Handwerkerrechnung in Rücklagenkonto buchen

  • Hallo,
    habe folgendes Problem beim Buchen.


    Eine Handwerkerrechnung wurde direkt aus den Rücklagen bezahlt, die Aufwendungen nach §35a EStG sollen ausgewiesen werden und die Buchung soll nicht auf den Umlagen erscheinen.
    - Habe die Buchung über den Assistenten erstellt und es wurden die Konten 4615 und 1380 gebucht somit stimmt die Ausweisung im Rücklagenkonto, hier ist aber nicht die Möglichkeit die Angaben zu den Aufwendungen nach §35a einzugeben.


    - Wird die Buchung über "4310 Großreparaturen" erstellt, können die Aufwendungen zwar eingegeben werden, aber der Posten erscheint fälschlicherweise in den Umlagen.


    Kann mir bitte jemand den korrekten Buchungsvorgang nennen?


    Vielen Dank und viele Grüße

  • Hiho,


    Das kann eigentlich nur passieren, wenn du das Konto 4310 manuell auf "Nebenkosten (umlagefähig)" gestellt hast. Prüf mal in Stammdaten - Gebäude - Umlagekonten welche Kategorie im Konto 4310 eingestellt ist und hinterleg da "Nebenkosten (nicht umlagefähig)". Dann erscheint es auf der HGA in den "nicht umlagefähigen Kosten".


    Gruß


    .

    "Und Du spielst sie bis zu dem Tag, an dem
    Du erkennst, dass Du in Wahrheit
    Niemals eine Rolle spieltest." - Samsas Traum

  • Sorry, da habe ich mich undeutlich ausgedrückt die Buchung erscheint unter "Betriebskosten nicht umlagefähig", da gehört sie aber nicht hin da das Geld aus den Rücklagen stammt, also schon bezahlt wurde.


    Das Ergebnis müsste sein eine Buchung auf dem Rücklagenkonto (ist schon erfüllt) sein und eine Ausweisung des Betrags im Formular "über den Anteil nach § 35a EStG", diese kann ich aber nicht erzeugen.


    Wie macht ihr das denn mit Handwerkerrechnungen, die aus den Rücklagen bezahlt wurden? Kommt doch bestimmt öfters vor.


    Vielen Dank und viele Grüße

  • s. Wiso-Hilfe Stammdaten : Rücklagen


    Rücklagen buchen
    Hinterlegen Sie ggf. Anfangsbestände zu jeder Rücklagenart. Klicken Sie hierfür in dem Menüband auf "Assistenten" - "Rücklagen erfassen". Diesen Assistenten sollten Sie zwingend immer dann verwenden, wenn Sie das Bankkonto der Rücklagen berühren (bei Entnahmen und Zuführungen).


    Verbuchen Sie alle Einnahmen der Eigentümer über "Mieten verbuchen". Möchten Sie allerdings mit offenen Posten arbeiten, so verwenden Sie den Assistenten "Offene Posten erzeugen". Nach Geldeingang der Hausgeldvorauszahlungen auf das allgemeine Hausgeldkonto (nicht Rücklagenkonto) öffnen Sie den Assistenten "Offene Posten verbuchen".


    Führen Sie die Einnahmen der Vorauszahlungen auf die Rücklagenarten separat den Rücklagenkonten zu (Umbuchung von Hausgeldkonto auf Rücklagenkonto). Verwenden Sie hierfür wieder den Assistenten "Rücklagen erfassen".


    Steht eine Reparatur an, die von einer Rücklage zu tragen ist, so verwenden Sie ebenfalls den Assistenten "Rücklagen erfassen". Führen Sie hiermit eine Entnahme durch (Umbuchung von Rücklagenkonto auf Hausgeldkonto). Buchen Sie anschließend in den Einnahmen und Ausgaben wie gewohnt die Bezahlungen der Buchung vom Hausgeldkonto.


    Anschließend muss die Handwerkerrechnung über : Kosten n. Umlagefähig/Hausgeldkonto gebucht werden und ermöglicht dann auch die Zuordnung "§ 35 EStG".


    Du kannst als Hausgeldkonto ein zweites Konto anlegen : z.B. Verrechnungskonto Direkte Entnahme Rücklage . Probier das im Musterfall.

  • Habe einen ähnlichen Fall und hänge irgendwie fest :(


    Grundlage: Beschluss der Eigentümer dass Rechnung xx aus den Rücklagen bezahlt werden soll.
    Banktechnisch somit geschehen: zunächst Übertrag vom Festgeldkonto auf das Girokonto, anschließend Überweisung vom Girokonto an den Handwerker.


    Im Programm:
    1. über Rücklagen-Assistent: Entnahme (Abflüsse aufs Hauskonto die nicht verteilt werden sollen) von Festgeldkonto auf Girokonto
    2. über Einnahmen / Ausgaben: Bezahlung der Handwerkerrechnung, in meinem Fall Ausgabe Buchungskonto 4312 und als Bankkonto das Girokonto. Auch § 35 a ist angegeben.

    Aber wie geht es jetzt weiter? Die Kosten erscheinen in der Hausgeldabrechnung aufgrund der 2. Buchung und werden somit verteilt... das sollen sie aber nicht. Ich habe nun schon einiges ausprobiert, aber ohne Erfolg da in der Hausgeldabrechnung die Daten zu § 35 a bleiben sollen.


    Wer kann helfen?

  • Hallo Schoenebeck.


    s. Auszug aus WISO-Hilfe :


    Steht eine Reparatur an, die von einer Rücklage zu tragen ist, so verwenden Sie ebenfalls den Assistenten "Rücklagen erfassen". Führen Sie hiermit eine Entnahme durch (Umbuchung von Rücklagenkonto auf Hausgeldkonto). Buchen Sie anschließend in den Einnahmen und Ausgaben wie gewohnt die Bezahlungen der Buchung vom Hausgeldkonto.


    Anschließend muss die Handwerkerrechnung über : Kosten n. Umlagefähig/Hausgeldkonto gebucht werden und ermöglicht dann auch die Zuordnung "§ 35 EStG".


    Dein "Fehler" ist:

    Entnahme (Abflüsse aufs Hauskonto die nicht verteilt werden sollen)


    Beachte Hausgeldabrechnung :


    hier erscheint bei der richtigen Buchung : Entnahme aus der Rücklage und als Kosten die Handwerkerrechnung. Beide Beträge sind identisch (wg. Umlagefaktor) und heben sich auf.