Anlage KAP Ehefrau

  • Hallo zusammen,


    für das Jahr 2013 wurde von der Software zwar die Anlage KAP für meine Ehefrau angezogen, jedoch lediglich der hinweis auf die Kirchensteuer gefüllt (Zeile 6).


    Alles andere verblieb leer. Ich habe auch keine Steuerbescheinigung für meine Frau erfasst. Lediglich für mich eine. Für meine Frau wurde nur Riester erfasst.


    Wo liegt der Erfassungsfehler? Was hätte ich erfassen müssen, damit alles korrekt ausgegeben wird? Weshalb wurde die "Günstigerprüfung" nicht automatisch ausgewählt? Wenn es nicht zwangsläufig zu tun ist, weshalb wurde die Anlage für meine Frau überhaupt angezogen?


    Gruß
    Christoph

  • für das Jahr 2013 wurde von der Software zwar die Anlage KAP für meine Ehefrau angezogen, jedoch lediglich der hinweis auf die Kirchensteuer gefüllt (Zeile 6).

    dann hast du in den Einführungsfragen angegeben, dass Kapitaleinkünfte für die Ehefrau vorhanden sind.

    Alles andere verblieb leer. Ich habe auch keine Steuerbescheinigung für meine Frau erfasst. Lediglich für mich eine. Für meine Frau wurde nur Riester erfasst.

    dann lösche das "Kreuzchen" bei den Kapitaleinkünften der Ehefrau und das Formular wird nicht mehr abgefragt

    Wo liegt der Erfassungsfehler? Was hätte ich erfassen müssen, damit alles korrekt ausgegeben wird? Weshalb wurde die "Günstigerprüfung" nicht automatisch ausgewählt? Wenn es nicht zwangsläufig zu tun ist, weshalb wurde die Anlage für meine Frau überhaupt angezogen?

    siehe oben

  • Hallo Babuschka,


    welche Einführungsfragen meinst Du?


    Die Steuerbescheinigung ist nicht beiden Ehegatten zugeordnet, sondern nur mir.


    Dann war noch die Günstigerprüfung aktiviert auch wenn das Programm zu dem ergebnis kommt, dass diese nicht greift. Aber nach der Deaktivierung wurde der KAP ebenfalls angezogen, wieder mit gleichem Ergebnis.


    Dann gibt es die Möglichkeit der teilweisen Eingabe der Kapitalerträge. Danach werden die Zeilen für den beanspruchten Sparerpauschbetrag angezeigt. Eventuell läuft diese Abfrage immer im Hintergrund ab???


    Wie gesagt weiss ich nicht welche Einführungsfragen Du meinst und Kapitalerträge für meine Ehefrau sind definitiv nicht zugeordnet.


    Gruß
    Christoph

  • Ganz am Anfang, wenn du den Steuerfall anlegst, kannst du auswählen, welche Einkommensarten je Beteiligten vorkommen. Ich bin zur Zeit leider nicht am PC, aber ich glaube, du kannst dies auch jetzt noch ändern (ich kann allerdings aus dem Gedächtnis heraus nicht sagen, wo)

  • Hallo babuschka,


    müsste ich mal schauen. Da ich aber die Daten per Datenübernehme aus dem Vorjahr eingespielt habe, läuft es nicht wie eine Neuanlage eines Steuerfalls...


    Hallo miwe4,


    meinst Du ich soll noch in der Info nachlesen? Ich hatte bisher beim ersten Überfliegen keine Lösung parat. Ich schaue noch mal nach, wenn ich wieder vor dem Programm sitze.


    Gruß
    Christoph

  • Hallo zusammen,


    ich habe folgendes online gefunden:


    Zitat:" Bei zusammen veranlagten Ehegatten müssen die Kapitalerträge beider Ehegatten in die Prüfung einbezogen werden (einheitliches Ehegattenwahlrecht gemäß § 32 d Abs. 6 Satz 3 EStG), sodass beide eine eigene Anlage KAP abgeben müssen. Hat ein Ehegatte keine Kapitalerträge erzielt, muss er bei Zusammenveranlagung trotzdem eine leere Anlage KAP mit abgeben (so der amtliche Hinweis in der Zeile 4 des Formulars)."


    Ist der genannte Hinweis nicht so gemeint dass für den Fall der Zusammenveranlagung durch die ausgefüllte Anlage KAP des Ehemanns die Günstigerprüfung durchgeführt werden kann? Das Finanzamt moniert nämlich die leere Anlage KAP, mit dem Hinweis dass mindestens Angaben zum Antrag und zum Sparerfreibetrag gemacht werden müssen, da ansonsten die Günstigerprüfung nicht durchgeführt werden kann. Was ist nun richtig? Beides wird nämlich nicht von WISO als fehlene Angabe moniert. Einen Steuerfreibetrag muss ich auch nicht angeben.


    Gruß
    Christoph

  • das kann ich so nicht bestätigen - ich gebe schon seit Jahren unsere gemeinsame Erklärung ab und dabei ist immer nur eine Anlage KAP (für mich). Der Partner hat keine Kapitalerträge und eine Anlage KAP war noch nie notwendig ....

  • Hallo babuschka,


    na supi. Was stimmt dann?


    Anlage KAP für Ehefrau leer abgeben, ja oder nein?


    Wenn Anlage KAP leer abgegeben werden muss, was will dann das FA von mir? Oder ist "leer" nicht wörtlich zu nehmen, sondern müssen bestimmte Inhalte trotzdem gefüllt sein? Und wenn ja, wieso wird man von der Software nicht darauf aufmerksam gemacht bei der Überprüfung der Angaben?


    Gruß
    Christoph

    • Offizieller Beitrag

    Wenn ich KAP abgebe, würde ich als Steuerlaie immer alle Kapitalerträge erklären. So rät auch das Programm. Für mich heißt dies, auch Kapitalerträge beider Ehegatten erklären. Und natürlich auch die nicht mit Zinsabschlagsteuer belasteten Beträge.

  • Hallo miwe4,


    ich habe nur die erfasst, wo mir eine Steuerbescheinigung vorliegt. Das war nur eine und die war auch nur für mich. So hatte ich es auch in der Software deklariert.


    Nun liegt diese auch dem FA vor, so dass ich es erst für die Lohnsteuer 2014 anders/ besser machen kann, also wirklich alles zu erfassen.


    Was heisst es aber für 2013? Muss ich nun in der Zeile 4 die "1" hinterlegen und die geforderten Angaben tätigen, oder dem FA mitteilen, dass es doch garnicht erforderlich ist.
    Ich frage deshalb, weil ich mich schon einmal mit meiner Ansprechpartnerin beim FA "anlegen" musste, da sie unrecht hatte. Da ich es aber hier nicht weiss, will ich keine "Welle" machen...


    Gruß
    Christoph

    • Offizieller Beitrag

    zwar die Anlage KAP für meine Ehefrau angezogen, jedoch lediglich der hinweis auf die Kirchensteuer gefüllt (Zeile 6).

    Das bedeutet doch erst einmal nur das, was im Text laut Zeile 6 beschrieben ist. Nicht mehr und nicht weniger.


    Was heisst es aber für 2013? Muss ich nun in der Zeile 4 die "1" hinterlegen und die geforderten Angaben tätigen, oder dem FA mitteilen, dass es doch garnicht erforderlich ist.
    Ich frage deshalb, weil ich mich schon einmal mit meiner Ansprechpartnerin beim FA "anlegen" musste, da sie unrecht hatte. Da ich es aber hier nicht weiss, will ich keine "Welle" machen...

    Wie kommt denn jetzt das FA ins Spiel? Ist die Erklärung bearbeitet? Hat jemand Rückfragen gehabt?

  • Hallo miwe4,


    ich habe alles was mir die Software ausgegeben hatte ans FA gesendet.


    Nun kam mit den Originalunterlagen ein Schreiben in dem das FA festhält, dass ich eine leere Anlage KAP abgegeben habe. Weiter hält das FA fest, dass für eine Günstigerprüfung das FA mindestens Angaben zum Antrag und zum Sparerfreibetrag benötigt.


    Deshalb meine Rückfragen. Ich habe nichts weiter ausgefüllt, weil die Software mich nicht auf fehlende Angaben hingewiesen hat. Kann aber auch sein, dass die Bearbeitung beim FA nicht dem entspricht, was tatsächlich zu tun ist. Schließlich hatte ich schon Mal diese Erfahrung gemacht.
    Das Zitat aus der Website im Netz deutet zumindest an, dass man eine Anlage KAP wg. Zusammenveranlagung abgeben muss, da aber keine Kapitalerträge vorhanden sind, diese leer ausfallen muss. Bei mir wurde nun eine von der Software erzeugt und die ist auch leer mit Ausnahme der Zeile 6.


    Ich versuche die Ausgabe der Software mit der Forderung des FA übereinzubringen, was mir bisher nicht gelungen ist.


    Gruß
    Christoph

    • Offizieller Beitrag

    Weiter hält das FA fest, dass für eine Günstigerprüfung das FA mindestens Angaben zum Antrag und zum Sparerfreibetrag benötigt.

    Was theoretisch Sinne macht, wenn beim Ehemann nicht 1.602€ als ausgeschöpft stehen.


    Wenn die Ehefrau definitiv 0€ Kapitalertrag, als noch nicht einmal ein zu (z.B.) 0,5%/p.a. verzinstes Banksparbuch oder ein ebenso verzinstes Girokonto, dann würde es m.E. bedeuten, dass auch die Zeile 6 nicht auszufülllen gewesen wäre. Denn Sie muss ja keine Bank über Ihre persönlichen Daten zur Konfession informieren, wenn Sie keine verzinsten Konten dort führt.


    Was macht Ihr alle mit Euren Frauen? Kein eigenes Geld? ?(

  • Hallo miwe4,


    der Sparerfreibetrag ist nicht ausgeschöpft. Die Einküfte wurden von mir auch nur deshalb deklariert, weil das Finanzinstitut einen Freistellungsauftrag nicht sofort für zwei Konten zugeordnet hatte, so dass für das zweite Konto Steurn fällig wurden.


    Selbstverständlich gibt es auch ein Konto für meine Frau, da aber auch hier die Einkünfte den Sparerfreibetrag nicht tangieren, hatte ich diese nicht erklärt.


    Was wäre die Vorgehensweise ggü. dem FA Deiner Meinung nach?


    Gruß
    Christoph

    • Offizieller Beitrag

    Selbstverständlich gibt es auch ein Konto für meine Frau, da aber auch hier die Einkünfte den Sparerfreibetrag nicht tangieren, hatte ich diese nicht erklärt.

    Dann hätte aber für diese, neben dem Eintrag in Zeile 6 der Anlage Kap, die Höhe des in Anspruch genommenen Sparerfreibetrags eingetragen werden müssen. Sehe ich ebenso. Dem FA wird eben eine Mitteilung vorliegen, dass die Ehefrau Kapitalerträge erzielt hat und wünscht eben inswoeit vollständige Angaben.

  • Dann hätte aber für diese, neben dem Eintrag in Zeile 6 der Anlage Kap, die Höhe des in Anspruch genommenen Sparerfreibetrags eingetragen werden müssen. Sehe ich ebenso. Dem FA wird eben eine Mitteilung vorliegen, dass die Ehefrau Kapitalerträge erzielt hat und wünscht eben inswoeit vollständige Angaben.


    Hallo miwe4,


    vielleicht verstehe ich etwas falsch, aber für die Geldanlagen meiner Frau laufen kaum Kapitalerträge auf (miese Zinsen), so dass die Freigrenzen keinesfalls angetastet werden.


    Das heisst dass das Finanzamt die genaue Höhe der Kapitalerträge wissen möchte, auch wenn diese wesentlich niedriger ist, als der Sparerfreibetrag, dass heisst auch wenn da theoretisch 2 Euro stehen würden?


    Gruß
    Christoph