Hallo,
mein Mann hat einen Minijob (ohne Lohnsteuerkarte) bei dem er freiwillig die Beiträge zur Rentenversicherung aufstockt. Diese kann man in der Steuererklärung bei „AN-Anteil aus einem pauschal versteuerten Minijob“ angeben. Allerdings steht hier noch der folgende Hinweis: Der Arbeitgeberanteil ist nur zu erfassen, wenn auch die Arbeitnehmeranteile aus dem pauschal versteuerten Minijob eingetragen werden.
Tragen wir den AG-Anteil zusätzlich ein verringert sich die Erstattung (im Vergleich dazu, dass über den Minijob gar keine Angaben gemacht werden, weder AN noch AG-Anteil an der Rentenversicherung).
Ist das richtig so? Im Internet findet man meistens die Aussage, dass der Minijob gar nicht angegeben werden muss. Man sollte dies aber tun, wenn man die Rentenversicherung freiwillig aufstockt.
Wieso sollte man dies aber tun, wenn sich dies negativ auswirkt?
Wir wären sehr dankbar, wenn uns jemand nochmal genau erläutern kann, wie sich das in diesem Fall verhält.
Vielen Dank und viele Grüße!
CelticGirl