"Entlastungsbetrag für Alleinerziehende wird gewährt", aber sie leben als Paar zusammen in einer Wohnung mit dem gemeinsamen Kind

  • Hallo,
    ich habe lediglich die Wiso-Steuer 2014-Software, hoffe, dass ich hier aber trotzdem richtig bin, denn ein anderes Forum habe ich nicht gefunden.


    Ich mache sowohl für meinen Bruder als auch dessen Freundin die Steuererklärung über die Software. Die beiden sind nicht verheiratet und haben ein gemeinsames Kind (geboren in 2012). Es werden dementsprechend zwei Steuererklärungen abgegeben. Sie leben zusammen in einer Wohnung und es ist alles gut.


    Jetzt zu meinem Problem:
    Ich weiß nicht, welche ich Angaben ich falsch mache, denn am Ende des Reiters "Kinder - 1. Kind" kommt bei beiden immer raus: Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende wird gewährt.


    Keiner der beiden ist aber de facto alleinerziehend. Letztes Jahr hat das Finanzamt das selbständig geändert bzw. logischerweise den Freibetrag für Alleinerziehende wieder abgezogen.


    Ich weiß einfach nicht weiter. Vielleicht kann mir hier jmd helfen...

    • Offizieller Beitrag

    Ich vermute mal, dass es jeweils an den Programmeintragungen zu einer etwaigen bestehenden Haushaltsgemeinschaft liegt. Aber ohen (bereinigte) Screens kann man da leider nur raten.


    Dir sind die Forenregeln bekannt und auch, dass durchgängiges Schreiben in Großbuchstaben im Internet Schreien bedeutet?

  • Danke für die Hinweise....
    Ich habe mich auch an den Support von Buhl gewandt und nun eine Antwort erhalten. Ich habe den Reiter "volljährige Haushaltsmitglieder" nicht ausgefüllt gehabt. Nachdem ich dies nun getan habe, ist mein Problem gelöst.

    • Offizieller Beitrag

    Vielen Dank für die Rückmeldung. Genau das meinte ich mit meinem Hinweis:

    Ich vermute mal, dass es jeweils an den Programmeintragungen zu einer etwaigen bestehenden Haushaltsgemeinschaft liegt.


    Genau für solche Fälle sind Screens der betroffenen Eingabemasken unentbehrlich, da man da meist auf den ersten Blick sieht, wo es hapert.