Fahrten zur Therapie meines schwerbehinderten Sohnes

  • Mein Sohn ist 50% schwerbehindert und muss einmal wöchentlich zu einer Therapie gefahren werden, die 25 km vom Wohnort entfernt stattfindet. Mir entstehen hier Fahrt- und Parkkosten. In welcher Rubrik kann ich diese Kosten im Programm geltend machen? Oder sind diese Kosten mein Privatvergnügen, solange mein Sohn nicht zu 70 % schwerbehindert ist?

  • Ich habe ein ähnliches Problem. Mein Sohn ist 50% schwerbehindert und laut ärztlichem Attest orientierungslos. Da er eine Regelschule besucht findet keine Behinderten-Beförderung statt. Die eingereichten Fahrtkosten zur Schule sind nach Auffassung unseres Finanzamtes nicht absetzbar..... Allerdings teilte man uns mit, dass die Fahrten zur Therapie mit 0,30 € pro gefahrenem Kilometer berücksichtigt werden könnten. Dies habe jedoch keine Einfluss auf die Steuer. Rechnen Sie mal nach: 0,3 * 25 * sagen wir 40 Wochen (Ferien etc. abgezogen) macht ca. 300,- € und liegt damit unter dem Pauschalbetrag.


    In unserem Fall geht es immerhin um tatsächlich entstanden Fahrtkosten in Höhe von fast 9000,-€


    Habe mir jetzt einen Anwalt genommen es reicht!!!

    • Offizieller Beitrag

    Da er eine Regelschule besucht findet keine Behinderten-Beförderung statt. Die eingereichten Fahrtkosten zur Schule sind nach Auffassung unseres Finanzamtes nicht absetzbar.

    Genau so ist es. Diese Fahrten sind mit den kindbezogenen Freibeträgen bzw. dem Kindergeld abgegolten.


    Allerdings teilte man uns mit, dass die Fahrten zur Therapie mit 0,30 € pro gefahrenem Kilometer berücksichtigt werden könnten.

    Auch das ist zutreffend.