Altersvorsorgebeiträge bzw. Riester auf dem Steuerbescheid vs. Wiso

  • Hallo,


    mir ist bzgl. der Riesterbeiträge etwas auf dem Steuerbescheid nicht ganz klar. Ich habe hier und da Infos erhalten, so ganz einleuchten will es aber nicht, daher versuche ich es hier erneut:


    In WISO habe ich den Riestervertrag wie immer eingegeben, 4% wurden erreicht, sollte also kein Problem sein. In Vergangenheit 2011 war hiervon auch nichts auf dem Bescheid zu sehen. WISO hat in der eingenen Zusammenfassung die Vorsorgebeiträge berechnet und diese nur in der Anlage AV eingetragen, bei den Sonderausgaben (Berechnung des zu versteuernden Einkommens) tauchen diese Beiträge nicht auf. Die Zulage hatte ich jedes Jahr erhalten, sah also alles korrekt für mich aus.


    Auf dem Bescheid für 2013 finde ich allerdings folgende Angaben:
    1. gesonderte Feststellung nach §10 Abs. 4 EStG, Steuerermäßigung wegen berücksichtigter Altersvorsorgebeiträge: 33,00 €.
    2. Berechnung des zu versteuernden Einkommens: Altersvorsorgebeiträge 620 €, dazu Altersvorsorgezulage 154 €, Sonderausgaben daher +774 €
    3. festzusetzende Einkommenssteuer, dazu Altersvorsorgezulage: 154 €


    Gelesen habe ich nun, dass sich die Steuerlast um den Betrag aus 1. verringert. Ich verstehe aber nicht, wieso ich 33 € sparen soll, wenn ich 154 € wieder bei 3. zahlen soll?


    Wieso ist das in WISO nicht aufgeführt?
    Was verstehe ich hier falsch/nicht!? ?(


    Wenn es hierzu bereits eine Zusammenfassung/Anleitung gibt, wäre ich für den Link dankbar :)


    Gruß
    Andreas

  • Hallo Andreas,


    bezüglich der Riester-Beiträge macht das Finanzamt automatisch eine Günstigerprüfung. Offenbar war bisher immer die Zulage günstiger. Diese wird dann im Steuerbescheid nicht weiter berücksichtigt. Dieses Jahr war der Steuerabzug günstiger. In der 'gesonderten Feststellung nach §10 Abs. 4 EStG' wird der Betrag genannt, der zusätzlich zur Zulage gezahlt wird.


    Im Steuerbescheid wird der gesamte Beitrag zum Riestervertrag (einschließlich Zulage) vom zu versteuernden Einkommen abgezogen, die Zulage, die ja schon in den Vertrag gezahlt ist, wird zur Steuerschuld addiert.


    Hier im Forum habe ich den Mechanismus bereits dargestellt, nutze die Forumsuche!


    Warum dein Programm bei der Günstigerprüfung zu dem Schluss kommt, dass die Zulage günstiger ist, weiß ich nicht. Möglicherweise errechnet das Programm einen niedrigeren (Grenz-)Steuersatz. Vergleiche die Steuerberechnung des Programms mit der des Bescheids um die Unterschiede herauszubekommen.


    Viele Grüße
    Rautka

  • Ich habe jetzt so ei paar Beiträge hierzu durchgelesen (leider keinen von dir?), und bin dennoch nicht schlauer als vorher...


    Ich verstehe dies so, dass die Beiträge sowie Zulagen als Sonderausgaben gerechnet und dadurch eine Steuerersparnis in Höhe von 33 € entsteht. Nur wieso werden dann wieder 154 € von der ausgerechneten Erstattung wieder abgezogen, das schmälert die Erstattung um 154 € gegenüber einem scheinbar theoretischen Wert von 33 €!? Und auch diese Rechnung ist falsch, da die Erstattung fast mit dem gerechneten Betrag aus WISO übereinstimmt (767 € FA, 777 € WISO).


    Etwas resignierend, bisher dachte ich jedes Thema irgendwie verstehen zu können, hierbei steig ich net durch, naja...

  • So, vielleicht hilft dieser Link weiter:
    http://www.haufe.de/finance/fi…sk_PI11525_HI5672608.html


    Aber auch hierdurch bleibt mir offen, ob der Sonderausgabenabzug zusätzlich zur Prämie gemacht wird oder die Prämie ersetzt? Mal ist dort (und auch im Forum) mal von entweder oder, mal von zusätzlich die Rede.
    Wenn der Sonderausgabenabzug durchgeführt wurde (Günstigerprüfung), kann ich die (bereits eingegangene) Prämie noch behalten oder..?


    Die Günstigerprüfung hat bei mir also ergeben, dass ich 154+33 € Steuerersparnis hätte, daher werden 33 € ausgewiesen. Ich erhalte also 33 € erstattet. Aber 154 € abgezogen. Das dreht sich irgendwie im Kreis... Es wäre wenigsten hilfreich zu wissen, was mit der tatsächlich gezahlten Prämie ist...

  • Hallo Andreas,


    in Kurzform hatte ich den Mechanismus doch oben dargestellt. Hier noch einmal ausführlich:


    Bei dir ergibt die Günstigerprüfung, dass der Sonderausgabenabzug günstiger ist. Du hast 620 € Eigenbeiträge bezahlt und 154 € Zulage erhalten. Also wird ermittelt, wie hoch die Steuer auf diese 774 € (= 620 € + 154 €) ist. Das sind offenbar 187 €. Diese 187 € erhälst du im Rahmen des Steuerbescheids erstattet und zwar vollständig. Jetzt wurdest du allerdings doppelt gefördert - die 154 € Zulage hast ja nicht du gezahlt, sondern die ZfA.
    Deshalb werden diese 154 € gegengerechnet. Jetzt hast du die Beiträge des Riestervertrages vollständig bezahlt (774 €) und hast als Steuererstattung 187 € erhalten.


    Viele Grüße
    Rautka

  • Ok, ich denke ich war fast richtig :) Gegengerechnet bedeutet quasi, dass mir die Prämie ausgezahlt wurde, also wieder vom Erstattungsbetrag abgezogen wird - die Prämie an sich bleibt erhalten.


    Wenn ich das richtig verstanden habe, hat die Günstigerprüfung auch mit dem Steuersatz und den sonstigen abziehbaren Posten zu tun. Dies erklärt dann auch den Unterscheid zwischen Wiso und dem Bescheid: Das FA hat so einiges falsch gemacht, also anders gerechnet, und kommt wohl so darauf, dass dies günstiger wäre.


    Und zu guter Letzt: Die Prüfung wir gerechnet, habe ich einen Vorteil, erhalte ich die hier diskutierte Verrechnung, andernfalls... passiert nichts!?

  • Hallo Andreas,


    Warum schreibt das denn dann keiner so deutlich :P



    bezüglich der Riester-Beiträge macht das Finanzamt automatisch eine Günstigerprüfung. Offenbar war bisher immer die Zulage günstiger. Diese wird dann im Steuerbescheid nicht weiter berücksichtigt. Dieses Jahr war der Steuerabzug günstiger. In der 'gesonderten Feststellung nach §10 Abs. 4 EStG' wird der Betrag genannt, der zusätzlich zur Zulage gezahlt wird.


    Außerdem sieh mal hier.


    Viele Grüße
    Rautka