Entfernungspauschale geht nicht in Erstattung mit ein

  • Hallo liebe Forenmitglieder,


    Ich arbeite seit 1.6.2013 bei einem Arbeitgeber, der etwa 42km von meinem Wohnort entfernt liegt. Wenn ich nun davon ausgehe, dass meine Werbungskosten inkl. Entfernungspauschale ab einem Wert von ca. 1000 Euro voll angerechnet wird und im Zeitraum zwischen 1.6. und 31.12.2013 149 Arbeitstage angerechnet werden komme ich auf die Rechnung 149tage * 42km * 0,3 Euro = 1877,40 Euro.


    Nun kommen noch Dinge wie Büromaterial, etc. dazu und ich lande bei ca. 2099 Euro. Die Software zeigt mir leider nur einen Erstattungsbetrag an, der bei 370 Euro liegt. Das finde ich relativ frustrierend. Hab ich da was übersehen oder kann sich das jemand von Euch erklären?


    Für jede Hilfe bin ich dankbar.


    Danke im Voraus und viele Grüße


    Marko

    • Offizieller Beitrag

    Nun kommen noch Dinge wie Büromaterial, etc. dazu und ich lande bei ca. 2099 Euro. Die Software zeigt mir leider nur einen Erstattungsbetrag an, der bei 370 Euro liegt. Das finde ich relativ frustrierend. Hab ich da was übersehen oder kann sich das jemand von Euch erklären?

    Immer wieder derselbe Irrtum: wenn Du die Werbungskosten zum Abzug bringst, dann heißt das nicht, daß Du diese 1:1 in EUR ausgezahlt bekommst, sondern nur, daß sie Dein zu versteuerndes Einkommen mindern (das kannst Du an Hand der ausführlichen Berechnungen im Programm anzeigen lassen). D.h., 1 € Steuerminderung ergibt nur eine prozentuale Erstattung (abhängig von Deinem Steuersatz). Deshalb passt die Rechnung schon.
    Und dann kommt noch hinzu, daß Du maximal auch nur das an Steuern erstattet bekommen kannst, was Du gezahlt hast.

    • Offizieller Beitrag

    Die Software zeigt mir leider nur einen Erstattungsbetrag an, der bei 370 Euro liegt.

    Hört sich bei den genannten Zahlen doch gut und wahrscheinlich an.