Gründungskosten / vorweg genommene Betriebsausgaben verbuchen

  • Hallo zusammen :)


    Ich habe jetzt lange gelesen und dennoch leider keine konkreten Antworten auf meine Frage ;(
    Vielleicht kann mir jemand konkret meine Frage beanwtorten, ich blick´s nämlich nicht :D


    Ich habe zum 01.07.2014 als Freiberufler gegründet. Ich buche in Variante 3 auf SKR 04.


    Es geht um Gründungskosten bzw. vorweg genommene Betriebsausgaben welche ich in der Umsatzsteuervoranmeldung für Juli 2014 für den Zeitraum Januar 2014 - Juni 2014 geltend machen darf.
    Die entsprechenden Ausgaben vor 1. Juli 2014 habe ich logischerweise von meinem Konto beglichen, Telekom etc. .


    1. Wie genau muss ich diese Kosten nun buchen? Wohin?
    2. Wenn ich diese Ausgaben auf das Verrechnungskonto buche, muss ich dann parallel eine Buchung Privateinlage in gleicher Betragshöhe tätigen?
    3. Die Frage ergibt sich bei mir daraus, da die Ausgaben ja gleichzeitig eine vorweggenommene Privateinlage waren/sind, sehe ich das richtig? Oder ist das nicht korrekt?
    4. Wenn ich es als Privateinlage buche, hab ich ja keine Vorsteuer^^ Aber es ist ja dann nicht ersichtlich, dass ich dieses Geld privat vorgestreckt habe?
    5. Die Frage zu 3 ergibt sich daraus, dass Privateinlagen durch Privatentnahmen auch wieder ausgeglichen werden können.
    6. Oder buche ich das manuell?


    Und das macht mich durcheinander wie ich das nun konkret buche ?( ?(


    Vielleicht kann mir da jemand von euch eine detailiertere Antwort oder Erläuterung liefern oder ich sehe den Sachverhalt bzw. die Auswirkungen einfach falsch :thumbsup: ?



    LG BNS

  • Hallo BNS,


    auf dem Verrechnungskonto kannst Du hier alles ganz normal buchen (Bürobedarf, Sonstige betriebliche Aufwendungen, KFZ-Kosten und und und), was weder über ein geschäftliches Bankkonto, noch aus der Kasse bezahlt worden ist. Ob Du den anschließenden negativen Saldo des Verrechnungskontos über die fiktive Buchung einer Privateinlage wieder ausgleichst, ist eigentlich nur dem persönlichen Geschmack geschuldet. Manche machen das, weil ihnen eine runde Null lieber ist, ich bin dafür zu bequem. ;)


    Ob man Privateinlagen durch eine Privatentnahme wieder ausgleichen muß, fragst Du weiterhin. Sagen wir mal so... Müssen muß man nicht, aber irgendwann willst Du ja von Deinem Geschäft leben und dir auch mal ein paar Brötchen kaufen. Da kommst Du also eh um Privatentnahmen nicht herum und somit erledigt sich damit auch deine Frage von ganz alleine. :thumbup: