sonstige Aufwendungen und übrige voll abziehbare Ausgaben Unterschied ?

  • Hallo, ich bins leider erneut.


    Wie ist die Eistellung besser ??


    Wenn die Zuordung zu "sonstige Aufwendungen" steht oder wenn diese auf "voll abziehbare Ausgaben" steht


    Wenn irgend etwas fehlt, dann kann man ja auf eine andere Buchungsform umstellen. Dann aber heissen die Buchungen anders.
    Wenn ich dann wieder zurückstelle, dann bleiben die Namen der Konten so wie in der Einstellung davor, ausser ich klicke die Buchung an, dann ändert sich der Buchungsname wieder zurück.


    Es ist etwas verwirrend diese zwei verschiedenen Namen zu sehen.


    Wer kann bitteeeschöön helfen



    herzlichst


    Josef

  • Übrige voll abziehbare Ausgaben bezieht sich auf solche Ausgaben, die nur teilweise vom Fiskus als Betriebsausgaben anerkannt werden. Hier sind zum Beispiel Nebenkosten zu den Steuern wie Verspätungszuschlag zu buchen.
    Sonstige Aufwendungen sind Betriebsausgaben, die nicht den einzeln genannten Kategorien im Kontenplan zugeordnet werden können und sind ein "Auffangbecken".


    Du solltest dich wirklich - wie dir ja schon in anderen deiner Threads geraten wurde - etwas mehr mit den Grundlagen der Buchhaltung befassen. Hier bietet das Handbuch zu MB eine geeignete Einführung in die Themen, die FAQ geben weitere Hinweise. Eventuell solltest du auch im ersten Jahr die Hilfe eines Angehörigen der steuerberatenden Berufe in Anspruch nehmen, um solche Fragen grundlegend zu klären. Kostet zwar etwas, aber dürfte im Endeffekt billiger werden als Schätzungen vom FA, weil dieses deine Zahlen anzweifelt.


    Hinweis: Buhl bietet auch Webinare an http://www.wiso-meinbuero.de/webinar/ oder http://www.wiso-meinbuero.de/crashkurs/

    2 Mal editiert, zuletzt von babuschka ()

  • herzlichen Dank,


    Aber warum ist es dann bei MB ein und das selbe Konto?? bzw, beim Änderen der Varianten von 2 auf 3 und umgekehrt, ändern sich die Konten von sonstigen Aufwendungen, auf übrige voll abziehbare Ausgaben und umgekehrt. Auch andere Konten haben dann zum Teil andere Namen
    wenn ich dann nicht alle diese Kategorien kurz anklicke habe ich ein Mischmasch von sonstigen Aufwendungen und voll abziebaren UND einen Mischmasch an anderen Namen, die sich durch das Umstellen der varianten ergeben. ????
    Ich muss aber wenn irgend was fehlt, auf die andere Variante umschalten, damit ich die Buchung auf das richtige und in Variante 2 fehlendem Konto zuordnen kann.


    Sorry, dass ich schwer von Begriff bin. :cursing:
    Liebe GRüße Josef

  • Wenn Du nur die EÜR machst (und davon gehe ich nach Deinen anderen Postings aus), dann ist es doch wurscht wo was gebucht wird..... da gibt's doch eh nur Einnahmen und Ausgaben und sonst nix...... ????? (Und natürlich Ust. / Mwst.....)

  • Wenn Du nur die EÜR machst (und davon gehe ich nach Deinen anderen Postings aus), dann ist es doch wurscht wo was gebucht wird..... da gibt's doch eh nur Einnahmen und Ausgaben und sonst nix...... ?????

    Für die EÜR braucht man wohl kein MB
    Ich mache damit die UST und ich möchte nun das Steuersparbuch kaufen und Integrieren, oder wie man das dann damit macht.


    Als ich MB kaufte wusste ich noch nicht, dass man damit keine Einkommensteuererklärung machen kann, somit habe ich Monate damit verbracht, alle Rechnungen und Quittungen so fachgerecht wie nur möglich zu buchen, damit ich ja alles richtig mache, denn ich bin ein aufrichtiger Bürger.


    Wer kann mir sagen, was nun passiert, wenn so ein Durchinander beim hin und herschalten entstanden ist. Soll ich nun über 2000 Buchungen nochmal bei einer einmal festgelegten Variante anklicken ?
    Herzlichst Josef

  • Mit "nur EÜR" meinte ich lediglich, dass Du nicht bilanzierst.....


    MB hat den Vorteil alles was ein kleiner Betrieb zur Buchhaltung, usw. benötigt zu vereinen.... (Angebote erstellen, Rechnungen schreiben, Zahlungseingänge überwachen, Kassenbuch, Erstellung der EÜR -für welche die Buchungen genauso benötigt werden wie für die UStErkl.- die USTVa, wie auch die USTErkl., sowie zahlreiche Auswertungsmöglichkeiten).


    Deine Aussage:


    "Als ich MB kaufte wusste ich noch nicht, dass man damit keine Einkommensteuererklärung machen kann, somit habe ich Monate damit verbracht, alle Rechnungen und Quittungen so fachgerecht wie nur möglich zu buchen, damit ich ja alles richtig mache, denn ich bin ein aufrichtiger Bürger."


    kann ich nicht nachvollziehen. Was um Gottes Willen haben die einzelnen Buchungen mit deiner privaten Einkommensteuererklärung zu tun???


    Diese brauchst Du nur für die UstVa / UstErkl. und Deine EÜR!!!!!


    Ich würde Dir dringenst empfehlen, Dir von einem Steuerberater erstmal die grundlegenden Begriffe und Unterschiede erklären zu lassen. So manche Existenzgründung ist schon an den nicht vorhandenen Verwaltungskenntnissen gescheitert..... (nicht falsch verstehen, aber das was ich bisher von Dir gelesen habe, lässt darauf schliessen dass Du Dich nicht mal ansatzweise mit der Buchführung beschäftigt hast, geschweige denn etwas mit den Produktbeschreibungen von MB, Steuersparbuch, etc. anfangen kannst -bzw. sie nicht gelesen hast)

  • MB hat den Vorteil alles was ein kleiner Betrieb zur Buchhaltung, usw. benötigt zu vereinen.... (Angebote erstellen, Rechnungen schreiben, Zahlungseingänge überwachen, Kassenbuch, Erstellung der EÜR -für welche die Buchungen genauso benötigt werden wie für die UStErkl.- die USTVa, wie auch die USTErkl., sowie zahlreiche Auswertungsmöglichkeiten).

    Das ist richtig - hier hilft Mein Büro ganz gut. Im Steuersparbuch kannst du zwar die EÜR auch erstellen und die Steuererklärungen, aber du kannst keine Rechnungen schreiben, hast nur wenige Auswertungsmöglichkeiten, hast keine Übersicht über offene Rechnungen etc.

    "Als ich MB kaufte wusste ich noch nicht, dass man damit keine Einkommensteuererklärung machen kann, somit habe ich Monate damit verbracht, alle Rechnungen und Quittungen so fachgerecht wie nur möglich zu buchen, damit ich ja alles richtig mache, denn ich bin ein aufrichtiger Bürger."

    Du kannst die EÜR importieren, die Arbeit ist also nicht umsonst gemacht.
    Dass du keine Einkommensteuererklärung damit machen kannst, ergibt sich aber aus der Produktbeschreibung von Mein Büro.

  • Liebe Helfer, liebe Fachleute.
    Soll das bedeuten, dass ein freiberuflicher Handwerker keine Einkommensteuererklärung machen muss ?
    Nur Umsatzsteuer und Einnahmen-Überschußrechnung ?
    Einkommensteuer ist dann eine Privatangelegenheit und man braucht diese nicht zu machen ?


    so ähnlich wie bei den Arbeitern und Angestellten, die nur Lohnsteuererklärung machen müssen, dabei werden sogar Rentner aufgefordet, ab ca 1100 Euro monatlichen Einkünften, eine Steuererklärung zu machen.


    Ja dann habe ich da was ganz falsches verstanden oder es hat sich einiges geändert, seitdem 2006 alle Einführungsgesetze gestrichen wurden und somit alle Gesetze in der BRD Finanzagentur Deutschland GmbH aufgrund fehlenden /gelöschten Geltungsbereich ungültig sind.
    Ja dann mache ich meine EÜR und gut ist es.
    Mann da bin ich aber froh, dass ich mir dies nicht auch noch antun muss. Hätte ich gewusst, dass es trotz MB so ein AKT ist, dann hätte ich für 300 Euro mir eine Aushilfe geholt, die mir die Steuer macht.


    Herzlichen Dank für dieses tolle Geschenk
    Jetzt lege ich mich gleich hin. Ich dachte schon ich muss heute nacht wieder durchmachen,
    Liebe herzliche Grüße
    DANKE DANKE DANKE
    JOSEF der 1Handwerker mit WISO Mein Büro :thumbup: und :sleeping:

  • Soll das bedeuten, dass ein freiberuflicher Handwerker keine Einkommensteuererklärung machen muss ?


    Woraus hast Du denn diese Erkenntnis gewonnen? In den vorangegangenen Posts finde ich dazu keine Aussage.


    Aber gemäß deiner Aussage in einem anderen Thread ("Rechnungen habe ich die letzte im Juni 2013 geschrieben") dürftest Du damit als Handwerker ja eh kaum nennenswerte Einkünfte besitzen und damit wohl unter die Abgabepflichtgrenze von 7834,00 € fallen. Na und zur Not kann das FA auch recht gut schätzen - zu seinen Gunsten. :D


    Ansonsten --> Sie sind kein Arbeitnehmer und Ihre Einkünfte sind höher als a) € 7.834,00 (für Ledige) b) € 15.668,00 (für Verheiratete) ... sind Sie zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet!
    Quelle: http://www.brutto-netto-rechne…laerung-abgabepflicht.php


    Edit on:
    Btw. ohne EkSt kannst Du dann natürlich auch keinen Pflegeaufwand geltend machen. Nur mal so als Anmerkung, weils darum ja vor einiger Zeit in einem anderen Fred von Dir ging.
    Edit off.

  • Liebe Helfer, liebe Fachleute.
    Soll das bedeuten, dass ein freiberuflicher Handwerker keine Einkommensteuererklärung machen muss ?
    Nur Umsatzsteuer und Einnahmen-Überschußrechnung ?
    Einkommensteuer ist dann eine Privatangelegenheit und man braucht diese nicht zu machen ?

    Schön wär's - natürlich musst du eine Einkommensteuererklärung abgeben, eben nur privat. Oder willst du auf die einbehaltene BASt endgültig verzichten? Die bekommst du nur angerechnet, wenn du eine ESt-Erklärung abgibst.


    so ähnlich wie bei den Arbeitern und Angestellten, die nur Lohnsteuererklärung machen müssen, dabei werden sogar Rentner aufgefordet, ab ca 1100 Euro monatlichen Einkünften, eine Steuererklärung zu machen.

    Für Arbeiter und Angestellte gelten andere Regeln, da diese monatlich die Lohnsteuer abgezogen bekommen - du als Gewerbestreibender nicht.


    Ja dann habe ich da was ganz falsches verstanden oder es hat sich einiges geändert, seitdem 2006 alle Einführungsgesetze gestrichen wurden und somit alle Gesetze in der BRD Finanzagentur Deutschland GmbH aufgrund fehlenden /gelöschten Geltungsbereich ungültig sind.
    Ja dann mache ich meine EÜR und gut ist es.
    Mann da bin ich aber froh, dass ich mir dies nicht auch noch antun muss. Hätte ich gewusst, dass es trotz MB so ein AKT ist, dann hätte ich für 300 Euro mir eine Aushilfe geholt, die mir die Steuer macht.


    Deinen Sarkasmus (BRD Finanzagentur Deutschland GmbH) solltest du dir sparen - er ist absolut nicht zielführend.
    Eine Aushilfe darf dir in Steuersachen nicht helfen - dies ist einzig und allein den steuerberatenden Berufen vorbehalten. Eine Aushilfe darf dir lediglich die laufende Buchführung und die UStVAen machen, mehr nicht. Für die Steuererklärungen gilt: der/die Steuerpflichtige oder ein Angehöriger der steuerberatenden Berufe.



    Herzlichen Dank für dieses tolle Geschenk
    Jetzt lege ich mich gleich hin. Ich dachte schon ich muss heute nacht wieder durchmachen,
    Liebe herzliche Grüße
    DANKE DANKE DANKE
    JOSEF der 1Handwerker mit WISO Mein Büro und


    Irgend wie habe ich etwas falsch verstanden - du hast letztes Jahr die letzte Rechnung geschrieben, schlägst dir aber andererseits die Nächte um die Ohren, um deine (steuerlichen) Pflichten zu erfüllen. Wie geht dies zusammen? Oder hast du einfach keine Rechnungen mehr geschrieben? Dann bekommst du ein massives Problem!
    Erstens: gewerbliche Empfänger deiner Leistungen dürfen die von dir ausgewiesene Umsatzsteuer nur als Vorsteuer abziehen, wenn auch eine ordnungsgemäße Rechnung vorliegt (neben einigen anderen Voraussetzungen). Solange du also keine Rechnungen schreibst, machen deine Geschäftspartner einen Verlust (auch sie - wie im Ausgangsfall einer deiner Threats) von vornherein §13b UStG anwenden. Solange keine Rechnung vorliegt, auch kein §13b UStG oder §48 EStG.
    Zweitens: Privatpersonen müssen Handwerkerrechnungen zwei Jahre aufbewahren - wie sollen sie dies erfüllen können, wenn du keine Rechnung schreibst? Bei beiden ist dann der Verdacht der Schwarzarbeit nicht zu beseitigen.

  • Dann bekommst du ein massives Problem!


    Du bist aber böse. Jetzt hat unser Josef wieder schlaflose Nächte und muß durcharbeiten. :D
    Naja, zumindest heute Nacht konnte er sich mal richtig ausschlafen und kann jetzt wieder mit voller Kraft an die Buchführung gehen. :thumbup:


    Apropos Arbeit... ich bin dann mal weg.