Einzelveranlagung bei Ehegatten mit hälftiger Verteilung Sonderausgaben etc. - keine Aufteilung Riesterbeiträge §10a Absatz 3 Satz 1 EStG ?

  • Ich habe in der Steuererklärung 2013 Einzelveranlagung für Ehegatten und die hälftige Aufteilung im Mantelbogen S. 3 beantragt.


    Der Steuerbescheid kam zurück. Soweit stimmte alles. Nur bei der Riester wurde nicht je zur Hälfte aufgeteilt (alle anderen Vorsorgeaufwendungen wurden zur Hälfte aufgeteilt). Also habe ich Einspruch eingelegt. Vom FA kam nun die Antwort, daß nach deren Programmberechnung keine Fehler zu erkennen sind?


    Habe ich was falsch verstanden? Nach § 10a EStG gehören die Riester-Beiträge doch auch zu den Vorsorgeaufwendungen und sind nach § 26a (2) Satz 2 je zur abzuziehen ;(

  • Wie du sicher auch bemerkt hast, gab es bei der Finanzverwaltung in diesem Jahr einige Probleme bei der für Ehepaare neu eingeführten Einzelveranlagung. Ich vermute einmal, dass dein Problem eines derer ist, die noch zu klären waren. Was hier richtig ist, kann ich auch nicht sagen. Allerdings kann ich mir vorstellen, dass man die Riesterbeiträge bewusst nicht in die hälftige Aufteilung einbezieht. Grund für diese Annahme sind eigenartige Folgen in bestimmten Fällen. Allerdings ist das nur meine persönliche Meinung.
    Wenn du also mit der Ablehnung deines Einspruchs nicht einverstanden bist, kannst du nur professionelle Hilfe in Anspruch nehmen (Steuerberater, Lohnsteuerhilfeverein).


    Viele Grüße
    Rautka

  • Kann ich bestätigen, mein FA hat keine Ahnung was dies bedeutet. Ich habe telefonisch erklärt worum es geht. Das FA meinte, dass sie on-thy-fly alles nachgerechnet hätten und das so (ohne) besser für mich sei. Ich habe am Telefon die hälftig aufzuteilenden Punkte ausgeführt und warte nun auf Korrektur des Bescheids. Das FA wollte nur Dienstleistungen aufteilen, nicht den Rest. Fände es nun auch interessant, ob Riester-Beiträge hierzu gehören... Das FA zu fragen erscheint mir sinnlos 8|

  • Dank erstmal.
    Ich melde mich, wenn klar ist, wie die Sache ausgegangen ist.
    Ich werde dem Finanzamt noch mal schreiben und um eine fundierte Erklärung bitten.


    LG
    SH282

  • Habe die Steuererklärung von DATEV durchrechnen lassen und
    DATEV rechnet, wie das Finanzamt.
    Also werden die Riester-Beiträge nicht hälftig aufgeteilt. Schade nur, daß vom Finanzamt keine fundierte Begründung kam. Hätte mir viel Zeit gespart. Ich kann schließlich meinen Einspruch auch nicht damit begründen, daß mein Programm das so rechnet.
    Entweder rechnet WISO falsch oder ich habe irgendwo einen Haken vergessen oder zu viel gesetzt.


    LG SH282

  • Hallo zusammen,


    habe ein spezielles Porblem mit der Einzelveranlagung mit hälftiger Verteilung (hab bisher im Forum nichts dazu gefunden):
    Habe einen Antrag auf Einzelveranlagung mit hälfitger Verteilung der Sonderausgaben gestellt.
    Soweit hat das FA den Antrag richtig bearbeitet. Nur beim Thema was alles zu den Sonderausgaben zählt hat das FA eine andere Meinung wie Wiso. Nach FA werden die Ausgaben für die Altersversorgung nicht hälftig angerechnet, sondern bei der Person bei welcher die Kosten anfallen. SB vom FA meinte das sei nach Einkommensteuergesetz §10a Absatz 3 Satz 1 in Verbindung mit § 28 Absatz 1 so geregelt???


    Rechnet Wiso falsch, oder hat der SB vom FA unrecht?
    Wie soll ich denn am besten weiter vorgehen, hab es nicht so mit den ganzen Paragraphen...
    Vielen Dank schon mal!

    • Offizieller Beitrag

    Habe ich mir, ehrlich gesagt, noch gar keine Gedanken darum gemacht.


    Eine erste Suche scheint die Auffassung des FAs zu bestätigen, wobei ich im Programm noch keinen Testfall erstellt habe und dies wohl auch für diesen Einzelfall ohne alle Infos gar nicht kann (Besonderheiten Einzelveranlagung bei Ehegatten mit Höchstbetragsberechnung bgzw. Günstigerprüfung etc.).


    Frotscher/Geurts, EStG § 10a Zusätzliche Altersvorsorge / 6 Verfahren im Fall der Ehegattenbesteuerung (§ 10a Abs. 3 EStG) - Quelle: haufe.de


    Vielleicht weiß Rautka ja mehr.


    Ansonsten müsste sich das der Buhl-Support mittels Ticket Datenzugriff/-übermittlung anschauen. Dann aber bitte hier das Ergebnis der Bemügungen posten.

  • Super- Danke für die Antwort.
    Hab gerade auch nochmals ein längeres Telefonat mit den SB vom FA gehabt.
    Der ist sich sicher, dass Altervorsorge bei Einzelveranlagung nicht hälftig aufgeteilt werden kann.
    Damit hätte Wiso ein Fehler in der Berechnung =(


    Verstanden hab ich es jedoch nicht wirklich.
    Altervorsorge = Sonderausgaben (§10a)
    Sonderausgaben werden bei Antrag hälftig aufgeteilt (§26a)
    ???!!!??


    Wie funktioniert das mit dem Ticket?

  • Hallo boedel,


    wir hatten dieses Thema hier bereits einmal. Meine dort geäußerte Auffassung hat sich nicht geändert.


    Die Finanzbehörde beruft sich offenbar auf §10a Absatz 3 Satz 1 EStG, der m.E. §26a Absatz 2 Satz 2 EStG widerspricht, denn dort werden die Sonderausgaben gemäß §10a nicht ausgenommen. Für mich ein logisches Leck, aber vielleicht sehen das Juristen anders. Buhl hat scheinbar §26a priorisiert. Andere Hersteller sowie die Finanzbehörde teilen die Riesterbeiträge nicht hälftig auf. Wie schon im oben verlinkten Thread geschrieben, ist diese Lösung in meinen Augen aus praktischen Erwägungen die bessere.


    Sinnvoll ist sicher, Buhl per Ticket auf das Problem aufmerksam zu machen. Folge einfach dem Link in miwes Signatur.


    Ach ja, noch ein kleiner Nachtrag: Der Begriff der Altersvorsorge ist natürlich weiter gefasst, als die Riestervorsorge (bzw. § 10a EStG). Aber um diesen Teil der Altersvorsorge geht es hier.


    Viele Grüße
    Rautka

    • Offizieller Beitrag

    Wegen der Überschrift hatte ich auf die schnelle den anderen Thread gar nicht gesehen. Ich habe die gleichgelagerten Themen dann einmal zusammengeschoben und die Überschrift angepasst.

  • Das WISO Steuerprogramm hat für uns die Einzelveranlagung mit hälftiger Aufteilung der Sonderausgaben als günstigste Form berechnet. Diese haben wir bei Abgabe der Einkommensteuererklärung gewählt. Zunächst war die Finanzamtssoftware falsch und hat beim Ehepartner nicht die hälftigen Ausgaben des Partners angesetzt. Im geänderten Bescheid sind die Altersvorsorgebeiträge nicht in die hälftige Aufteilung mit einbezogen, das WISO Steuerberechnungsprogramm bezieht sie jedoch auch in die hälftige Aufteilung mit ein. Was ist richtig?