"dauernd getrennt" verhindert Elster-Test wegen Veranlagung?

  • Ich versuche, "Dauernd getrennt lebend" seit 1.1.2013 anzugeben. Mangels weiterer Auswahl habe ich Einzelveranlagung gewählt.


    Der Elster-Test beschwert sich jetzt, daß ich dann weder Einzel- noch Zusammenveranlagung wählen darf.


    Aber eine andere Veranlagungswahl, "Keine Veranlagung wegen dauerhaft getrennt" oder so, zeigt mir das SSB 2014 doch gar nicht.


    Mache ich da was triviales falsch, oder ist irgendwo ein Problem in der SW?


    Was nun?


    Danke!

    • Offizieller Beitrag

    Das geht eben nicht, weil es rein rechtlich bei diesen Besteuerungsmerkmalen gar nicht geht. Die Einzelveranlagung von Ehegatten ist eben eine besondere Art der Ehegattenveranlagung und ist nicht identisch mit der Einzelveranlagung ganzjährig alleinstehender Personen.


    Für eine Ehegattenveranlagung muss man zumindest eine juristische Sekunde im Veranlagungszeitraum zusammengelebt haben und das ist eben bei Deinem Beispiel für 2013, bei Angabe dauernd getrennt lebend seit 01.01.2013 (00:00Uhr), nicht der Fall.