Habe die BGHW Beiträge (incl. Unternehmer) bisher in SKR 03 mit 4138 Beiträge zur Berufsgenossenschaft gebucht.
Jetzt unterscheidet die BGHW ab diesem Jahr zwischen dem herkömmlichen Beitrag für Mitarbeiter und der zusätzlichen freiwilligen Unternehmerversicherung.
Sie stellt also zwei getrennte Beträge in Rechnung.
Kann man das Zweite einfach auch mit 4138 buchen? Oder gibt es eine richtigere Variante?