1% Regelung Leihwagen

  • Hallo liebe Forumsteilnehmer.


    Ich erstelle für meinen Sohn mit EÜR die Gewinnermittlung.
    Er ist selbsständiger Montageunternehmer im Bereich Gas/Wasser Installationen.
    Er hat kein eigenes Fahrzeug und bekommt von den Auftraggebern einen Montagebus gestellt.
    Nun hat er sich aber für schnelle Kleinaufträge eine Fahrzeug eines Verwandten der es nicht braucht geliehen. D.h. er zahlt diesem Verwandten monatlich einen Nutzungsbetrag von 300 €. Sprit zahlt er sonst keine weiteren Kosten. Ich habe dies auf Konto 4595 ohne Vorsteuer gebucht.
    Frage 1, ist das richtig.
    Frage 2, muss ich auchn hierfür eine 1% Regelung verbuchen.


    Danke schon mal vorraus für die Hilfe.
    Gruß Friedrich.

    • Offizieller Beitrag

    1. Ja, soweit ich erkennen kann.
    2. Nein, warum denn? Hier wird ja kein geldwerter Vorteil oder ähnliches zur Verfügung gestellt, sondern ein Auto (gegen Entgelt?!) geliehen.


    Hier sei aber angemerkt, dass das Verleihen eines Autos gegen Kohle unter Umständen von dem Verwandten in dessen Steuererklärung angegeben werden sollte... denn augenscheinlich wird hier mehr bezahlt als eine "Aufwandsentschädigung". Zumindest ist dieser Verdacht bei 300 € im Monat zzgl. Spritgeld naheliegend. Als Aufwandsentschädigung werden wohl pro gefahrenem Kilometer 30 Cent anerkannt; da ist aber der Sprit schon mit drin.

  • 2. Nein, warum denn? Hier wird ja kein geldwerter Vorteil oder ähnliches zur Verfügung gestellt, sondern ein Auto (gegen Entgelt?!) geliehen.

    Sicher? Konsequenzen einer etwaigen privaten Mitnutzung des Fahrzeugs, dessen Art hier nicht angegeben ist?


    Die sieben größten Irrtümer der Ein-Prozent-Methode: Steuertipps.de beseitigt Zweifel bei der Besteuerung von Firmenwagen



    Hier sei aber angemerkt, dass das Verleihen eines Autos gegen Kohle unter Umständen von dem Verwandten in dessen Steuererklärung angegeben werden sollte... denn augenscheinlich wird hier mehr bezahlt als eine "Aufwandsentschädigung". Zumindest ist dieser Verdacht bei 300 € im Monat zzgl. Spritgeld naheliegend. Als Aufwandsentschädigung werden wohl pro gefahrenem Kilometer 30 Cent anerkannt; da ist aber der Sprit schon mit drin.

    Das FA wird sich die vertraglichen Vereinbarungen und deren tatsächliche Durchführung mit Sicherheit im Detail anschauen und der Veranlagungsstelle des Überlassenden mit sicherheit Kontrollmaterial zukommen lassen, da hier in jedem Fall erst einmal gewerbliche Einkünfte zu erklären sind. Wurde hier im Forum aber in diversen Bereichen schon mehrfach erläutert.

  • Danke erstmal für Eure Antworten.


    Dachte mir das hier keine 1% Nutzung ansteht. Wollte nur sicher gehen. Nun hat mich aber der Kommentar von miwe4 etwas verunsichert???


    Von der Sache ist es so, dass er quasi die Darlehenskosten des Verwandten, die noch auf dem Fahrzeug liegen übernimmt.


    Denke werde das erstmal so laufen lassen. Wenn jemand noch einen Kommentar abgeben würde, würde ich mich freuen.


    Gruß Friedrich.

    • Offizieller Beitrag

    Dachte mir das hier keine 1% Nutzung ansteht. Wollte nur sicher gehen. Nun hat mich aber der Kommentar von miwe4 etwas verunsichert???

    Aus dem von mir verlinkten Beitrag geht eindeutig hervor, dass die 1%-Regelung zwingend anzuwenden ist.


    Zitat

    Irrtum 1: Für einen Leasing-Pkw oder einen Mietwagen gilt die Ein-Prozent-Methode nicht.
    Wird ein Leasing-Pkw oder ein Mietwagen zu mehr als 50 Prozent betrieblich genutzt und kein Fahrtenbuch geführt, ist auch hier zwingend der Privatanteil nach der Ein-Prozent-Methode zu berechnen.


    Entsprechende steuerliche Konsequenzen bei dem gewerblich tätigen Verleiher sind ebenso zwingend.

    • Offizieller Beitrag

    Na, die Frage wäre doch erst einmal: NUTZT der Unternehmer den geliehenen Wagen denn tatsächlich privat und WAS für ein Fahrzeug ist das eigentlich?


    Gibt es einen Vertrag mit dem Verleiher und wie ist der ausgestaltet? Wird das Kfz nur für die betrieblichen Fahrten abgeholt oder verbleibt es dauerhaft beim Entleiher?


    Wird evtl. gar ein Fahrtenbuch geführt?


    Zuviele lose Enden.


    Zitat

    gewerblich tätigen Verleiher


    Gewinnerzielungsabsicht kann ich bei dem geschilderten Sachverhalt nicht erkennen, auch mit der Außenrichtung tu ich mich hier schwer.

    • Offizieller Beitrag

    Gewinnerzielungsabsicht kann ich bei dem geschilderten Sachverhalt nicht erkennen,

    Ich schon:

    D.h. er zahlt diesem Verwandten monatlich einen Nutzungsbetrag von 300 €. Sprit zahlt er sonst keine weiteren Kosten.


    Na, die Frage wäre doch erst einmal: NUTZT der Unternehmer den geliehenen Wagen denn tatsächlich privat und WAS für ein Fahrzeug ist das eigentlich?

    Weshalb ich ja die bisher unbeantwortete Frage in den Raum stellte:

    Konsequenzen einer etwaigen privaten Mitnutzung des Fahrzeugs, dessen Art hier nicht angegeben ist?


    Wird das Kfz nur für die betrieblichen Fahrten abgeholt oder verbleibt es dauerhaft beim Entleiher?Das ist nach dem Sachverhalt für mich eigentlich klar, das Letzteres gegeben sein muss.


    Wird evtl. gar ein Fahrtenbuch geführt?

    Wird ja in dem von mir verlinkten Beitrag explizit drauf eingegangen. Wäre aber wohl ansonsten auch durch Te erwähnt worden.


    Gibt es einen Vertrag mit dem Verleiher und wie ist der ausgestaltet?

    Habe ich als gegeben unterstellt, weil ansonsten eh alles für die Papiertonne ist.

    Das FA wird sich die vertraglichen Vereinbarungen und deren tatsächliche Durchführung mit Sicherheit im Detail anschauen und der Veranlagungsstelle des Überlassenden mit sicherheit Kontrollmaterial zukommen lassen, da hier in jedem Fall erst einmal gewerbliche Einkünfte zu erklären sind. Wurde hier im Forum aber in diversen Bereichen schon mehrfach erläutert.

    • Offizieller Beitrag

    Huhu Miwe,


    ich hätte gedacht, der TE antwortet noch mal, dann wüsste man mehr. ;)


    Jedenfalls sollen die 300,00 Euro den Darlehenskosten entsprechen, die noch auf das Kfz gezahlt werden. Mit Afa, Zinsen, Vollkaskoversicherung und Steuer wäre ich da mal fix bei 3.600,00 Euro- das ist aber nur meine Einschätzung. Wir wissen hier eh nichts genaues.


    Für mich bleibt es dabei: zuviele lose Enden für einen ordentliche Stellungnahme von mir.