Beamter im Ruhestand: Beiträge zu Berufsverbänden und zur privaten Krankenkasse!

  • Hallo,


    mein Sachbearbeiter beim Finanzamt Bad Segeberg ist der Meinung, 1. dass meine Gewerkschaftsbeiträge nicht in der entsprechenden Rubrik eingetragen werden kann und er hätte sie woanders eingetragen??!!


    2. bei meiner privaten Krankenkasse, da ich mich ja nicht in der gesetzlichen versichern kann, soll ich ankreuzen, dass ich Zuschüsse vom Arbeitgeber bekomme. Dieses ist nicht der Fall. Die Krankenkassenbeiträge bezahle ich voll aus eigener Tasche??!!


    Kann mir da jemand weiterhelfen. Das Programm hat eine Nachzahlung von € 73,50 ausgerechnet. laut Steuerbescheid sollen es € 210,49 sein.

    • Offizieller Beitrag

    mein Sachbearbeiter beim Finanzamt Bad Segeberg ist der Meinung, 1. dass meine Gewerkschaftsbeiträge nicht in der entsprechenden Rubrik eingetragen werden kann und er hätte sie woanders eingetragen??!!

    Werbungskosten zu aktivem beschäftigungsverhältnis sind diese ja auf keinen Fall. Wenn überhaupt, dann zu Versorgungsbezügen mit Darlegung des Grundes.


    2. bei meiner privaten Krankenkasse, da ich mich ja nicht in der gesetzlichen versichern kann, soll ich ankreuzen, dass ich Zuschüsse vom Arbeitgeber bekomme. Dieses ist nicht der Fall. Die Krankenkassenbeiträge bezahle ich voll aus eigener Tasche??!!

    Und auf Deinen Beihilfeanspruch verzichtest Du?

  • Hallo, Danke für Deine Bemühungen: Ich hätte dazu noch ein paar Fragen


    Zitat von »diethn16« 2. bei meiner privaten Krankenkasse, da ich mich ja nicht in der gesetzlichen versichern kann, soll ich ankreuzen, dass ich Zuschüsse vom Arbeitgeber bekomme. Dieses ist nicht der Fall. Die Krankenkassenbeiträge bezahle ich voll aus eigener Tasche??!!


    Und auf Deinen Beihilfeanspruch verzichtest Du?

    Der Beihilfeanspruch bezieht sich nicht auf die Krankenkassenbeiträge. Deshalb bezahlt die Krankenkasse ja auch nur einen bestimmten Prozentsatz im Schadensfall; sonst wären die Krankenkassenbeiträge wesentlich höher. Den Rest bezahlt die Beihilfe.



    Zitat von »diethn16« mein Sachbearbeiter beim Finanzamt Bad Segeberg ist der Meinung, 1. dass meine Gewerkschaftsbeiträge nicht in der entsprechenden Rubrik eingetragen werden kann und er hätte sie woanders eingetragen??!! Werbungskosten zu aktivem beschäftigungsverhältnis sind diese ja auf keinen Fall.


    Wenn überhaupt, dann zu Versorgungsbezügen mit Darlegung des Grundes.

    Wo sollte ich in dem Programm die Gewerkschaftsbeiträge denn sonst eintragen?

  • Hallo,


    mein Sachbearbeiter beim Finanzamt Bad Segeberg ist der Meinung, 1. dass meine Gewerkschaftsbeiträge nicht in der entsprechenden Rubrik eingetragen werden kann und er hätte sie woanders eingetragen??!!


    Wo hast du diese Beiträge denn eingetragen? Unter 'Ausgaben zu Versorgungsbezügen' gibt es einen Punkt 'Beiträge zu Berufsverbänden', wo die gewerkschaftsbeiträge hingehören. Genau das meinte miwe mit seiner Antwort.


    bei meiner privaten Krankenkasse, da ich mich ja nicht in der gesetzlichen versichern kann, soll ich ankreuzen, dass ich Zuschüsse vom Arbeitgeber bekomme. Dieses ist nicht der Fall. Die Krankenkassenbeiträge bezahle ich voll aus eigener Tasche??!!


    Ich gehe davon aus, es geht um Zeile 11 der Anlage Vorsorgeaufwand. Dort ist auch 'Ja' einzugeben, wenn man steuerfreie Beihilfen als Beamter oder Versorgungsempfänger erhält. Auch das hat miwe in seiner Antwort eigentlich schon geschrieben.


    Viele Grüße
    Rautka

  • Hallo Rautka, ich bin ein Laie und kein Fachmann. Ich finde nicht die Stelle, wo ich die Krankenkassenbeitraege als Pensionaer eintragen soll. Die Anlage 11 ist im Wiso Steuer-Sparbuch 2014 nicht zu finden??? Kannst Du mir eventuell den Pfad aufschreiben,
    Danke fuer Deine Hilfe

  • Hallo, vielen Dank für eure Hilfe.


    die entsprechende Eingabemaske habe ich unter /allgemeine Angaben/Versicherungen und Altersvorsorge/Angaben zur Art der Krankenversicherung/ Zeile 1. Das Betätigen der Hilfe ergab dann die erforderlichen Details.




    Bitte wählen Sie die Art der Krankenversicherung aus, da diese Angabe für die Ermittlung der unterschiedlichen Höchstbeträge notwendig ist.
    Bei Personen, die Anspruch auf steuerfreie Zuschüsse, steuerfreie Arbeitgeberbeiträge oder steuerfreie Beihilfen zur Krankenversicherung oder Krankheitskosten haben, ist der niedrigere Höchstbetrag in Höhe von 1.900 € anzusetzen.
    Zu diesem Personenkreis gehören beispielsweise:
    sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer (für die der Arbeitgeber steuerfreie Beiträge geleistet hat),
    Rentner (die aus der Rentenversicherung steuerfreie Zuschüsse erhalten),
    Beamte (bei denen in der Regel Anspruch auf Beihilfe zu Krankheitskosten besteht),
    in der gesetzlichen Krankenversicherung ohne eigene Beiträge familienversicherte Angehörige sowie Personen, für die steuerfreie Leistungen der Künstlersozialkasse erbracht werden.
    Versicherte, die ihre Beiträge vollständig selbst aufbringen, können bis zu 2.800 € ansetzen.
    Der Höchstbetrag für Dieter für die übrigen Vorsorgeaufwendungen beträgt 1.900 €.
    Der Höchstbetrag für Margit für die übrigen Vorsorgeaufwendungen beträgt 2.800 €.


    diese Eingabe ist aber sehr gut versteckt. Er mehrmalige Suche mit der Suchroutine hat mich auf die Spur geführt. Laut Programm beträgt der noch zu zahlende Betrag € 75,33

    Zitat von »diethn16«




    Die Anlage 11 ist im Wiso Steuer-Sparbuch 2014 nicht zu finden

    Die gibt es auch nicht.

  • Hallo, nachdem ich alle Angaben, die falsch eingetragen bzw. unvollständig waren korrigiert hatte, berechnet WISO eine zu leistende Nachzahlung von € 75,33. Das Finanzamt verlangt € 210,49. Die Daten stimmen überein. Nicht anerkannt wurden meine Beiträge meiner privaten Krankenkasse. Der Sachbearbeiter bemerkte dazu, dass ich "Beihilfeberechtigt" ankreuzen sollte, was ich auch gemacht habe. Der WISO-Betrag blieb gleich. Ist ein diesbezüglicher Fehler im Programm bekannt? Ich habe Einspruch eingelegt.

  • Moin ...


    So wesentlich ist der Unterschied nun ja auch nicht ... 135,16 € ...


    Eine Möglichkeit wäre, dass Du Erstattungsbeträge / Gutschriften nicht berücksichtigt hast ...


    Ich meine nicht die Beihilfezahlungen selbst, sondern eventuelle Gutschriften oder Nachlässe ...


    Rückerstattungen der Krankenkassenbeiträge usw ...


    Gruß Kuddel

    WISO Steuer - Sparbücher, Windows 10, Office 2017
    " Zahle willig, zahle froh ... zahlen must Du sowieso ! "


    :lol:

    • Offizieller Beitrag

    Das hängt doch alles zusammen, des auch zusammengeschoben. Ohne detaillierte Screens der Eintragungen kann hier niemand etwas genaues sagen.


    nachdem ich alle Angaben, die falsch eingetragen bzw. unvollständig waren korrigiert hatte, berechnet WISO eine zu leistende Nachzahlung von € 75,33. Das Finanzamt verlangt € 210,49. Die Daten stimmen überein

    Wie soll das gehen? Die Steuerberechnungen nebst Erläuterungen hast Du dann aber im Detail überprüft?


    Ich habe Einspruch eingelegt.

    Und mit welcher Begründung? Jetzt sag nicht, Du hast geschrieben, dass sich im Steuer-Sparbuch ein anderes Ergebnis ergibt. Dann hast Du nämlich blitzschnell entweder Deinen Bearbeiter am Telefonhörer oder ein ablehnendes Schreiben in der Post und bist keinen Schritt weiter.

  • Ich habe dem "Einspruch" die Gegenüberstellung von WISO mit dem Steuerbescheid übersandt; und es geht ausschließlich um die Gewerkschaftsbeiträge und den Krankenkassenbeitrag. Die Erstattungsbeträge habe ich angegeben, so, dass meine Krankenkassenbeiträge bei ca. € 1800,00 liegen. Das habe ich dem Finanzamt auch so dargestellt. Der Sachbearbeiter hat auch schon angerufen. Danach habe ich meinen Einspruch nochmals schriftlich fixiert.

  • Hallo, eure Prognosen waren richtig. Zuerst der Anruf vom Finanzbeamten und jetzt die Rücknahmererklärung -2-fach-. Gewerkschafts- und Krankenversicherungsbeiträge sind berücksichtigt, schreibt das Finanzamt. Nur der nachzuzahlende Betrag bleibt. Wie kann ich feststellen, ob der Fehler im Programm oder beim Finanzamt liegt. An wen kann ich mich wenden und welche Unterlagen benötige ich?
    Danke für eure Hilfe

    • Offizieller Beitrag

    Ich habe dem "Einspruch" die Gegenüberstellung von WISO mit dem Steuerbescheid übersandt;

    Die sagt doch zu den Eilzelbeträgen/-gründen rein gar nichts aus.


    Das hängt doch alles zusammen, des auch zusammengeschoben. Ohne detaillierte Screens der Eintragungen kann hier niemand etwas genaues sagen.


    Wie soll das gehen? Die Steuerberechnungen nebst Erläuterungen hast Du dann aber im Detail überprüft?

    Das hast Du aber, unter Berücksichtigung der geänderten Angaben laut FA und mit einem Klick in Deinem Programm auf "Berechnung", überprüft?


    Wie kann ich feststellen, ob der Fehler im Programm oder beim Finanzamt liegt.

    Wie oben gesagt, Zahlen laut FA in eine Dateikopie einfügen (damit Deine alte Datei mit versandtem Inhalt unangetastet bleibt), Berechnung klicken und die dort zu sehende Steuerberechnung nebst Erläuterungen mit dem Bescheid des FAs abgleichen. Wie Du unschwer erkennen kannst, hat diese Steuerberechnung optisch wesentlich mehr Ähnlichkeit mit dem amtlichen Steuerbescheid als der Bescheiddatenabgleich aus der Bescheiddatenrückübermittlung.


    An wen kann ich mich wenden und welche Unterlagen benötige ich?

    An einen Angehörigen der steuerberatenden Berufe oder, bei einem möglichen Programmfehler, an den Buhl-Support. Nach alledem würde ich einen Programmfehler aktuell aber eher als nicht so wahrscheinlich ansehen und eher einen Eingabefehler überprüfen.


    Die Gewerkschaftsbeiträge lagen nicht zufällig unter den 102€ Werbungskosten-Pauschbetrag (Versorgungsbezüge)?

  • Die Gewerkschaftsbeiträge betragen € 133,00. Ich werde die Angelegenheit wohl einem Steuerberater übergeben. Trotzdem vielen Dank für eure Hilfe; ich werde euch weiter über den Verlauf der Sache unterrichten.