Vorsteuerabzug bei Bauleistungen

  • Hallo Fachleute, habe hier leider eine weitere Frage.


    Ein Kunde hat von meinen Rechnungen die 15 % Bauabzugssteuer einbehalten, also von meiner Gesamtrechnung abgezogen.
    Dies ist ja nun eine von mir bereits an das FA beglichene Einkommensteuer.
    Da ich diese ja nicht zuerst bekommen habe und somit als Eingangszslung buchen konnte, kann ich nicht hergehen und einfach irgend ein Konto nehmen und von diesem die Einkommesteuervorauszahlung ausbuchen, denn sonst würde dieses Konto nicht mehr mit dem realen Konto übereinstimmen.

    Ausserdem habe ich hier immer eine nut Teilbezahlte Rechnung mit Ausrufezeichen und die stört mich .


    gibt es bei MB keine Einstellung änlich der Umsatzsteuervorrauszahlung ODER der abweichenden Erlöskonten ????? damit das Programm die Rechnung als Beglichen sieht und bei der Einnahmenüberschußrechnung auch alles stimmt. ????
    Zusätzlich ist es habe ich ja nun eine Forderung gegenüber dem FA


    es würde evtl das Verrechnungskonto in Frage kommen, aber ich finde nichts für die Benennung dieser Einkommensteuervorrauszahlung bei MB nur Umsatzsteuervorrauszahlung ??
    Ich finde aber keine Konten 1543 und 1456
    Wenn ich aber im Verrechnungskonto den Beleg vom FA hernehme und die dort angegebenen Beträge die das FA als Steuerabzug bei Bauleistungen als gebucht angegeben hat, nun als sozusagen Geldeingang nutze und somit die Rechnungen auf ausgeglichen stelle. ?? dann sind die Ausrufezeichen bei den Rechnungen weg.
    Liebe Grüße
    Jusef

    • Offizieller Beitrag

    Guten Morgen,


    das Thema wird aktuell in deinem an anderer Stelle eröffneten Thread behandelt. Will sagen: Erst die Suchfunktion (Suchbegriff: Bauabzugssteuer) quälen, spart einen neuen Thread zu eröffnen ;)


    Ich habe die Threads hier zusammen geführt.

  • Ich habe hier sicherlich 2 Stunden gesucht und nichts dergleichen gefunden
    Jedenfalls nichts dass die Antwort liefert.
    Mir taten schon die Augen weh beim recherchieren.
    Ich suche immer zuerst, bevor ich frage, weil andernfalls der Speicher zu voll wird mit immergleichen Fragen.


    AUSSERDEM geht es NICHT um die VORSTEUER, sondern um die 15 % BASt


    Liebe Grüße Josef

  • Ein Kunde hat von meinen Rechnungen die 15 % Bauabzugssteuer einbehalten, also von meiner Gesamtrechnung abgezogen.
    Dies ist ja nun eine von mir bereits an das FA beglichene Einkommensteuer.
    Da ich diese ja nicht zuerst bekommen habe und somit als Eingangszslung buchen konnte, kann ich nicht hergehen und einfach irgend ein Konto nehmen und von diesem die Einkommesteuervorauszahlung ausbuchen, denn sonst würde dieses Konto nicht mehr mit dem realen Konto übereinstimmen.

    Du verwechselst immer noch Umsatzsteuer und Einkommensteuer. Die Einkommensteuer (für 2014, da bei EÜR nur Zahlungseingänge im laufenden Jahr betrachtet werden) hast du noch nicht beglichen, die wird nämlich erst am Jahresende fällig. Und Vorauszahlungen dürften bei dir noch nicht festgelegt sein, da du erst dieses Jahr angefangen hast.


    Ausserdem habe ich hier immer eine nut Teilbezahlte Rechnung mit Ausrufezeichen und die stört mich .

    Die Lösung, wie du buchen kannst, steht in deinem anderen Thread. Ich gehe hier nicht noch einmal ein - Einkommensteuer geht auf Private Steuern.

    gibt es bei MB keine Einstellung änlich der Umsatzsteuervorrauszahlung ODER der abweichenden Erlöskonten ????? damit das Programm die Rechnung als Beglichen sieht und bei der Einnahmenüberschußrechnung auch alles stimmt. ????
    Zusätzlich ist es habe ich ja nun eine Forderung gegenüber dem FA

    Nein, weil die Einkommensteuer mit deiner EÜR absolut nichts zu tun hat. Sie gehört nicht in die EÜR, sondern ist deine Privatangelegenheit. Nur die Umsatzsteuer ist in einer EÜR rechtlich relevant und - soweit betroffen - die Gewerbesteuer. Ein Thema, mit dem du dich noch überhaupt nicht befasst hat.

    es würde evtl das Verrechnungskonto in Frage kommen, aber ich finde nichts für die Benennung dieser Einkommensteuervorrauszahlung bei MB nur Umsatzsteuervorrauszahlung ??
    Ich finde aber keine Konten 1543 und 1456
    Wenn ich aber im Verrechnungskonto den Beleg vom FA hernehme und die dort angegebenen Beträge die das FA als Steuerabzug bei Bauleistungen als gebucht angegeben hat, nun als sozusagen Geldeingang nutze und somit die Rechnungen auf ausgeglichen stelle. ?? dann sind die Ausrufezeichen bei den Rechnungen weg.
    Liebe Grüße
    Jusef

    siehe die Antworten im anderen Thread. Ist eigentlich ganz klar - unter Umständen musst du auf die Variante 3 stellen, um die KOnten zu sehen.
    Und noch einmal: Einkommensteuervorauszahlungen sind privat veranlasst und als solche nicht Bestandteil einer EÜR und damit auch nicht als eigene Kategorie vorhanden (nur private Steuern 19..). Im Kategoriebereich 154. hat Einkommensteuer nichts zu suchen, dies betrifft die Umsatzsteuer.

  • siehe die Antworten im anderen Thread. Ist eigentlich ganz klar - unter Umständen musst du auf die Variante 3 stellen, um die KOnten zu sehen.

    Wenn ich wüsste welche Konten, dann hätte ich die Lösung.


    OK Sorry ich bin zu dumm für dieses Programm.
    Und ich trau mich schon gar nicht mehr fragen, weil mir hier von einigen das Gefühl verleihen wird, "ich bin der dümmste der Welt und solche Foren, sind nur für Fachleute."
    Einem Handwerker, dem Sugeriert wurde, dass man mit WISO Mein BÜRO, einfach seine Steuern machen kann und der mühseelig versucht alles gesetzeskonform einzugeben, wird hier die Augen geöffnet und zum Steuerberater geschickt.



    Ich habe nun die vom Kunden einbehaltenen 15% im Verrechnungskonto als Einnahme verbucht und die Kundenrechnung somit als beglichen gezeichnet.


    Da ich nun eine Forderung gegenüber dem FA habe, müsste ich dies aber auch noch irgendwie hier als Ausgabe buchen.


    Ich habe aber keine Ahnung, auch nach langem Suchen und recherchieren nicht, auf welches Konto ich die 15% Bauabzugssteuer Buchen soll, denn es ist ja eine Vorrauszahlung ans FA


    herzlichst
    Josef.

  • OK Sorry ich bin zu dumm für dieses Programm.
    Und ich trau mich schon gar nicht mehr fragen, weil mir hier von einigen das Gefühl verleihen wird, "ich bin der dümmste der Welt und solche Foren, sind nur für Fachleute."
    Einem Handwerker, dem Sugeriert wurde, dass man mit WISO Mein BÜRO, einfach seine Steuern machen kann und der mühseelig versucht alles gesetzeskonform einzugeben, wird hier die Augen geöffnet und zum Steuerberater geschickt.



    Ich gehe mal davon aus, dass Du mich damit meinst.


    Ich habe selbst einen Handwerks- bzw. Dienstleistungsbetrieb. Mein Unternehmen existiert seit 2,5 Jahren und ich benutze von Anfang an Mein Büro.


    Es ist also durchaus für "unsere Klientel" geeignet, wenn man sich etwas mit den Grundlagen der Buchführung vertraut gemacht hat. Nur dazu zählt eben auch, die Grundbegriffe und die Unterschiede der einzelnen Steuerarten zu kennen. Auch ich hatte vor der Existenzgründung keinerlei Ahnung von der Buchhaltung, aber da ist man meiner Meinung nach als werdender Unternehmer in der Pflicht, sich einzuarbeiten. Schafft man es nicht alleine, muss man sich eben die nötige Hilfe bei Fachleuten holen. Ebenfalls erteilen auch die Finanzämter diese Auskünfte kostenlos.


    Sicherlich ist MB keine Eierlegende Wollmilchsau, aber es tut was es tun muss und hat mich bisher nie im Stich gelassen, es kommt eben auf den Bediener an.

  • TrikeMike: :thumbup:



    1Handwerker: Deine Frage wurde im o.g. Thread von Häschen bereits beantwortet. Warum liest du nicht und machst es dann genau so?

    Zitat von Häschen

    DANN erst wird gebucht, es handelt sich hier aber um Einkommensteuer - und die gehört auf ein privates Konto. Sie können bereits jetzt die Rechnungen durch eine manuelle Buchung korrigieren. Habenkonto ist das Debitorenkonto, Sollkonto das Privatkonto, Betreff Einkommensteuervorauszahlung.


    Mein Vorgehen wäre eine Splittbuchung im Bankkonto.
    Und nun dazu ein Rechenexempel, so wie ich dass jetzt buchen würde:


    Rechnungsbetrag = 100,00€
    Zahlungseingang abzgl. Bauabzugssteuer = 85,00€ auf Bankkonto


    Splittbuchung wie folgt:
    100,00€ Zahlung vom Kunden
    -15,00€ Private Entnahme mit dem Verwendungszweck EkSt-Vorauszahlung


    Merke: Bauabzugssteuer = Einkommenssteuer(vorauszahlung) = Privatvergnügen.

    • Offizieller Beitrag

    OK Sorry ich bin zu dumm für dieses Programm.


    Zu dumm sicherlich nicht, aber anscheinend erheblich unwissend. Und da kann das Forum (dass entgegen der Vermutung nicht nur aus Fachleuten besteht, sondern vorrangig aus Leuten die sich teilweise seit Jahren mit der Materie beschäftigen und dieses Wissen anderen zur Verfügung stellen) nur Vorhandensein von Basiswissen helfen.


    Ich würde auf jeden Fall einen Steuerberater, einen der von Buhl angebotenen Kurse / Webinare oder einen Kurs der IHK oder Handwerkskammer belegen. So ziemlich ohne Basiswissen ist es wahrlich schwer bis unmöglich problemlos Selbständigenleben zu kommen. Irgendwann kommt eine Steuerprüfung und dann ....


    Zum Schluss: Das soll keine Schmäh sein, sondern ein gut gemeinter Rat und diesen bitte ich auch so zu verstehen.


    [Nachtrag:Ich sehe gerade, dass zwischenzeitlich schon zwei Beiträge dazu kamen, lasse meinen aber trotzdem drin, kann ja nicht verkehrt sein.]

  • Zitat von »babuschka«




    siehe die Antworten im anderen Thread. Ist eigentlich ganz klar - unter Umständen musst du auf die Variante 3 stellen, um die KOnten zu sehen.
    Wenn ich wüsste welche Konten, dann hätte ich die Lösung.

    Man sollte möglichst nicht dauernd zwischen den Varianten wechseln, weil die Kontenaufteilung nicht identisch ist (in Variante 3 hast du mehr Konten), daher ist auch die Kontenbezeichnung nicht immer gleich. Wenn du also häufiger in Variante 3 nach Konten suchst, solltest du bei Variante 3 bleiben und Konten, die du wirklich nicht benötigst, ausblenden.
    Mit den Konten meinte ich die Antwort von Häschen, die hier von allen wohl die Kompetenteste ist.

    OK Sorry ich bin zu dumm für dieses Programm.
    Und ich trau mich schon gar nicht mehr fragen, weil mir hier von einigen das Gefühl verleihen wird, "ich bin der dümmste der Welt und solche Foren, sind nur für Fachleute."
    Einem Handwerker, dem Sugeriert wurde, dass man mit WISO Mein BÜRO, einfach seine Steuern machen kann und der mühseelig versucht alles gesetzeskonform einzugeben, wird hier die Augen geöffnet und zum Steuerberater geschickt.

    Ich kann TrikeMike und Burki nur beipflichten. Niemand hier im Forum möchte einem Fragesteller das Gefühl vermitteln, zu dumm für ein Programm zu sein. Wir sind alle mehr oder weniger Anwender der hier genannten Programme und versuchen, unsere Erfahrungen weiter zu geben, weil wir alle am Anfang mit Problemen gekämpft haben und über die Hilfe hier dankbar waren/sind.
    Aus deinen Fragen ersehen wir aber, dass dir einige grundlegende Kenntnisse fehlen - und einige HIlfen dürfen wir dir nicht geben, weil wir eben keine Steuerberater sind. Du bist Handwerker, also hast du noch eine Möglichkeit, die ich in meiner Antwort heute mittag vergessen habe: die Kammer hilft hier ebenfalls.


    Wieweit du aus den Beschreibungen des Programm WISO Mein Büro darauf schliesst, dass du "einfach deine Steuern machen" kannst, möchte ich nicht beurteilen. Die Beschreibung hier geht auf die UStVAen ein. Die Steuern sind aber mehr: neben deiner (privaten) Einkommensteuer die Umsatzsteuer(jahres)erklärung und Gewerbesteuererklärung. Hier benötigst du ein weiteres Programm - mit WISO Steuersparbuch kannst du die EÜR importieren und die Steuererklärungen erstellen.
    WISO Mein Büro ist ein Hilfsmittel - es werden aber immer bestimmte Basiskenntnisse erforderlich sein.


    Ich glaube dir, dass du schon viel Zeit und Energie in die Eingabe deiner Transaktionen verwendet hast (deine Fragen hier im Forum deuten darauf hin) und manche Fragen haben sich vielleicht auch schon geklärt - wir alle hier möchten dir weiterhin helfen. Dennoch musst du über andere Wege noch Grundkenntnisse erlangen - meine LInks sollten dir hier einige Hinweise geben. Es ist sicher nicht einfach - du wirst nicht über viel Freizeit verfügen zur Zeit. Aber es lohnt sich auf alle Fälle - sonst wirst du weitaus mehr Zeit damit verbringen, die Fragen des Finanzamtes zu beantworten.

    Ich habe nun die vom Kunden einbehaltenen 15% im Verrechnungskonto als Einnahme verbucht und die Kundenrechnung somit als beglichen gezeichnet.

    Eine Einnahme ist dies auf keinen Fall - oder hast du Geld auf deinem Konto bekommen? Gehe bitte wie von Heiko beschrieben vor. Damit ist die Kundenrechnung auch ausgeglichen - es ist auch die Lösung, die Häschen vorgeschlagen hatte.

    Da ich nun eine Forderung gegenüber dem FA habe, müsste ich dies aber auch noch irgendwie hier als Ausgabe buchen.

    Du hast nur eine private Forderung, da die Zahlung durch den Geschäftspartner als Vorauszahlung auf deine Einkommensteuerschuld gilt. Mit der wird im nächsten Jahr verrechnet.

    Ich habe aber keine Ahnung, auch nach langem Suchen und recherchieren nicht, auf welches Konto ich die 15% Bauabzugssteuer Buchen soll, denn es ist ja eine Vorrauszahlung ans FA

    Wie von Heiko beschrieben - private Steuerzahlungen (Einkommensteuer). Konto unter den Privatkonten 19xx

    herzlichst
    Josef.

  • lIebe Helfer, Ich danke Euch für Eure Tips

    Ich glaube dir, dass du schon viel Zeit und Energie in die Eingabe deiner Transaktionen verwendet hast


    Da könnt Ihr sicher sein. Nebenbei Pflege ich meine Mutter und erledige am Ort, bei den Kunden meine Aufträge.
    Für die Steuer bleibt mir nur die Nacht und Rechnungen habe ich die letzte im Juni 2013 geschrieben, weil ich keine Zeit hatte bisher, diese anzufertigen.


    Beim vorletzten zunehmenden Mond habe ich mir bei der Kaffeepause am Balkon geschworen, dass ich bis zum Vollmond fertig werde. dann kam ein Wochenende und ich sagte mir , "dieses Wochenende schaffe ich es, dann war auf einmal der nächste Freitag da und wieder ein Freitag und wieder. UND erneut ein Vollmond und ich sagte mir,diesmal schaffst Du es. Nun letztens war schon wieder ein zunehmender Mond und heute haben wir, was soll ich sagen ? Einen Vollmond. !
    Ich habe einen Vorschlag für die Politiker. Bitte macht aus der 7 Tage Woche eine 20 Tagewoche, oder besser wäre, wenn der Mond nur alle halbes Jahr voll wird.
    Ich denke ich mache alles viel zu genau. Ich muss zugeben, dass ich auch nicht besonders Aufmerksam die Leistungsbeschreibung von WISO MB studiert habe. Eigentlich nur so überflogen. erst letztens wurde ich darauf hingewiesen, dass man damit keine EKsteuer machen kann. zum Glück gibts die Möglichkeit von Integration mit dem Sparbuch, andernfalls hätte ich den Löffel abgelegt und Insolvenz angemeldet
    Und für was mache ich das Ganze ?? Für die BRD Finanzagentur GmbH
    Seht dies hier als Schlußwort für diesen Theard der mit Eurer Hilfe als Beantwortet angesehen wird. Nochmals vielen vielen herzlichen DANK und auf wiedersehen :P

  • Ich denke ich mache alles viel zu genau.


    Wenn Du Deine letzte Rechnung 2013 geschrieben hast, denke ich jedoch genau das Gegenteil...... wer seine Rechnungen nicht zeitnah schreibt, kann keine zeitnahe UStVa abgeben.


    Kann er keine USVa abgeben, hat er auch keinen Überblick wieviel er dem Finanzamt schuldet..... und dann kommt irgendwann das böse erwachen!!!


    Wie machst Du das denn momentan mit Deiner Umsatzsteuervoranmeldung????


    Ich schrieb ja schon an anderer Stelle, dass viele Existenzgründungen durch mangelhafte Buchführungskenntnisse scheitern!! Tut Dir selbst einen Gefallen und hol Dir professionelle Hilfe bevor es zu spät ist!!!!!!


    Dass Du Deinen Betrieb absolut nicht im Griff hast (warum auch immer), hast Du mit Deinen Postings bereits eindrucksvoll bewiesen!!!


    TrikeMike