UST.-Berechnung gemeinnützig Ausland

  • Hallo,


    eine gemeinnützige Organisation erstellt Rechnungen im Zweckbetrieb mit Steuerberechnung. Eigentlich finanziert sich die Arbeit aus freiwilligen Spenden. Gelegentlich bestellen aber z.B. Firmen Waren, für die sie eine Rechnung benötigen. Diese unterliegt dann im Zweckbetrieb den ganz normalen steuerlichen Vorschriften wie in jeder anderen Firma auch.


    Wie sieht das allerdings aus wenn eine Rechnung für eine Leistung für ein anderes EU-Land erstellt wird. Allerdings hier nicht für eine Privatperson oder Unternehmen. Das wäre ja zu einfach. :wacko: :whistling:


    Die Berechnung erfolgt an eine im Ausland (innerhalb EU) ebenfalls als gemeinnützig anerkannte, steuerbefreite Organisation. Muss ich für diese erbrachte Leistung die Mehrwertsteuer nun ausweisen oder nicht? Eine UST-Ident-Nr. hat die andere Organisation nicht. Sonst wäre der Fall wesentlich einfacher.


    LG


    Manu