Minijob - Beitrag zur Rentenversicherung aufgestockt. Wirklich angeben?

  • Hallo,
    mein Mann hat einen Minijob (ohne Lohnsteuerkarte) bei dem er freiwillig die Beiträge zur Rentenversicherung aufstockt. Diese kann man in der Steuererklärung bei „AN-Anteil aus einem pauschal versteuerten Minijob“ angeben. Allerdings steht hier noch der folgende Hinweis: Der Arbeitgeberanteil ist nur zu erfassen, wenn auch die Arbeitnehmeranteile aus dem pauschal versteuerten Minijob eingetragen werden.



    Tragen wir den AG-Anteil zusätzlich ein verringert sich die Erstattung (im Vergleich dazu, dass über den Minijob gar keine Angaben gemacht werden, weder AN noch AG-Anteil an der Rentenversicherung).



    Ist das richtig so? Im Internet findet man meistens die Aussage, dass der Minijob gar nicht angegeben werden muss. Man sollte dies aber tun, wenn man die Rentenversicherung freiwillig aufstockt.
    Wieso sollte man dies aber tun, wenn sich dies negativ auswirkt? 8|



    Wir wären sehr dankbar, wenn uns jemand nochmal genau erläutern kann, wie sich das in diesem Fall verhält.
    Vielen Dank und viele Grüße! :)
    CelticGirl

  • Ich würde mich dieser Frage gern anschließen.


    Auf der Seite der Mini-Job Zentrale wird damit geworben, dass man Aufstockungsbeiträge als Vorsorgeaufwendungen geltend machen kann. Mein Steuerprogramm zeigt mir dann aber einen deutlich geringeren Erstattungsbetrag an. Da ich dachte das sei ein Fehler habe ich ein bisschen rumprobiert: einzige Methode um wirklich den zusätzlich gezahlten Beitrag berücksichtigt zu finden war, den AG-Anteil zum AN-Anteil hinzuzurechnen. Darauf bekam ich einen Anruf vom Finanzamt, ich hätte den AG-Anteil doppelt erfasst. Also wieder raus damit und nun ist der Erstattungsbetrag wieder reduziert weil ich meine Rente freiwillig aufgestockt habe und deshalb der AG-Beitrag sich steuererhöhend auswirkt? Wie blöd ist das denn?


    Im Internet habe ich gelesen "Die im Zusammenhang mit einer geringfügigen Beschäftigung vom Arbeitgeber erbrachten Pauschalbeiträge zur Rentenversicherung wirken sich auf den Sonderausgabenabzug nach 2007 allerdings nur noch mindernd aus, wenn der Mini-Jobber dies beantragt. Das wurde durch das Jahressteuergesetz 2008 eingeführt." Aber wer ist denn so blöd und beantragt das, wenn es sich derart zum Nachteil auswirkt? Oder habe ich das automatisch beantragt, indem ich die Rente aufgestockt habe und dadurch verpflichtet wurde die Beiträge anzugeben?


    Ich hoffe, hier kann jemand Licht ins Dunkel bringen. Vielen Dank im Voraus!

  • Hallo zusammen,


    ohne konkrete Zahlen lässt sich Euer Problem natürlich nur pauschal beantworten.


    Grundsätzlich muss ein Minijobber keine Vorsorgeaufwendungen angeben, die im Zusammenhang mit dem Minijob stehen. Gibt man Eigenbeiträge (Aufstockungsbeiträge) an, müssen natürlich auch die Arbeitgeberbeiträge angegeben werden. Aufgrund des Berechnungsalgorithmus lohnt sich das 2013 i.A. aber nicht: von 76% der Summe der Arbeitgeberbeiträge und der Aufstockungsbeiträge werden die Arbeitgeberbeiträge wieder abgezogen. Der sich ergebende Betrag ist nur für Minijobber in Privathaushalten positiv.


    Viele Grüße
    Rautka

    • Offizieller Beitrag

    Ich hoffe, hier kann jemand Licht ins Dunkel bringen. Vielen Dank im Voraus!

    M.E. sollte es durchaus möglich sein, im Rahmen eines Einspruchs den Antrag auf Berücksichtigung der besagten Aufstockungsbeträge (und somit auch der entsprechenden AG-Beiträge) zurückzunehmen. Die Antragsmöglichkeit soll ja grundsätzlich eine begünstigung darstellen. Stellt sich das als Irrtum heraus, kann man Euch m.E. nicht schlechter stellen, als hättet Ihr diesen Antrag erst gar nicht gestellt. Gilt ja eigentlich nur für Nefertari, da CelticGirl es noch rechtzeitig gemerkt hat.

  • Ganz herzlichen Dank für die Antworten und den Tipp! :)


    Dass nach Abzug der AG Leistungen nichts mehr übrigbleibt klingt ja ziemlich plausibel und gerecht. Daran hatte ich nicht gedacht, weil auf der Seite der Mini Job Zentrale nur damit geworben wird, dass man die Aufstockungsbeiträge steuermindernd absetzen kann. Von privat oder gewerblich ist dort überhaupt nicht die Rede, ebenso wenig, davon, dass die AG-Leistungen dagegen gerechnet werden. Und wie's aussieht wird dann eben sogar ein negativer Betrag angesetzt. Folge: weniger Steuererstattung. Das allerdings klingt irgendwie unlogisch, denn man kann ja nicht etwas negativ anrechnen, bloß weil es zufällig beim Abziehen übrigbleibt, während man es, wenn man gar nichts abzieht (weil keine eigenen Rentenbeiträge gezahlt wurden) überhaupt nicht berücksichtigt. Ich würde hier eigentlich erwarten, dass das FA eine dieser sogenannten Günstigerprüfungen durchführt.


    Ich werde den Bescheid abwarten und dann Einspruch erheben. Nochmals vielen Dank!

  • Hallo,


    ich wollte nur mal kurze Rückmeldung zum Stand der Dinge geben: ich habe Widerspruch eingelegt, wie empfohlen. Er wurde kommentarlos anerkannt und nun, ca. 4 Wochen später haben wir einen neuen Steuerbescheid. :thumbsup:

    • Offizieller Beitrag

    ich wollte nur mal kurze Rückmeldung zum Stand der Dinge geben: ich habe Widerspruch eingelegt, wie empfohlen. Er wurde kommentarlos anerkannt und nun, ca. 2 Wochen später haben wir einen neuen Steuerbescheid. :thumbsup:

    Prima, freut mich für Euch. Super, dass es geklappt hat.


    Der ist allerdings auch nicht ganz richtig, denn in diesem wurde nicht ein Cent der gezahlten Kirchensteuer als Sonderausgaben abgezogen. :wacko:

    Wer hat die denn getragen, Dein Ehegatte oder der Arbeitgeber? Bei Letzterem wäre der Einkommensteuerbescheid ja in jedem Fall zutreffend. Bei Ersterem bin ich mir aktuell wegen der Pauschalierung nicht ganz sicher. Ich denke aber mal, dass insoweit wegen des Abgeltungscharakters auch kein Sonderausgabenabzug möglich ist.