Kfz, 1Ûegelung

  • Hallo,
    ich habe keine praktische Erfahrung mit Buchhaltung, trotzdem versuche ich meinem Freund bei seiner ESt- und USt-Erklärung zu helfen. Dazu folgende Frage:
    Es geht um einen Freiberufler, der im Monat mehrere 100 km mit dem eigenen Kfz beruflich unterwegs ist. Vom Auftraggeber wurden für Fahrten über 19 km im Jahr 2001 0,58 DM erstattet. Diese Erstattung habe ich als Einnahmen ohne MwSt-Anteil verbucht.
    Jetzt führt mein Freund kein Fahrtenbuch, d.h., es muss wohl die 1Ûegel angewendet werden. Wie mache ich das buchungstechnisch in der EÜ? Muss der Pkw ins Anlagevermögen? (Anschaffung war in 03/2000). AfA kann doch nicht geltend gemacht werden, wenn km-Pauschbeträge angesetzt werden, oder? Wie ist der Privatanteil zu verbuchen?
    Handelt es sich bei Freiberuflern eigentlich immer um Geschäftsreisen? Im vorliegenden Fall handelt es sich um soz.-päd. Familienhilfe, täglich werden mehrere Familien im ganzen Landkreis aufgesucht.
    Vielen Dank schon mal für die Hilfe
    Ulrike