Vorauszahlungssoll bei Ust-Erklärung > Was ist mit im neuen Jahr erklärten Ust-VAs?

  • Hallo!


    Ich habe zu diesem Thema schon das Forum durchstöbert aber irgendwie keine Antwort gefunden, die mir so richtig weiterhilft. Ich würde euch daher um eure Hilfe bei folgendem Sachverhalt bitten: ich erstelle gerade meine Umsatzsteuererklärung für das Jahr 2013. Ich habe selbstverständlich alle Umsatzsteuererstattungen und Vorauszahlungen im Jahr 2013 in der EÜR verbucht. Dadurch tauchen sie korrekt in der Umsatzsteuererklärung auf. Dort Erscheint aber folgender Hinweis:


    »Beim Vorauszahlungssoll müssen fehlende Voranmeldungszeiträume ergänzt werden.
    Die aus der Einnahmen-Überschuss-Rechnung übernommenen Daten enthalten in der Regel nur die Vorauszahlungen für die ersten 10 (wenn kein Antrag auf Dauerfristverlängerung gestellt wurde 11) Monate oder die ersten 3 Quartale. Für die korrekte Erklärung des Vorauszahlungssolls ist es daher notwendig, dass fehlende Voranmeldungszeiträume ergänzt werden.
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    Ich nehme mal an, das liegt daran das ich die Voranmeldungen für November und Dezember nicht in 2013 verbucht habe. Beide habe ich wegen der Dauerfristverlängerung erst im Januar beziehungsweise Februar abgegeben. Muss ich die nun trotzdem in 2013 einbuchen? Ich bin verwirrt und bräuchte dringend eure Meinung ...


    danke!


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