Fremdenverkehrsbeiträge und Kurtaxe

  • Hallo! Vielleicht kann mir jemand helfen, denn ich bin bei der Behandlung von Fremdenverkehrsbeiträgen unsicher.


    Ich vermiete kurzfristig, also mit derzeit 7 % MwSt. Auf der Rechnung für den Gast weise ich den Anteil der Kurtaxe gesondert aus, also:


    Wohnungspreis
    darin enthaltene MwSt 7 %
    + Kurtaxe
    = Gesamtbetrag


    Der Fremdenverkehrsbeitrag wird in der Rechnung nicht gesondert ausgewiesen (soweit ich weiß, ist der Vermieter Schuldner der Fremdenverkehrsbeiträge. Kurtaxe hingegen schuldet der Gast und wird vom Vermieter nur für die Gemeinde eingezogen).


    Auf welche Erlös-Konten buche ich das im SKR03, so dass dies bei der Berechnung der Umsatzsteuer richtig behandelt wird? Ich erhalte von der Gemeinde übrigens eine monatliche Rechnung (aufgeschlüsselt nach Gast, Aufenthaltsdauer, Anteil Fremdenverkehrsbeitrag, Anteil Kurbeitrag) ohne Ausweisung von Steuer. Ich buche die Beträge also entsprechend ohne Steuerschlüssel auf ein Aufwandskonto.



    Ich danke euch schon mal im Vorfeld recht herzlich!

  • Hallo Alpenpanorama,


    Kurtaxe ist ohne Steuer als einen Artikel anlegen mit Steuerschluessel 101.
    Dann abweichende Fibu ERfolgskonten anhaken und unter Steuerschluessel 101 fuer SKR03 Konto 2510 eintragen