Der Leistungsnehmer hat meine Mehrwertsteuer einbehalten bzw nicht ausbezahlt, sonder selber an das FA bezahlt.
jetzt habe ich hier eine Quittung auf der steht, dass die vom Auftragnehmer an das FA gezahlte Mehrwertsteuer (Vorsteuer) mir bei der Umsatzsteuererklärung mitgerechnet wird, ich diese aber angeben soll.
Soll ich da einfach nur einen Zettel beilegen, bzw die Kopie des Schreiben, also Quittung der Einbehaltung oder soll ich den Betrag als Ausgabe im entsprechenden Monat buchen. also als gezahlte USt.??
Ich habe sie an das FA ja nicht bezahlt, aber sie wäre von mir gewesen und ich bin derjenige der ABzugsberechtigt ist.
Wo soll ich diese Beträge in MB buchen ?
Es sind 2 Beträge an das FA geflossen vom Auftragnehmer innerhalb eines Monats.
Mal sehen evtl führt uns die Merkel in einen Krieg, dann brauche ich den Mist nicht mehr.
Aber es wäre besser es bleibt Frieden und jemand kann mir helfen..
herzlichst Euer 1handwerker josef