Entfernungspauschale für Schwerbehinderte

  • Hallo,


    das Video "Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte" erklärt, dass für Schwerbehinderte eine erhöhte Pauschale von 60 Cent je Km gilt. Bei der Berechnung der Entfernungspauschale werden aber nur 30 Cent berücksichtigt, obwohl unter den persönlichen Einstellungen die Schwerbehinderung eingetragen ist.


    Berechnet das Programm hier falsch oder sind für die Berücksichtigung weitere Kriterien, als eine Schwerbehinderung von 50% relevant?

    • Offizieller Beitrag

    Die Angaben zum Grad der Behinderung sind in den persönlichen Angaben vollständig nebst etwaiger Merkzeichen (G, aG, B, etc.) einzugeben.


    Zum letzten Teil der Frage: § 9 Absatz 2 EStG

  • Vielen Dank! Ich denke, das beantwortet die Frage grundsätzlich. Leider ist in dem Info-Video pauschal von Behinderten die Rede, was im allgemeinen Verständnis eine Differenzierung nach Grad oder Zusatz nicht voraussetzt.