Getrennte Veranlagung ohne Daten des Ehemanns Plausibilitätsfehler schon bei der Anrede der Ehefrau als 1. Steuerpflichtige

  • Hallo,


    bei der Eingabe der Daten meiner Frau in WISO scheitere ich schon bei der Anrede, weil wir in der getrennten Veranlagung unsere Steuererklärungen erstellen müssen. Ich bin nicht in Deutschald steuerpflichtig und hinterlge also auch keine Daten. WISO (und nicht Elster) verlagt, dass der Steuerpflichtige bei verheirateten auch bei getrennter Veranlagung immer der Ehemann ist.


    Wie absurt ist das denn. Hat da jemad einen Tipp oder ist dies eine Sache für den Support?


    Gruß M.

    • Offizieller Beitrag

    Mag vielleicht daran liegen, dass sich ab 01.01.2013 hinsichtlich der Ehegattenveranlagung ein bisschen etwas geändert hat und die getrennte Veranlagung Geschichte ist. Nicht umsonst nennt es das gesetz ja jetzt Einzelveranlagung von Ehegatten.


    Vielleicht solltest etwas zu dem Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen für eine Ehegattenveranlagung in Eurem Fall näher ausführen. "Nicht in Deutschland steuerpflichtig" kann ja vieles bedeuten, was rechtlich nicht unbedingt richtig ausgelegt worden sein muss. Als potentieller Hilfesteller muss man also wissen, welcher Sachverhalt genau gegeben ist.

  • Mag vielleicht daran liegen, dass sich ab 01.01.2013 hinsichtlich der Ehegattenveranlagung ein bisschen etwas geändert hat und die getrennte Veranlagung Geschichte ist. Nicht umsonst nennt es das gesetz ja jetzt Einzelveranlagung von Ehegatten.

    getrennte Veranlagung nun Einzelveranlagung -- Ups- hatte ich noch mit mitbekommen. Danke für den netten Hinweis. Für Spanien macht meine Steuererklärung ein Steuerberater. In D wird anerkanntermaßen nur meine Frau - dann nun im Rahmen der Einzelveranlagung - zur Steuer veranlagt. Da hat BUHL wohl bei der Umstellung seine Probleme. Dies erklärt auch, warum es im letzten Jahr keine Probleme mit dem Programm gab. Ich habe nun ein Ticket bei BUHL ausgelöst. Wie ich beim Elsterforum nachgelesen habe hatten die Finanzämter mit der Umstellung ja auch ernsthafte Probleme mit der Programmierung.

    • Offizieller Beitrag

    Das Programm richtet sich doch immer nach den vorher getätigten Grundangaben, die ohne (bereinigte) Screens niemand von uns prüfen kann.


    Es ist ja erst einmal alles zu § 26 EStG anzugeben:


    Nicht umsonst habe ich ja oben erwähnt:

    Vielleicht solltest etwas zu dem Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen für eine Ehegattenveranlagung in Eurem Fall näher ausführen. "Nicht in Deutschland steuerpflichtig" kann ja vieles bedeuten, was rechtlich nicht unbedingt richtig ausgelegt worden sein muss. Als potentieller Hilfesteller muss man also wissen, welcher Sachverhalt genau gegeben ist.


    Das Programm selber muss ja immer erst erkennen, welcher rechtliche Tatbestand gegeben ist. erst dann können die weiteren Eingaben erfolgen. Und bei Ehegattenveranlagung steht im Steuerrecht bei gemischgeschlechtlichen Ehen, rein aus organisatorischen Gründen, immer noch der männliche Teil an erster Stelle.


    Berichte dann bitte mal, was der Support gesagt hat. Für mich ist ein Eingabefehler nicht ausgeschlossen, nur ohne Screens nicht nachvollziehbar.

  • Problem gelöst - Danke für Ihre Aufmerksamkeit! - Direkt unter dem Feld zur Wahl der Veranlagung gibt es die Frage, ob bei einer Einzelveranlagung dennoch beide Ehepartner im Programm erfasst werden sollen. Diese Frage ist als Standard auf "ja" eingestellt. Alternativ akzeptiert das Programm auch, wenn die Anrede einfach leer bleibt ;) - Wozu ist dann dieses Feld überhaupt erforderlich?


    Habe ich übersehen - es tut mir Leid.
    Mich überrascht die hartnäckige Nachfragerei nach Steuersachverhalten in diesem Forum. Es geht um ein technisches Problem. In meinem Fall ist der Steuersachverhalt irrelevant. Mag sein, dass es für manch einen wichtig ist, die Frage der getrennten Veranlagung (bis 2012) von der Einzelveranlagung (2013) zu unterscheiden, meine Fragestellung berührt dies m.E. jedoch nicht.

    • Offizieller Beitrag

    Mich überrascht die hartnäckige Nachfragerei nach Steuersachverhalten in diesem Forum.

    Es zwingt Dich niemand, das zu beantworten. Oft kann man aber erst damit erkennen, ob hier ein Programmfehler vorliegt oder der Anwender etwas falsch macht. Warum miwe4 danach gefragt hat, hat er erläutert. Es ist nicht die feine Art, ihm das vorzuwerfen, da er helfen wollte. Kann er natürlich auch zukünftig lassen.