Unternehmerversicherung wie Berufsgenossenschaft buchen?

  • Habe die BGHW Beiträge (incl. Unternehmer) bisher in SKR 03 mit 4138 Beiträge zur Berufsgenossenschaft gebucht.


    Jetzt unterscheidet die BGHW ab diesem Jahr zwischen dem herkömmlichen Beitrag für Mitarbeiter und der zusätzlichen freiwilligen Unternehmerversicherung.


    Sie stellt also zwei getrennte Beträge in Rechnung.


    Kann man das Zweite einfach auch mit 4138 buchen? Oder gibt es eine richtigere Variante?

  • Die BG schreibt aber zur freiwilligen Unternehmerversicherung:


    Die Beiträge, die ein freiwillig versicherter Unternehmer
    (Einzelunternehmer oder Gesellschafter einer Personengesellschaft) an
    die gesetzliche Unfallversicherung entrichtet, sind als Betriebsausgaben
    abzugsfähig.

    • Offizieller Beitrag

    Nein, das ist keine Privatsache.
    So, wie ein Arbeitnehmer einen Teil seiner Unfallversicherung (bei der allgemeinen sind das 50%, bei einer rein beruflichen sind es 100%) als Werbungskosten abziehen kann, kann der Unternehmer sein Unfallversicherung als Betriebsausgaben abziehen.


    Die BG deckt ausschließlich das berufliche Risiko ab, daher kann es zu 100% in die Betriebsausgaben gebucht werden, gehört aber nicht in die Personalkosten (also nicht auf das Konto BG), sondern auf das Konto Versicherungen.