Hallo alle,
ich erledige für eine Rechtsanwältin die Buchhaltung, nun habe ich eine Frage zur richtigen Verbuchung eines Postens: Sie hat in diesem Jahr als Prüferin für ein juristisches Staatsexamen gearbeitet und dafür eine Vergütung für ehrenamtliche Tätigkeit bekommen. Auf welches Buchungskonto muss so ein Posten verbucht werden? Oder muss so eine Einnahme nicht bei der EÜR angegeben werden, sondern bei der Einkommenssteuererklärung?
Gruß
Arnold_M