Bedingungen für Übertrag der Kinderfreibeträge

  • Hallo,


    mich beschäftigt eine Frage:
    Ich bin wirtschaftlich zu >90% für meine geschiedene Frau und unsere gemeinsamen drei Kinder verantwortlich.
    Jetzt gibt es seit 2012 die Möglichkeit, die Kinderfreibeträge ganz auf einenElternteil zu übertragen.
    Leider sind überall, wo ich nachgesehen habe, Bedingungen dazu aufgeführt, nämlich die,dass der andere Elternteil seinen Verpflichtungen nicht nachkommt.
    Wir haben allerdings kooperativ entschieden, dass ich für das Geld sorge, während sich meine (legalerweise) Ex-Frau vorallem um das Wohlergehen der Kinder kümmert. Ich kann also nicht behaupten, dass sie ihren Verpflichtungen nicht nachkommen würde.
    Es ist andererseits so, dass sie von den drei halben Freibeträgen, die sie von Amts wegen zugesprochen bekommt, nicht viel hat.
    Wir würden alle besser dastehen, wenn ich mit bei meinem Einkommen die drei Freibeträge in voller Höhe angeben könnte.


    Meine Frage ist jetzt:
    Können wir gemeinsam, kooperativ dafür sorgen, dass die Freibeträge zu 100% bei meinem Gehalt zum Tragen kpmmen und nicht die eine Hälfte bei meiner (Ex-) Frau ungenutzt "verpufft"??


    Entgegnung auf einen allzu offensichtlichen Rat:
    Eine Wiederheirat wäre natürlich finanziell das beste, kommt aber aus anderen Gründen im momentan nicht in Frage.


    Danke im Voraus!