Ausländische Lebensversicherung

  • Beiträge für seit 2005 abgeschlossene Lebensversicherungen sind nicht absetzbar. Davor abgeschlossene Verträge können es unter bestimmten Voraussetzungen sein, das Einsetzen zur Tilgung eines Hypothekendarlehens verhinderte aber i.A. die steuerliche Anerkennung.
    Insofern spielt auch keine Rolle, wo der Anbieter beheimatet ist ==> kann steuerlich nicht geltend gemacht werden.


    Viele Grüße
    Rautka