Zuschuss Kraftfahrzeugkosten für nachgewiesene dienstliche Autokilometer

  • Hallo Zusammen,


    ich benötige mal fachliche Hilfe. Und zwar mache ich grade mit meinem Steuer Sparbuch 2014 die Steuererklärung 2013. Ich bin im Vertrieb- Außendienst tätig und fahre die Kundenbesuche mit meinem eigenen PKW. Dafür bekomme ich von der Firma die üblichen 30 Cent pro Kilometer.
    Jetzt habe ich zum Jahresende ein Schreiben von der Firma bekommen in dem steht:


    Zur Vorlage beim Finanzamt bestätigen wir, dass Herr.... derzeit bei der.... tätig ist.
    Zur Ausübung seiner Tätigkeit benötigt Herr.... seinen privaten PKW.


    Als Zuschuss zu seinen Kraftfahrzeugkosten vergüten wir für nachgewiesene dienstliche Autokilometer
    Zeitraum von... bis...


    123456 Kilometer 123456,78 Euro
    davon wurden lohnversteuert 0,00 €


    Vorstehender Betrag ist unter Nr. 3 "Bruttoarbeitslohn" der Lohnsteuerbescheinigung enthalten.


    Erste Frage, muss ich das überhaupt irgendwo angeben? Und zweite Frage, was mich wirklich beschäftigt, wo muss ich das angeben? Es sind ja keine steuerfreien AG- Leistungen zwischen Wohnung und Arbeitsstätte wie unter Punkt 17 bzw. 18.


    Vielen Dank für eure Hilfe!


    MfG
    Bastian


    PS: Zahlenangaben sind frei erfunden

  • Zitat

    Als Zuschuss zu seinen Kraftfahrzeugkosten vergüten wir für nachgewiesene dienstliche Autokilometer
    Zeitraum von... bis...


    123456 Kilometer 123456,78 Euro
    davon wurden lohnversteuert 0,00 €


    Damit hat es dein Arbeitgeber auch dem Finanzamt weitergemeldet.
    Dort liegen also schon einmal die Dataen vor.


    Du sagst die Zahlen sind von Dir frei erfunden.
    Die Erstattung ist ja schon in Deinem Bruttolohn enthalten, also gehe ich von aus, hierfür wurde auch Lohnsteuer
    abgeführt.
    Dann würde ich Deine Fahrten auf alle Fälle als selbstgefahren absetzten. Du hast ja sicherlich nichts an das FA zu
    verschenken.


    Jens



    Ergänzung:
    Feld Nummer 3 auf der Lohnstuerkarte ist folgendermaßen definiert:

    Höhe des Arbeitslohns ( Ziff. 3 )
    Summe des Bruttoarbeitslohns (inkl. Sachbezüge) jedoch ohne Abzug des Versorgungsfreibetrags, Altersentlastungsbetrags,
    Tariffreibetrages oder Freibetrags auf der Lohnsteuerkarte. Nicht zum bescheinigten Bruttoarbeitslohn gehören Abfindungen
    und Entschädigungen mit ermäßigtem Steuersatz ( § 34 EStG ), steuerfreie Bezüge, pauschalbesteuerte Bezüge, Arbeitslohn für mehrere Jahre.


    Also ,meine Annahme dass du Lohnsteuer dafür abgeführt haben müßtest, ist begründet.

  • Ein Abzug von Lohnsteuer muss nicht unbedingt vorliegen (das Beispiel von jens-hoppel deutet darauf hin). Sofern die gesetzlichen Pauschalen für Reisekostenerstattungen nicht überschritten wurden, unterliegen sie nicht der Lohnsteuer. Nachgewiesene Autokilometer fallen unter die Reisekostenregelung.
    Um hier die Erklärung richtig zu machen, müssen die Kosten als Reisekosten eingegeben werden und die Frage nach Ersattung bejaht werden und die vom AG bestätigte Erstattung eingetragen werden.

  • Hallo Zusammen,


    vielen Dank für die Antworten. Also ich verstehe es auch so, das ich da bereits Steuern drauf gezahlt hab, die ich wieder bekommen sollte. Aber meine eigentliche Frage bezieht sich auf das Programm Wiso Sparbuch 2014. Wo genau im Programm muss ich den Betrag x eintragen?


    Vielen Dank,


    Bastian

    • Offizieller Beitrag

    Also ich verstehe es auch so, das ich da bereits Steuern drauf gezahlt hab, die ich wieder bekommen sollte.

    Ich teile nesciens Auffassung und die von ihm geschilderten erforderlichen Schritte im Programm, da Du oben schreibst:

    Als Zuschuss zu seinen Kraftfahrzeugkosten vergüten wir für nachgewiesene dienstliche Autokilometer
    Zeitraum von... bis...


    123456 Kilometer 123456,78 Euro
    davon wurden lohnversteuert 0,00 €


    Vorstehender Betrag ist unter Nr. 3 "Bruttoarbeitslohn" der Lohnsteuerbescheinigung enthalten.

    Danach sind 0,00€ im Bruttoarbeitslohn laut Zeile/Ziffer 3 enthalten. Demnach müssten die Erstattungen steuerfrei gezahlt worden sein.


    Im Programm alles unter Auswärtstätigkeiten abzubilden.

  • Vielen Dank für die Tipps und Antworten...


    ich habe es jetzt unter Werbungskosten->Reisekosten für Auswärtstätigkeiten->Ermittlung der zu berücksichtigenden Reisekosten-> übrige Reisekosten eingetragen. Danach bekomme ich eine ordentliche Erstattung und ich hoffe, das stimmt. Kann das Geld gut gebrauchen aber wer auch nicht? :)


    Ich habe mich jetzt bei Elster angemeldet und warte auf den Zugang vom Finanzamt. Dann hoffe ich, das meine bereits erfassten Daten ins Programm übermittelt werden. Das würde alles etwas einfacher machen.


    Wünsche euch nen schönen Tag.