Anlage N-AUS

  • Hallo,


    ich mache gerade meine Steuer für 2013.
    Ich habe in 2013 verschiedene Arbeitgeber in Deutschland.
    Seit mitte August 2013 bin ich bei einem Schweizerischen Unternehmen in der Schweiz beschäftigt.
    Meine Frage ist nun welche Einträge ich in der Anlage N-AUS in den Zeilen 35-45 machen muss?
    Ich habe nun schon viel gelesen jedoch ergibt sich meiner Meinung nach immer ein unplausibles Ergebnis.
    Vielleicht hat jemand einen relativ gleichen Fall und kann mir den entscheidenden Hinweis geben.


    Gruss Oliver

    • Offizieller Beitrag

    Ich habe nun schon viel gelesen jedoch ergibt sich meiner Meinung nach immer ein unplausibles Ergebnis.

    Was man näher erläutern sollte, wenn man sich von einem Forenmitglied Hilfestellung erhofft.

  • Hallo,
    ich weiss ich war etwas spärlich mit Informationen, da ich etwas kurz angebunden gewesen bin.
    Ich schildere mal den ganzen Fall. War bis 31.05.2014 in Deutschland in Unternehmen 1 tätig, hier Betriebsschliesung mit Abfindung.
    Anschließend Transfergesellschaft ca. 30 Tage. Dann eine Woche in Unternehmen 2. Darauf ab 15.08.2013 in der Schweiz für ein
    in der Schweiz ansässiges Unternehmen tätig.
    Ich habe erst einmal meine ganzen Lohnsteuerbescheinigungen in WiSo eingegeben was ja kein sonderlich grosses Problem dargestellt hat, da ich
    dies schon Jahrelang so gemacht habe.
    Dann hat sich mir die Frage gestellt wo den Schweizer Lohn eintragen? Hierzu gibt es zu sagen, dass ich eigentlich einen Grenzgänger Ausweis habe,
    jedoch ich unter die 60 Tage Regelung Falle, sprich der Schweizer Staat hat das Besteuerungsrecht.
    Wie gesagt, ich habe den Punkt "Sonstige Angaben zum Arbeitslohn" gefunden, hier "Ausländische Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit", jedoch stocke ich unter "Angaben zum Arbeitslohn".
    Bisher habe ich es so verstanden, dass ich in Zeile 35 meine Bruttoverdienste von Zeile 3 aller Lohnsteuerbescheinigungen zusammen addieren muss und hier eintrage. Gesagt getan. Zeile 36 der Bruttolohn meines Lohnausweises von der Schweiz. Dann ermittle ich den steuerfreien Arbeitslohn lt. DBA mit den Tagen, erhalte dann in Zeile 52 eine Summe die höher ist als mein Verdienst im Ausland gewesen ist. Da ja der Lohn BRD und Schweiz addiert wurde, ist dies so richtig? Oder muss ich in Zeile 35 nur den Lohn eintragen wenn ich für eine Deutsche Firma im Ausland tätig gewesen bin? Wie habt Ihr das gehandhabt, derzeit müsste ich eine grosse Summe an Lohnsteuer nachzahlen. Wenn ich alles eingebe ohne den Schweizerischen Lohn eintrage würde ich 2000 Euro zurück bekommen, mit dem Schweizerischen Lohn 3600 Euro nachzahlen müssen. Diese Differenz erscheint mir jedoch zu hoch.


    Gruss Oliver

  • Hallo,
    Das mit der Progression ist mir schon klar. Aber für 20000 mehr verdienst 5000 euro abdrücken erscheint mir hoch.
    Alles in allem danke für die Antwort, jedoch beantwortet mir dies nicht die Frage ob meine Eintragungen so richtig wären.


    Gruss Oliver

    • Offizieller Beitrag

    Wie soll man da ohne Screen etwas genaues zu sagen?


    Im Zweifel mal die Abgrenzungen überprüfen:



    Kommt aber dasselbe Ergebnis heraus, wenn Du nur die ja direkt zu ermittelnden ausländischen und dem Progressionsvorbehalt unterliegenden Einkünfte einträgst.


    Bei zuzuordnenden Werbungskosten musst Du natürlich auch aufpassen.

  • Hallo, und herzlichen Dank für den Screenshot. Jetzt ist es mir klar und macht nun alles auch Sinn....
    Mache es jetzt genauso und werde alles morgen früh abgeben, dann werde ich mich melden und schauen was
    dabei rausgekommen ist. Also nochmal herzlichen Dank an Dich miwe4. :P


    Gruss Oliver