Altersvorsorgebeiträge: Versorgungseinrichtungen vs. Höherversicherungen

  • Hallo,


    über meinen Arbeitgeber zahle ich monatlich 100 € an einen Vertrag im Ausland, durch den ich später primär eine Altersrente (ich glaube wahlweise auch als einmaligen Betrag), aber auch Leistungen im Todesfall sowie bei BU/EU erhalte; das Zertifikat läuft über mich, der AG zieht dies nur von meinem Netto ab. Im Auslang läuft dies unter Altersvorsorge, bei der deutschen Steuererklärung bin ich mir nicht sicher ob/wie dies absetzbar ist.


    In Vergangenheit (für 2012) habe ich den Betrag von 1.200 € in Wiso bei "Beiträge zu freiwilligen Angestellten-/Arbeiterrenten oder Höherversicherungen" angegeben. In der Steuererklärung hat Wiso dies in der Anlage Vorsorgeaufwand unter 6. (zu gesetzlichen Rentenversicherungen) summiert. Mir ist der Zusammenhang nicht ganz klar, wurde aber bisher immer akzeptiert.


    Im Wiso Steuer-Sparbuch 2014 wurde der Punkt nun mit "gesetzlich" erweitert: "Beiträge zu freiwilligen gesetzlichen Angestellten-/Arbeiterrenten oder Höherversicherungen". Hier fand ich den Punkt unpassend und habe die 1.200 € unter "Freiwillige Beiträge zu berufsständischen Versorgungseinrichtungen" angegeben. Als Ergebnis tauchen die 1.200 € nun unter Punkt 5 auf (Versorgungseinrichtungen, die den gesetzlichen Rentenversicherungen vergleichbare Leistungen erbringen).


    Im Bescheid für 2013 wurde der Betrag diesesmal einfach gestrichen, d.h. nicht berücksichtigt. Daher frage ich mich:
    1. Was ist der Unterschied zwischen Versorgungseinrichtungen und Höherversicherungen?
    2. Wo gehört der Betrag für den Vertrag nun hin? Kann ich den überhaupt angeben?


    Gruß
    Andreas

  • Hallo Andreas,


    Höherversicherungen sind freiwillige Zusatzbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung. Diese sind seit vielen Jahren nur in wenigen Fällen möglich. Nach deiner Darstellung trifft das für dich nicht zu. (Berufsständische) Versorgungseinrichtungen sind für bestimmte Berufsgruppen (z.B. Anwälte) gegründete Einrichtungen über die eine der gesetzlichen Rente entsprechende Altersvorsorge ermöglicht wird. Also anstelle der gesetzlichen Rentenversicherung. Trifft vermutlich bei dir auch nicht zu.


    Wohin die Beiträge gehören, sollte dir der Anbieter mitteilen. Ich vermute, deine Versicherung ist steuerlich nicht zu berücksichtigen.


    Viele Grüße
    Rautka

  • Hallo Rautka,



    vielen Dank für die Erklärung.



    Nach Rückfrage bei der Versicherung handelt es sich um eine luxemburgische "betriebliche Altersversorgung", die "auch in Deutschland einkommensteuerfrei" sein soll.
    Zu den beiden ursprünglichen Punkten scheint dies demnach nicht zu passen, kann ich diese betriebliche Altersvorsorge sonst irgendwo absetzen oder ist dies auch nicht möglich?



    Gruß
    Andreas

  • Hallo Andreas,


    dein Arbeitgeber müsste eigentlich wissen, wie diese betriebliche Altersvorsorge steuerlich zu bewerten ist. Ich würde dann dort nachfragen. Ansonsten bliebe, sofern der Höchstbetrag noch nicht erreicht ist, nur noch der Ansatz als sonstige kapitalbildende Lebens- und Rentenversicherung. Das setzt aber voraus, dass die Versicherung nicht fondsgebunden ist und vor 2005 begonnen hat.


    Viele Grüße
    Rautka