Wechsel von Fahrtenbuch zu Entfernungspauschale

  • Hallo,


    ich habe bis Ende Juni im Außendienst gearbeitet und ein Fahrtenbuch genutzt. Anschließend bin ich versetzt worden und habe eine regelmäßige Arbeitsstätte. Kann ich ab Juni ganz normal die Entfernungspauschale ansetzen oder muss ich weiter Fahrtenbuch schreiben?


    Viele Grüße

  • Unterjährig ist kein Wechsel möglich denn das einmal gewählte Verfahren darf bei demselben Fahrzeug während des Kalenderjahrs nicht gewechselt werden.

  • Es ist einfach geregelt! Kein unterjähriger Wechsel möglich. Du kannst jedoch einfach das Fahrtenbuch bis Ende des Jahres führen und dann prüfen welche Methode insgesamt günstiger für Dich ist.