Hallo,
ich bin Gesellschafter einer 2012 gegründeten GbR aus drei Personen. Ende 2012 ist ein Gesellschafter ausgeschieden, weil wir festgestellt haben, dass er kein wirkliches Interesse an der Gesellschaft hat.
Damals hatten wir noch einen Steuerberater, dem wir mehrfach gesagt haben, er soll dem Finanzamt melden, dass besagter Gesellschafter ausgeschieden ist. Das hat er leider nicht getan (wie viele andere Dinge, weswegen wir uns von ihm getrennt haben). Da wir die Gesellsschaft mittlerweile auch komplett aufgelöst haben, versuchen wir die letzten Belange selber zu klären ohne einen weiteren Steuerberater hinzuzuziehen.
Das Finanzamt wundert sich nun, dass der Gesellschafter ausgeschieden ist und fragt auch, ob ein Veräußerungsgewinn entstanden ist. Erstere Frage können wir natürlich beantworten, bei der letzten Frage sind wir uns ziemilch unsicher.
Der ausgeschiedene Gesellschafter hat keine Abfindung bekommen und musste sich auch nicht von Verbindlichkeiten freikaufen bzw. es gab keine. Somit haben wir ihm auch nichts geschenkt. Kann man in dem Fall sagen, dass kein Veräußerungsgewinn vorlag? So genau verstehen wir die Sachlage nämlich leider nicht.
Vielen Dank!