Grunderwerbsteuer Anlage V

  • Hallo,


    eine kurze Frage bezüglich der Grunderwerbsteuer bei einem Grundstück für das das Erbbaurecht gilt (Vermietung + Verpachtung).


    Die Grunderwerbsteuer kann ja über die Laufzeit des Erbbaurechtvertrages verteilt werden. Wo genau ist dieser anteilige Betrag im WISO-Steuersparbuch einzutragen.



    Vielen Dank für Eure Hilfe.


    Gruß,


    Jenny

  • Moin ....


    Was trifft denn für Dich zu ... ?


    Grunderwerbsteuer von der Steuer absetzen


    Wenn Sie mit der erworbenen Immobilie steuerpflichtige Einkünfte erzielen (wollen), dann zählt die Grunderwerbsteuer zu den Anschaffungskosten und ist somit selbst steuerlich absetzbar. Konkret erhöht sie die abzugsfähige steuerliche Abschreibung (Absetzung für Abnutzung, kurz AfA), die Sie jährlich geltend machen dürfen. Das bedeutet:

    • Nutzen Sie die erworbene Immobilie für Ihr Unternehmen oder als Freiberufler? Dann machen Sie die Grunderwerbsteuer als Betriebsausgabe geltend.
    • Vermieten Sie das Haus oder die Wohnung? Setzen Sie die Grunderwerbsteuer bei Ihren Vermieteinkünften als Werbungskosten ab.
    • Wohnen Sie selbst in dem Haus, aber vermieten einen Teil der Räume oder betreiben Ihr Unternehmen darin? Dann machen Sie die Grunderwerbsteuer zumindest anteilig steuerlich geltend, und zwar im selben Verhältnis wie die betrieblich und privat genutzte Fläche zueinander stehen.
    • Wenn Sie das Haus oder die Wohnung vollständig zur Eigennutzung
      erwerben, gehen Sie steuerlich leer aus. Da es sich um eine reine
      Privatsache handelt, können Sie keine Kosten in Ihrer Steuererklärung
      geltend machen. Einziger Ausweg: Erst vermieten, später selbst einziehen.

    Hier der komplette Link:


    http://www.steuer-schutzbrief.…derwerbsteuer-sparen.html


    Gruß Kuddel

    WISO Steuer - Sparbücher, Windows 10, Office 2017
    " Zahle willig, zahle froh ... zahlen must Du sowieso ! "


    :lol:

    2 Mal editiert, zuletzt von Kuddel1 ()

  • Hallo Kuddel,
    vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Folgendes trifft auf mich zu:

    Zitat

    Vermieten Sie das Haus oder die Wohnung? Setzen Sie die Grunderwerbsteuer bei Ihren Vermieteinkünften als Werbungskosten ab.


    Meine Frage ist eigentlich nur an welchem Punkt ich den AfA-Betrag in der Software 2014 eintrage.


    Sorry, vielleicht habe ich mich ein wenig missverständlich ausgedrückt.



    Gruß,


    Jenny

    • Offizieller Beitrag

    Die Grunderwerbsteuer kann ja über die Laufzeit des Erbbaurechtvertrages verteilt werden.

    Als Werbungskosten bei Vermietungseinkünften i.S. § 21 EStG? Wo steht das? ?(


    Die Grunderwerbsteuer stellt in diesem Fall Anschaffungskosten des Grund und Bodens dar. Da der Grund und Boden in dem Sinne keiner Abnutzung wie bei einem Gebäude unterliegt, ist hier auch insgesamt keine AfA abziehbar.


    Die Grunderwerbsteuer ist ggf. bei Ermittlung eines etwaigen steuerpflichtigen Veräußerungsgewinns i.S. § 23 EStG anrechenbar.