Hallo zusammen,
meine Frau ist Pflichtmitglied in der Rheinischen Pensionskasse, die Beiträge werden hälftig vom AG und AN gezahlt. meine Frau zahlt ihren AN-Anteil vom Nettolohn-der ja bereits versteuert wurde.
Ihr liegt auch eine Bescheinigung über die gezahlten Beiträge vor.
Nach meiner Recherche sind diese Beiträge als "sonstige Vorsorgeaufwendungen" steuerlich absetzbar, nur finde ich leider kein Feld in dem WISO Steuersparbuch 2014, in dem ich diese Beiträge als Aufwendungen geltend machen könnte.
Kann Mir eventuell jemand weiterhelfen?