Photovoltaikanlage - Besteuerung der unentgeltlichen Werteabgabe für den privat verbrauchten Strom - USt. und EÜR - Anlage ab April 2012

  • Hm. Das ist jetzt nicht das was ich hören wollte. :(
    Aber ok Besten Dank für die Ergänzung


    Deshalb kommen dann auch die zwei "Buchungen" von Matthias zu stande mit der unterschiedlichen Ust bei UStVA und EÜR.


    EDIT://
    Habe gerade noch mit dem FA telefoniert, da ich noch ein anderes Thema hatte. Hier ist die folgende Aussage gefallen:

    • USt wird mit dem Wiederbeschaffungswert gerechnet
    • EÜR wird mit den Selbstkosten berechnet oder mit der Pauschale (Vereinfachungsregel) von 20ct/kWh


    EDIT2://
    Stelle gerade fest, dass dies aber genau anders herum wie in dem ersten Beitrag von Matthias ist. Dort ist USt mit Selbstkosten und EÜR mit Pauschale gerechnet. Also gerade anders herum als von Programm Modul und von meinem FA mitgeteilt.

  • Danke an alle.


    BTW: Habe ich gerade folgendes in Wiso Steuersparbuch 2017 als Neuerung gesehen:
    Somit dürfte das Thema nun auch einiges einfacher werden und weniger Fragen aufwerfen. :D



    Photovoltaik-Anlagen und Blockheizkraftwerke


    Falls Sie eine Photovoltaik-Anlage oder ein Blockheizkraftwerk betreiben und selbst produzierten Strom ins Netz einspeisen, haben Sie durch diese Tätigkeit Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb. Sie müssen eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung und in der Regel auch eine Umsatzsteuer-Erklärung abgeben. Diese können Sie jetzt im Modul Einkommensteuer erstellen. Sie finden dazu im Programm speziell für Photovoltaik und Blockheizkraftwerke zugeschnittene Eingabemasken. Das Programm unterstützt Sie bei der Ermittlung von Umsätzen, Betriebsausgaben und dem Eigenverbrauch.