Laptop richtig absetzen, vor Beginn der Weiterbildung Laptop gekauft.

  • Hallo Leute,


    Ich bin ganz neu hier und habe nun eine frage zu meiner lohnsteuererklärung.
    Bislang wusste ich eig auf alles eine Antwort, da ich mich durch dieses Super Forum durchgelesen habe. Jetzt komme ich allerdings zu einem Punkt, wo ich kaum eine aussagekräftige Erläuterung erhalten habe...:(


    Kurz zur Vorgeschichte:
    Ich beginne ab Januar 2015 eine Weiterbildung zum wirtschaftsfachwirt auf der IHK(Teilzeit)
    Da ich nur einen Rechner daheim habe, benötige ich einen Laptop für Präsentationen etc.


    Da es momentan sehr gute Angebote gibt, habe ich mir dieses Jahr bereits einen Laptop und Drucker gekauft. Welchen ich dann hauptsächlich für meine weiterbildung, Recherchen etc verwende.


    Meine frage ist nun, wie ich den Laptop absetze...?
    Ich müsste ihn also nächstes Jahr in die lohnsteuererklärung für 2014 einarbeiten.
    Wenn ich allerdings den Zeitraum der weiterbildung eingebe, erscheint ein Fehler, da ja nur kosten während der weiterbildung eingetragen werden können.


    Ich soll es bei "sonstige ausgaben" eintragen. Dort ist allerdings nur ein Feld, wo ich den gesamten Betrag eintragen kann. Würde ich ihn bei "Arbeitsmittel" eintragen, kommt ja die 3jahres abschreibung. Was selbst erklärend ist!


    Heißt es also ich kann den Laptop nur als "weitere ausgaben" komplett eintragen? ?(


    KP:810,00€ Laptop
    Kap:55,00€ drucker



    Ich danke euch für die hoffentlich rege Anteilnahme.
    Ich hoffe ihr könnt mir helfen...


    Danke und schönes Wochenende


    Deninho91

  • Du solltest nicht so ungeduldig sein - dies ist ein Nutzerforum, und nicht alle Leute setzen sich an einem Sonntag an den PC, um zu sehen, ob jemand eine Frage hat .... :thumbdown:
    Zu deinem Anliegen - ich versuche, so gut ich kann, zu antworten:
    Der Laptop muss aktiviert werden, und zwar in diesem Jahr. Im nächsten Jahr kannst du dann die AfA für das Jahr geltend machen (2014 ist damit nicht steuerwirksam). Dazu musst du ein Arbeitsmittel anlegen mit dem Anschaffungsdatum aus diesem Jahr und einer Nutzungsdauer von drei Jahren - die AfA wird dann in deine Werbungskosten übernommen. Bei dem Preis ist die Grenze zu den GWG bei weitem überschritten, und damit keine Sofartabschreibung möglich.
    Ist der Drucker wirklich für Präsentationen gedacht? Der ist doch eher mit deinem PC nutzbar - und wenn für den Laptop gemeinsam zu aktivieren, da nicht selbständig nutzbar (es sei denn, es ist ein Kombigerät mit kopieren).
    Wenn du so vorgehst, kommt kein Fehler, da die AfA jahresgebunden ist.

  • Wie soll ich ihn den bitte für das Lohnsteuerklärung 2014(in 2015 machen) den Laptop aktiviren, wenn ich ihn nicht bei den Arbeitsmittel hinschreiben kann???


    Kann ihn nur bei den "sonstigen ausgaben" bei den werbungskosten einschreiben(steht als Fehlermeldung da)
    Dort kann ich aber nur einen Betrag angeben.


    Der Drucker ist ein AiO!!!
    Den setzte ich bei sonstigen Ausgaben direkt ab, weil er den Betrag von 490€ brutto nicht überschreitet

    • Offizieller Beitrag

    Der Laptop muss aktiviert werden, und zwar in diesem Jahr. Im nächsten Jahr kannst du dann die AfA für das Jahr geltend machen (2014 ist damit nicht steuerwirksam).

    Nein. Die Anschaffung erfolgte im Privatvermögen und (aktuell) aus privaten Gründen, da der TE das Laptop ja mit Sicherheit auch jetzt schon nutzen/testen wird. Im nächsten Jahr wäre dann die Einlage zum Teilwert zu prüfen, diese dann aber natürlich auch wieder unter Abgrenzung der privaten Mitnutzung. Auf fast dasselbe hatte ich doch schon in dem Thread Handy vom Vorjahr absetzen hingewiesen. Ist doch genau derselbe steuerliche Sachverhalt, nur, dass der TE das jetzt schon im Voraus weiß.

  • Danke.
    Jetzt bin ich etwas verwirrt.
    Wo genau soll ich ihn nun eintragen?
    Wie im Handy Theras bereits geschrieben zählt das Jahr jetzt auch schon teilweise mit, genau. Jedoch kann ich es ja nicht eingeben, da die Fortbildung in der Zukunft liegt.


    Ich soll es in den aonstigen ausgaben eintragen, dort kann ich aber nur den ganzen Betrag eintragen.

    • Offizieller Beitrag

    Wo genau soll ich ihn nun eintragen?

    Meiner Meinung nach nirgends. Das hat in der ESt-Erklärung 2013 nicht zu suchen, da im Zeitpunkt der Anschaffung eine ausschließlich private Nutzung des WG gegeben ist.

  • Hallo!


    Wie ich sehe zu das Thema, gibt
    es keine genaue Antwort wie oder wo es einzutragen.



    Personen, die ihre Fragen stellen,
    haben leider grundsätzlich keine Ahnung, wo es einzutragen ist.


    Die sich daran beteiligen in der Regel
    schon aber, machen sich nicht die mühe das Ganze kurz und
    verständlich zu erläutern.



    Ergo: Beide Parteien sind frustriert
    und ignorieren die Problematik ohne eine Lösung zu finden.


    Also wo genau wird es eingetragen und wie!?
    Danke.

  • Hallo!



    Zu das Punkt Afa ist unter:_Verwaltung
    > Arbeitsmittel (gemischt genutzt) einzutragen.



    Verstehe aber nicht wie der deutlichen
    Zusammenhang steht zu der Weiterbildung.


    Den in diesen Punkt ist ein
    Arbeitsmittel für eine berufliche Tätigkeit zusehen ( Maske
    „Aufteilung auf...“ ).



    Den da wird es für mich deutlich, dass
    es nicht möglich ist.



    Bitte korrigiert mich, wenn ich Falsche
    lege und warum.

  • Nein, es handelt sich doch nicht um Material!!!
    Mr2C: du solltest mit deinen Anschuldigungen etwas vorsichtiger sein. Die Personen, die hier versuchen, zu helfen, geben sich in der Regel große Mühe, den TE eine Lösung anzubieten. Wenn dies noch nicht verständlich ist, wird nachgefragt - aber bitte nicht in diesem Ton!
    Der Laptop ist ein gemischt genutztes Arbeitsmittel und daher auch dort einzutragen. Als Anschaffungsdatum ist dann das richtige Datum aus 2013 anzugeben, damit die Abschreibungsdauer und das jeweilige Jahresbetrag richtig ermittelt werden kann.
    Im Gegensatz zu Miwe bin ich der Meinung, dass dies auch schon in der Erklärung für 2013 erfolgen kann mit der Angabe "100% privat". Damit wirdd keine Abschreibung für 2013 ermittelt und der Laptop bleibt bei der EStErkl 2013 aussen vor (das klappt mit einem kleinen Trick: man muss bei der Verteilung bei den sonstigen Einkünften den Prozentsatz auf 0,01% setzen, so dass der Privatanteil auf 99,99% sinkt; die Warnmeldung bei den sonstigen Einkünften kann man überspringen). Habe ich selber schon so gemacht.

  • Was ist an meinen Ton falsch gewesen? Nur weil ich eine Meinung darüber habe?!
    Außerdem gib's ein Forum Moderator der das ganze überwacht.


    Aber das Wichtige bei so einem Dialog, das beide Parteien zufrieden sind.

  • Weiter zum Problem.


    Bei ein Test erhalte ich eine Erstattung nur, wenn ich bei „Anteil berufliche / dienstliche Tätigkeiten“ es eintrage.


    Mich irritiert das mit dem Arbeitsmittel (für berufliche Tätigkeit), die auch laut hilf Video (rechts unten) nichts zur einen Weiterbildung hindeuten.


    Das hätte ich gerne erklärt.

  • Ich würde das nochmal ganz anders sehen.


    Generell: Wenn du nicht selbständig bist, kannst du ohne Rückfragen 50% der Kosten absetzen. Die Kosten für Peripheriegeräte, Software etc. zählt dabei dazu, da Sie ja nur in Verbindung mit dem Computer absetzbar sind. Einen Multifunktionsdrucker (Scan, Drucken, Kopieren) kannst du daher seperat abschreiben.


    Einen Computer kann man auch zu 100% von der Steuer absetzen. Das muss/sollte dann begründet werden. In deinem Fall kannst du das Finanzamt darauf hinweisen, dass du deinen alten Rechner weiterhin privat nutzen wirst und den neuen Laptop beruflich.


    Wenn du 2014 keine Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit hast, würde ich das ebenso machen - dann sinds vorgezogene Werbungskosten. Ergibt sich alleine aus den Werbungskosten ein Verlust, kann man diese als Verlustvortrag mitnehmen.

  • Einen Computer kann man auch zu 100% von der Steuer absetzen. Das muss/sollte dann begründet werden. In deinem Fall kannst du das Finanzamt darauf hinweisen, dass du deinen alten Rechner weiterhin privat nutzen wirst und den neuen Laptop beruflich.


    Höchst unwahrscheinlich - ein Computer, der schon im Jahr vorher angeschafft wird, im nächsten Jahr dann 100% für Werbungskosten? Da braucht es sehr gute Argumente.
    Weiterhin ändert das nichts an der Tatsache, dass der Computer einschließlich Peripheriegeräte über drei Jahre abgeschrieben werden muss - damit ist die Scheibe 2014 schon einmal privat, ob 2015 dann zu 100%, wage ich zu bezweifeln.