt. Anschließend bin ich versetzt worden und habe eine regelmäßige Arbeitsstätte. Kann ich ab Juni ganz normal die Entfernungspauschale ansetzen oder muss ich weiter Fahrtenbuch schreiben?
Viele Grüße