Ich habe in der Steuererklärung 2013 Einzelveranlagung für Ehegatten und die hälftige Aufteilung im Mantelbogen S. 3 beantragt.
Der Steuerbescheid kam zurück. Soweit stimmte alles. Nur bei der Riester wurde nicht je zur Hälfte aufgeteilt (alle anderen Vorsorgeaufwendungen wurden zur Hälfte aufgeteilt). Also habe ich Einspruch eingelegt. Vom FA kam nun die Antwort, daß nach deren Programmberechnung keine Fehler zu erkennen sind?
Habe ich was falsch verstanden? Nach § 10a EStG gehören die Riester-Beiträge doch auch zu den Vorsorgeaufwendungen und sind nach § 26a (2) Satz 2 je zur abzuziehen