Photovoltaikanlage - Besteuerung der unentgeltlichen Werteabgabe für den privat verbrauchten Strom - USt. und EÜR - Anlage ab April 2012

  • Hallo zusammen,


    ich habe hier im Forum schon gesucht aber leider nichts passendes dazu gefunden.


    Folgendes Problem:
    Ich kann per Hand alles ausrechnen, aber es muss in die Software rein, damit habe ich ein Problem, die passenden Konten zu finden - da ich ein weiteres Gewerbe habe, muss ich dann die zusammengeführte USt. abgeben.
    Es gibt vom Bayerischen Landesamt für Steuern eine "Hilfe zu Photovoltaikanlagen". Hier ist wunderbar alles erklärt, wie man es "per Hand macht".


    Fakten:
    Die PV-Anlage ist zu 100% dem Unternehmesvermögen zugeordnet, daher der volle Vorsteuerabzug für die Anschaffung in Ansatz gebracht. Jetzt muss natürlich als Kompensation für die private Verwendung des Stromes die Besteuerung erfolgen.
    Ist-Besteuerung, keine Soll-Besteuerun! - Ist durch das 2. Gewerbe bzw. durch das Finanzamt vorgegeben.


    Berechnung Umsatzsteuererklärung:
    - Afa der Anlage 375€
    - Schuldzinsen 150€
    - Büromaterial 20€
    Ergibt Summe 545€
    privat verbrauchter Strom ist 10% vom erzeugten Strom
    Ergibt Summe 545€ * 10% = 54,50€
    davon USt. gerundet = 10,35€
    In der Umsatzsteuererklärung ist der Nettoumsatz von 55€ in die Zeile 34, Kennziffer 178 (Unentgeltliche Werteabgaben, Lieferungen nach §3 Abs. 1b UStG zu 19%) einzutragen.



    EÜR:
    Die Einnahmen durch den Stromverkauf an den Netzbetreiber stellen kein Problem dar.
    Die unentgeltliche Abgabe des Stromes ist natürlich als Einnahme in die EÜR einzutragen und somit zu versteuern:
    selbstverbrauchter Strom 450kWh x 0,20€prokWh = 90€ netto
    Jetzt kommt´s: auf die 90€ netto kommen nicht 19% USt. sondern die 10,35€ aus der USt. Erklärung.


    Wie bekommt man das buchungstechnisch in die Software.

  • Ich habe dir per Mail geschrieben, das ich das selbe Problem habe.
    ICh habe das jetzt folgendermaßen gebucht :


    1. Buchung
    Freie Buchung per 31.12.13 ( "selbstverbrauchter Strom 450kWh x 0,20€prokWh = 90€ netto" )
    Buchungstext Entnahme für Direktverbrauch
    Brutto
    Konto 1880 S Unentg. Wertabgaben, keine Ust. gg. 1370 H Verrechnungskonto für Gewinnermittlung, ergebniswirksam 4/3, keine Ust.


    2. Buchung
    Freie Buchung per 31.12.2013 ( "...die 10,35€ aus der USt. Erklärung")
    Buchungstext Umsatzsteuer auf Entnahme Direktverbrauch
    Netto mit dem Bertrag aus der du die 10,35 ermittelt hast
    Konto 8910 H Entn. Waren 19 %, Ust. 19% gg. 1370 S Verrechnungskonto für Gewinnermittlung, ergebniswirksam 4/3, keine Ust., keine Umsatz/Vorsteuer


    damit gleichst du die erste Buchung wieder aus.


    ich habe das mit leeren Daten probiert, die Ust. wird ausgewiesen, als Gewinn taucht dein Direktverbrauch zzgl. der gebuchten Ust. auf. Ist ja auch Richtig,
    der geht ja auch erst 2014 in deine Betriebsausgaben, Geldfluss erst 2014.


    Ich glaube das das jetzt so Richtig ist, sollte noch ein Fehler drin sein, dann bitte um Mitteilung per Mail oder PN.


    lg Jens

  • Weil ich es sonst eventuell nicht mitbekomme, dass ein neuer Beitrag da ist.
    Dann bitte hier im Forum und per Mail, ist das ok Kuddel1 ?


    Wenns falsch ist, muss ich doch auch korregieren :(
    Ich sitze gerade an der Chose und muß bis 31.08. abgeben.


    lg Jens


    Edit:
    Dies Jahr ist das erste richtige Jahr für die Abrechnung, vorriges Jahr hatte ich nur die Ust.
    als negativen Gewinn zu buchen, das ging schnell.

  • Hallo Kuddel


    du bist sicherlich fiter wie viele andere hier, ist mein Lösungsansatz brauchbar ?


    lg Jens


    Edit:
    Ich bin mir nämlich nicht mehr ganz sicher
    Weil, ich habe jetzt in Zeile 20 (Formular EÜR) in den Betriebseinnahmen den Betrag mit enthalten,
    welcher für die Ermittlung der Ust. galt.
    Jedoch steht in Zeile 87 der Richtige Betrag für Entnahmen für die Sach- Leistungs- und Nutzungsentnahme. Ist das so Richtig ?

    • Offizieller Beitrag

    Weil ich es sonst eventuell nicht mitbekomme, dass ein neuer Beitrag da ist.

    "Thema abonnieren"


    Ich glaube das das jetzt so Richtig ist, sollte noch ein Fehler drin sein, dann bitte um Mitteilung per Mail oder PN.

    Ich habe dir per Mail geschrieben, das ich das selbe Problem habe.

    Das ist nicht der Sinn eines Userforums, in dem sich andere User aus dem geschilderten Sachverhalt und den vorgeschlagenen Lösungen für ihre eigenen Problemstellungen Hinweise holen möchten.

  • Oha, jetzt schlagen alle Mod ´s auf mich ein :D

    Zitat

    Ich hatte mich in meiner Antwort an Kuddel schon korrigiert, sicher hast dur recht mit dem Abo. Aber dann bekommt
    man auch die weniger brauchbaren Antworten. Ich mache jetzt aber ein Abo, OK.


    Zitat

    Wenn ich den Link zur Mail nicht nutzen darf, dann ist er wohl überflüssig.


    Zitat

    Das ist nicht der Sinn eines Userforums, in dem sich andere User aus dem
    geschilderten Sachverhalt und den vorgeschlagenen Lösungen für ihre
    eigenen Problemstellungen Hinweise holen möchten.

    Den habe ich nicht verstanden, Kuddel sagt, alles hier im Form, damit jeder was mitbekommt, könntest du mir erklären was du jetzt meinst ?


    lg Jens

  • Moin ...


    Für meinen Teil kann ich Dir hier nicht helfen, da ich " buchungstechnisch " nichts ausfülle und auch kein Unternehmen habe ...


    Eventuell könnte Dir Häschchen helfen, vielleicht schaut sie ja noch rein ...


    Bitte stellt Eure Lösungen jeglicher Art einfach hier ins Forum, damit wir alle lernen können.
    Es schlägt keiner auf jemanden ein, sondern es ist einfach nur Wissen und Information für alle ...


    Gruß Kuddel

    WISO Steuer - Sparbücher, Windows 10, Office 2017
    " Zahle willig, zahle froh ... zahlen must Du sowieso ! "


    :lol:

  • Hallo jens-hoppel,


    Zur 1. Buchung:
    Passt nicht, so wird dies in Zeile 87 Ziffer 122 geschrieben und nicht als Einnahme verbucht.
    Es muss aber als Einnahme verbucht werden. Ich würde Konto 8919 nehmen wollen (Entnahme Waren ohne USt.), dann kann man jetzt die USt. gesondert reinbringen, da diese ja von einem anderen Wert gezogen wird - siehe Buchung 2.


    Zur 2. Buchung:
    54,50€ netto - Konto 8910 H - 10,36€ als 19% - 64,86€ als 1370 S
    Passt nicht bei der EÜR: Da dann das Konto 8910 Entn. Waren in die EÜR mit reingeht - hier steigen die Einnahmen, die dann später zu versteuern sind. Das Konto schreibt in die Zeile 18 Ziffer 108 die Bruttosumme mit rein 54,50€ die somit in die Betriebseinnahmen mit einfließen.
    Der Eintrag in die Zeile 14 Ziffer 140 passt, da hier die vereinnahmte USt. auf unentgeltliche Werteabgaben kommt.
    Ust.: Hier würde es passen, da dies dann in die Zeile 34 Ziffer 178 eingetragen wird. Hier kommt es dann natürlich zu einer Rundungsdifferenz, da hier dann 54€ übernommen werden und dann hier die USt. 10,26€ beträgt.


    Jetzt bräuchten wir noch eine Buchung, die den Wert im Konto 8910 in der EÜR entfernt, aber in der USt. beibehält.


    Idee:
    Konto 8910 kopieren als 8911, dann in der Kontenverwaltung im Konto 8911 bei den Zuordnungen zu den Formularen die "Zuordnung zur EÜR" auf keine Zuordnung.
    In den Formularen passt es, aber in der Auswertung EÜR werden die 54,50€ immer noch als Betriebseinnahmen geführt.


    Was meint Ihr dazu? Noch eine Idee, wie man es aus der Auswertung "rausbekommt"?

  • Ich halte im Moment auch noch die Übermittlung der Daten zurück, ich hatte ja schon weiter
    oben geschrieben, dass es nicht ganz passt. Aber abgeben müssen wir ja irgendwann,
    wer kann noch helfen mit der Buchung der Beträge, ist ja keine Beratung, wir wissen was
    rauskommen muß, wir wissen nur nicht wie wir das buchen.

  • Hallo Matthias,
    ich bin zwar verwundert, dass bei so vielen Anlagen die seit 2012 gekommen sind, niemand ein Problem mit der
    Abrechnung hat, und auch niemand anderes helfen kann, aber dann ist es so.
    Ich habe mich jetzt entschlossen konventionell zu buchen, mal sehen wie das aussgeht.


    Buchung 1
    1880 S netto Betrag Entnahme Direktverbrauch gg Erlöse, bei mir 8200.


    Buchung 2
    1770 H netto Betrag Ust. gg 1880


    So gebe ich jetzt ab.


    lg Jens

  • Hallo Jens,


    ich hatte inzwischen einen Termin beim Finanzamt. Mit der freundlichen Dame habe ich den Sachverhalt durchgesprochen.


    Ich habe die Buchungen so ausgeführt wie oben beschrieben. In den Formularen kommt es ja richtig raus - das interessiert das Finanzamt. Was in der Software ist, ist nicht relevant. Da ich ein 2. Gewerbe habe, muss ich die USt. in einer Erklärung abgeben. Hier hatten wir uns darauf geeinigt, dass ich für dieses Jahr eine für die beiden Gewerbe abgeben und nur zur Bearbeitungsinfo die beiden separaten.


    Habe die Unterlangen per Mail letzten Freitag reingeschickt.


    Gestern habe ich ein Schreiben bekommen, das die Steuerklärung bearbeitet ist.


    Mal schauen, wenn der Bescheid kommt.


    LG

  • Hi, würdet ihr hier bitte nochmal ein Update geben? Hat so alles gepasst?
    matthias: Welche Buchungen hattest du jetzt genau gemacht?
    1) Eigenverbrauch ohne USt. an 8919 "Entnahme Waren ohne USt."
    und 2) an welches Konto?
    Danke, Florian

  • Hallo zusammen,


    ich gehöre auch seit diesem Jahr zu den Eigenverbrauchern und sitze nun seit Weihnachten daran das Internet und diese Foren hier zu durchsuchen um mich in die USt(VA) und EÜR einzuarbeiten. Mein Problem ist, dass mich in der Zwischenzeit die vielen Beiträge und die teilweise gegensätzlichen Aussagen irgendwie mehr verwirren als mir etwas bringt. Ich würde dennoch hier mal meine bis jetzt gewonnene Erkenntnis kundtun mit der Bitte um Bestätigung oder Korrektur.


    Als Grundsatz habe ich bis jetzt mitgenommen, dass die USt und das Thema EÜR nicht in einen Topf geworfen werden darf. Deshalb teile ich meine Erläuterung auch in diese zwei Themen auf


    Vorab hier mal meine Daten:
    Anlage ging im April 2016 online und hat einen Batteriespeicher. Ich habe IST Versteuerung und die Anlage läuft zu 100% auf das Unternehmen. Da ich ein Messgerät eingebaut habe, habe ich die Daten für den Eigenverbrauch, Bezug,... Jederzeit zur Hand.
    Gesamtertrag: 4431,32 kWh
    Eigenverbrauch: 2787,91 kWh
    Einspeisung: 1643,41 kWh
    Netzbezug: 2765,99 kWh
    Gestehungskosten/kWh: 19,6ct (Brutto); 16,4ct (Netto)
    Günstigster Tarif vom EnV bei Zukauf inkl. Grundgebühr pro kWh: 23,52ct (Brutto); 19,76ct (Netto)


    USt:
    Die monatlichen UStVA habe ich soweit hinbekommen. Lediglich im Dezember hänge ich gerade wegen dem Eigenverbrauch. Hier habe ich aktuell zwei unterschiedliche Berechnungsgrundlagen vorliegen, wobei ich nicht weiß, welche nun wirklich zählt.

    • 1) Die USt für den Eigenverbrauch wird anhand den Gestehungskosten berechnet (2787,91 kWh * 16,4ct = 457,22€ Netto): USt: 86,87€
    • 2) Die USt für den Eigenverbrauch wird anhand des Tarifs des EnV berechnet. ( 2787,91 kWh * 19,76ct = 550,89€ Netto): USt: 104,67€


    Option 1 würd ich natürlich bevorzugen, da dies für mich weniger Steuer bedeutet. Allerdings bin ich mir jetzt nicht mehr sicher, ob dies wirklich verwendet werden darf. In dem genannten Schreiben mit der Beispielrechnung sind ja auch beide drin.


    EÜR:
    Bei der EÜR stellen sich mir gleich ein paar Fragen:

    • Hier habe ich das Problem dass ich im Internet solche Aussagen gefunden habe wie: Für USt muss EV Tarif genutzt werden, für EÜR kann aber Gestehungskosten für die "Gewinnermittlung" genutzt werden. Irgendwie kann ich mir das aber nicht vorstellen.
      Kann hier jemand Licht ins Dunkel bringen? Ich gehe davon aus, dass dies beides Mal die selben Netto-Beträge sein müssen.
    • Bei dem Eigenverbrauch fließt ja von mir zum Unternehmen kein Geld. Wieso wird es dann in der EÜR dennoch zur Gewinnermittlung benötigt?
    • Ich habe gerade ein Problem mit der Beispielrechnung aus dem ersten Beitrag. Wieso wird hier jetzt plötzlich nicht mehr mit den 19% gerechnet und wieso wird die USt on der Beispielrechnung mit 10% gerechnet und nicht mit dem tatsächlichen Wert wir von mir erwähnt. Vor allem verstehe ich gerade nicht, warum in der Beispielrechnung in der USt und in der EÜR nicht beides Mal die 19% genutzt werden. Wenn der Eigenverbrauch 10% ausmacht dann ist doch das selbe wie wenn man mit den absoluten werten rechnet.
      Wenn ich den Wert anhand der unter USt genannten Rechnung (egal ob 1 oder 2) für die UStVA nutze und diesen dann auch in der EÜR, dann habe ich ja eigentlich das Problem mit der unterschiedlichen USt und damit den zwei Buchung nicht. Stimmt das so und darf man das so überhaupt machen, oder habe ich hier noch einen ganz anderen Denkfehler?
      Dies kann doch eigentlich nur passieren, wenn für die USt und für die EÜR unterschiedliche kWH Preise (1x gestehungskosten und 1x EnV Tarif) genutzt wird.


    Bereits jetzt schon vielen Dank!

  • Die Konkurrenz hat nicht geschlafen. Dort gibt es ab 2017 ein Photovoltaik Modul. Wiso muss jetzt nachliefern


    Bei dem Modul gibt man ein:


    Vergütung......... €



    Egenverbrauch
    Ermittlung nach Wiederbeschaffungskosten


    Selbstverbrauchter Strom...........KWh
    gekaufte Strommenge........KWh......zu.........Ct(KWh
    Montatlicher Grundpreis.......€


    Ermittlung nach Selbstkosten
    Eingespeiste Strommenge.......KWh


    Der Rest erledigt das Programm einschl. USt Erklärung
    .

  • Das lässt ja hoffen. :D


    Allerdings sind hier jetzt wieder beide drin und ich weiß wieder nicht, ob ich nach Selbstkosten oder Wiederbeschaffungskosten die EÜR und USt machen muss... oder darf man sich das heraussuchen was für einen am günstigsten ist? :)

  • In wirklich ermittelt das Modul 3 verschiedene Eigenverbrauch Varianten. Es gibt ja noch eine Pauschale mit den 20 Ct. Anschließend nimmt es die richtige, erstellt die Gewinnermittlung plus USt-Erklärung. Es sind nur die genannten Zahlen einzutragen und fertig.